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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2006 - 8 A 10526/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,19886
OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2006 - 8 A 10526/06.OVG (https://dejure.org/2006,19886)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2006 - 8 A 10526/06.OVG (https://dejure.org/2006,19886)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 8 A 10526/06.OVG (https://dejure.org/2006,19886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft bei Vorliegen falscher Angaben im Antragsformular; Pflicht zur nachträglichen Mitteilung förderungsrelevanter Veränderungen

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 817/2004 Art. 72; ; VO (EG) Nr. 817/2004 Art. 72 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 817/2004 Art. 72 Abs. 1 Satz 1; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen

    Ob darüber hinaus im Sinne des deutschen strafrechtlichen Verständnisses bereits ein so genannter dolus eventualis ausreicht, wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Urt. v. 24.2. 2005 - A 1 S 156/99 -, AUR 2005, 160 ff.) für die insoweit vergleichbare (OVG Koblenz, Beschl. v. 18.7.2006 - 8 A 10526/06 -, AUR 2007, 62 f.) Regelung in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EWG) Nr. 3887/1992 angenommen hat, erscheint zweifelhaft, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 8 LA 123/07

    Rücknahme einer aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft gewährten Zuwendung zur

    Zu einer solchen "Korrekturmeldung" bei förderungsrelevanten Änderungen ist der Kläger außerdem bereits europarechtlich verpflichtet gewesen (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 18.7.2006 - 8 A 10526/06 -, AUR 2007, 62 f. unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 28.11.2002 - C 417/00 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10314/07

    Frage der Förderschädlichkeit im Weinrecht bei Änderungen gegenüber Antrag

    Die Vorschrift soll vielmehr auch dann Anwendung finden, wenn er es unterlassen hat, der zuständigen Behörde förderungsrelevante Veränderungen zu melden (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002 [Slg. I, 1170 ff.; hierzu auch der Beschluss des Senats vom 18. Juli 2006 - 8 A 10526/06.OVG - ESOVGRP).
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