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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02.OVG   

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https://dejure.org/2002,6494
OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02.OVG (https://dejure.org/2002,6494)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.2002 - 8 A 10692/02.OVG (https://dejure.org/2002,6494)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02.OVG (https://dejure.org/2002,6494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Wohnungen; Maßstab für die Bestimmung der Einwohnerzahl einer Gemeinde im Sinne des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) im Rahmen eines allgemeinen Prostitutionsverbots; Gerichtliche ...

  • Judicialis

    LBauO § 70; ; LBauO § 70 Abs. 1; ; LBauO § 70 Abs. 1 S. 1; ; EGStGB Art. 297; ; EGStGB Art. 297 Abs. 1; ; EGStGB Art. 297 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 106; ; VwGO § 106 S. 1; ; VwVfG § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 36
  • BauR 2002, 1692
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02
    Finden sich nämlich in einer kleineren Gemeinde nur wenige und räumlich eng begrenzte Gebiete, in denen die Prostitution mangels in der Umgebung vorherrschender Wohnnutzung ohne Gefahr für die Jugend und den öffentlichen Anstand toleriert werden kann, so führt die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leicht zu einem Verstoß gegen das sog. Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB (s. dazu auch BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189).

    Für die Gültigkeit der Verordnung genügt es, dass ein Bezug auf die gesetzliche Zweckbestimmung vorliegt und dass die Norm geeignet erscheint, dem mit der Ermächtigung verfolgten Zweck zu dienen (s. BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV B 19.73

    Berücksichtigung der Rechtsänderung durch Inkrafttreten eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02
    Das Vorhaben des Klägers verstößt aber im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (s. z.B. BVerwG, BRS 27 Nr. 133 m.w.N.) gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften in Gestalt des § 1 SperrBezV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 23. August 2001 (MinBl. S. 1717f.).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02
    Im Rahmen der hierbei gebotenen quantitativen Berechnung (s. BVerwGE 89, 110ff.) darf sich der Einwohner mit Nebenwohnsitz in weniger als der Hälfte des Vergleichszeitraums am Ort der Nebenwohnung aufhalten.
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02
    Vielmehr handelt es sich hierbei um einen gerichtlich voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Verwendung auch im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässig ist (s. BVerfGE 38, 61, 84).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05

    Prostitution im Rhein-Pfalz-Kreis verboten

    Die zulässige Berufung, die der Senat einstimmig für unbegründet hält und über die er - nicht zuletzt aufgrund des bereits ergangenen Urteils vom 17. Juli 2002 (BauR 2002, 1692) und der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2003 (NVwZ 2004, 743) - gemäß § 130a VwGO nach vorheriger Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheidet, hat keinen Erfolg.

    Hinzu kommt, dass wegen der meist überwiegenden Wohnfunktion solcher Gemeinden eine Ausweisung von gesonderten Sperrbezirken ohne Verstoß gegen das Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB in der Regel nicht möglich ist (s. zu alledem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2002, BauR 2002, 1692).

    Für die Gültigkeit der Verordnung genügt es, dass ein Bezug auf die gesetzliche Zweckbestimmung vorliegt und dass die Norm geeignet erscheint, dem mit der Ermächtigung verfolgten Zweck zu dienen (s. BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189 m.w.N., Senatsurteil vom 17. Juli 2002, aaO., Nds. OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 28.13 -, GewArch 2015, 258 = juris, Rn. 9 ff. Siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 2008 - 1 S 2256/07 -, VBlBW 2009, 220 = juris, Rn. 71; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 13. März 2006 - 8 A 11599/05 -, DÖV 2006, 519 = juris, Rn. 23, 25, Urteil vom 10. Oktober 2005 - 12 C 11236/05 -, GewArch 2006, 262 = juris, Rn. 16, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02 -, DÖV 2003, 36 = juris, Rn. 29; Hess. VGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, 470 = juris, Rn. 34, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, 472 = juris, Rn. 70.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11236/05

    Unwirksamkeit eines Prostitutionsverbotes durch Rechtsverordnung

    Vor diesem Hintergrund führt die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leicht zu einem Verstoß gegen das so genannte Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB (vgl. zum Ganzen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02.OVG -, DÖV 2003, 36).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines

    Die Ermächtigung für ein gemeindeweites Prostitutionsverbot für das Gebiet kleinerer Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB geht typisierend davon aus, dass Art und Überschaubarkeit der dort vorhandenen Sozialstrukturen zu einer erhöhten sozialen Wahrnehmbarkeit der Prostitution führen und dass deshalb Belange des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstandes in ihnen stärker als in größeren Gemeinden beeinträchtigt werden können; zudem kann die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leichter zu einem Verstoß gegen das sog. Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB führen (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2003 - 4 C 6/02 - NVwZ 2004, 743 = juris Rn. 12; OVG RhPf, U.v. 17.7.2002 - 8 A 10692/02 - DÖV 2003, 36 = juris Rn. 23 f.; B.v. 13.3.2006 - 8 A 11599/05 - DÖV 2006, 519 = juris Rn. 22).
  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

    Die Ermächtigung für ein gemeindeweites Prostitutionsverbot für das Gebiet kleinerer Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB geht typisierend davon aus, dass Art und Überschaubarkeit der dort vorhandenen Sozialstrukturen zu einer erhöhten sozialen Wahrnehmbarkeit der Prostitution führen und dass deshalb Belange des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstandes in ihnen stärker als in größeren Gemeinden beeinträchtigt werden können; zudem kann die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leichter zu einem Verstoß gegen das sog. Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB führen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2003 - 4 C 6/02 - NVwZ 2004, 743 = juris; OVG RhPf, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02 - DÖV 2003, 36 = juris; Beschluss vom 13. März 2006 - 8 A 11599/05 - DÖV 2006, ..9 = juris.) Dementsprechend kann bei Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern regelmäßig angenommen werden, dass die Voraussetzungen des Art. 297 Abs. 1 Satz 1 EGStGB vorliegen und dass der Verordnungsgeber sein Ermessen entsprechend der gesetzlichen Zweckbestimmung ausgeübt hat.".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11023/05

    Prostitutionsverbote unwirksam

    Vor diesem Hintergrund führt die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leicht zu einem Verstoß gegen das so genannte Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB (vgl. zum Ganzen, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02.OVG -, DÖV 2003, 36).
  • LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Dieses Gesetz verfolgt nach seinem Wortlaut, der Systematik, dem Sinn und Zweck sowie seiner Entstehungsgeschichte allein bestimmte zivil-, sozialversicherungs- sowie teils auch strafrechtliche Ziele, zielt jedoch nicht auf eine Veränderung der gesetzgeberischen Werte ( OVG Rheinland - Pfalz , Urteil vom 17.07.2002, 8 A 10692/02. OVG , abgedruckt in DÖV 2003, 36 [OVG Rheinland-Pfalz 17.07.2002 - 8 A 10692/02.OVG] ).
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