Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauaufsichtliche Verfügung zur Vorlage eines prüffähigen Bauantrags; Baugenehmigungspflicht von aufgeschütteten Bodenerhöhungen; Freistellungsvorschriften für selbstständige Aufschüttungen; Eingriff in Natur und Landschaft durch ordnungsgemäße landwirtschaftliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.11.2000 - 4 K 219/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - 8 A 10806/01
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 621
- BauR 2002, 608
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97
Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01
So mag man in ihr ein zusätzliches Argument dafür finden, dass Tätigkeiten im Rahmen der üblichen, im periodischen Bewirtschaftungsrhythmus regelmäßig wiederkehrenden landwirtschaftlichen Bodennutzung (siehe auch BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, NuR 1998, 541), also etwa das Aufbringen von Dünger oder auch das vom Kläger beispielhaft erwähnte Anhäufen von Boden für den Spargelanbau, dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend keine Aufschüttungen sind.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04
Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert …
Der Senat hat bereits entschieden, dass selbständige Aufschüttungen in diesem Sinne nur solche sind, die eine eigene Zweckbestimmung haben und nicht im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Bauarbeiten für ein anderes Vorhaben stehen (Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 A 10806/01.OVG - = BRS 64, Nr. 154;… ebenso: Jeromin, LBauO, § 62 Rn. 76). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2018 - 2 M 88/17
Zulässigkeit der Beschwerde eines Beigeladenen; Reitplatz als Sportfläche; …
Es kann eine geringfügige Bodenerhöhung zum Zweck der Bodenverbesserung ausreichen; denn auch eine solche Bodenveränderung kann wegen der Art und der Beschaffenheit der aufgebrachten Materialien mit öffentlichen Belangen in Widerstreit geraten (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.12.2001 - 8 A 10806/01 - BRS 64 Nr. 154). - OLG Koblenz, 21.12.2017 - 6 U 12/17
Vergütung für Energieeinspeisung durch eine Photovoltaikanlage: Errichtung einer …
Dies findet seinen Grund darin, dass eine Aufschüttung nicht nur im Hinblick auf ihre Standsicherheit oder Störung des Landschaftsbildes, sondern auch wegen der Art und der Beschaffenheit der aufgebrachten Materialien mit öffentlichen Belangen in Widerstreit geraten kann (OVG Koblenz, Urteil vom 12.12.2001 - 8 A 10806/01, BauR 2002, 80 Rdnr. 17).Denn eine (genehmigungspflichtige) Aufschüttung kann bereits dann gegeben sein, wenn sie lediglich zu einer Erhöhung des Bodenniveaus von 10 cm führt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12.12.2001, aaO, Rdnr. 17).
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 8 A 10806/01 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.11.2000 - 4 K 219/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - 8 A 10806/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97
Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 8 A 10806/01
So mag man in ihr ein zusätzliches Argument dafür finden, dass Tätigkeiten im Rahmen der üblichen, im periodischen Bewirtschaftungsrhythmus regelmäßig wiederkehrenden landwirtschaftlichen Bodennutzung (siehe auch BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, NuR 1998, 541), also etwa das Aufbringen von Dünger oder auch das vom Kläger beispielhaft erwähnte Anhäufen von Boden für den Spargelanbau, dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend keine Aufschüttungen sind.
- VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Androhung eines weiteren Zwangsgeldes ohne vorherige Beitreibung eines bereits …
Nach dieser Bestimmung kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein Bauantrag gestellt wird, um die Bauaufsichtsbehörde in die Lage zu versetzen, bei einem ohne die vorgeschriebene Genehmigung oder in Abweichung von einer erteilten Genehmigung bereits ausgeführten Bauvorhaben, von dem nicht schon von vornherein feststeht, dass es nicht genehmigungsfähig ist, zu überprüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung in Betracht kommt oder ob eine Beseitigungsanordnung zu erlassen ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 28. November 2000 - 4 K 219/00.NW -, bestätigt durch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Dezember 2001 - 8 A 10806/01.OVG).
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - 8 A 10806/01 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.11.2000 - 4 K 219/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 10806/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - 8 A 10806/01