Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2731
OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG (https://dejure.org/2003,2731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG (https://dejure.org/2003,2731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG (https://dejure.org/2003,2731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausweisung von Konzentrationszonen bei der Planung von Flächen zur Gewinnung von Windenergie; Darstellungstiefe im Flächennutzungsplan bei der Ausweisung von Windenernergieflächen; Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit von Windenergieanlagen wegen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verhältnis Baurecht zum Luftverkehrsrecht; Konzentrationsflächenplanung bei gemeinsamem Flächennutzungsplan; Tabuzonen -

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § ... 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 38; ; BauGB § 204; ; BauGB § 204 Abs. 1; ; BauGB § 204 Abs. 1 Satz 4; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § 12; ; LuftVG § 12 Abs. 2; ; LuftVG § 14; ; LuftVG § 14 Abs. 1; ; LuftVG § 17; ; LuftVG § 19; ; LuftVG § 19 Abs. 1; ; BGB § 839; ; POG § 68; ; POG § 68 Abs. 1; ; POG § 68 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Luftverkehrsrecht - Baurecht; Flächennutzungsplan; Windenergie; Windkraft; Windenergieanlage; Windkraftanlage; Abwägung; Tabubereich; Tabuzone; Konzentrationszone; gemeinsame Konzentrationszone; Luftverkehr; Bauschutzbereich; Rücksichtnahme; Gebot der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücksichtnahmegebot im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass diese Planungen insgesamt den Anforderungen genügen, die die Rechtsprechung (s. Urteil des BVerwG vom 17. Dezember 2002, UPR 2003, 188) an die Ausweisung von Konzentrationszonen stellt.
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Eine verschuldensunabhängige Haftung des Beklagten gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes scheidet deshalb aus, weil die Bauaufsichtsbehörden keine allgemeinen Ordnungsbehörden im Sinne dieser Vorschrift sind (BGH, Urteil vom 10. März 1994, NJW 1994, 1647).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Das Eigentumsgrundrecht gemäß Art. 14 Abs. 1 GG schützt zwar die Privatnützigkeit des Eigentums als solche, nicht aber dessen einträglichste Nutzung (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, BVerfGE 100, 226 [243]).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    In Bezug auf etwaige mit der Nutzung verbundene Beeinträchtigungen wirkt er nach der einen Seite als Situationsberechtigung, nach der anderen als Situationsbelastung (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995, BVerwGE 98, 235 [245]).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Zweifelhaft ist insoweit bereits das Feststellungsinteresse: Aus einer präjudiziellen Wirkung im Hinblick auf eine vorgesehene Amtshaftungsklage (§ 839 BGB) kann es sich schon deshalb nicht ergeben, weil mit Blick auf das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ein Verschulden der für den Beklagten handelnden Amtswalter fehlen dürfte (zur sog. Kollegialgerichtsregel s. BGH, Urteil vom 2. April 1998, NVwZ 1998, 878 m.w.N.).
  • VG Dessau, 13.12.2000 - 1 A 467/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Daraus folgt: Obwohl der Beigeladene zu 3) als Träger der Landesluftfahrtbehörde zu der Anfrage des Beklagten innerhalb von zwei Monaten ablehnend Stellung genommen hat, bietet das Luftverkehrsgesetz als solches keine Handhabe, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden (s. dazu auch: VG Dessau, Urteil vom 13. Dezember 2000, NuR 2001, 712 [713 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls kommt es daher wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, das einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977, BVerwGE 52, 122; seither st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    BVerwG, Urteil vom 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03 -, UPR 2004, 198.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Die Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 ).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 8 A 10814/03 ZNER 2004, 82 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, das heißt, die öffentlichen Belange, die gegen die Darstellung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone für die Windenergienutzung sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, ihr an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - juris Rn. 10 und Beschl. v. 15.09.2009 - 4 BN 25.09 - juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 ).
  • OVG Thüringen, 08.04.2014 - 1 N 676/12

    Normenkontrolle eines Regionalplans; Unwirksamkeit der Ausweisung von

    Die Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Zu den im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes bauplanungsrechtlich schutzfähigen Individualinteressen gehört auch dasjenige am Betrieb eines luftverkehrsrechtlich genehmigten Segelflugplatzes ohne Bauschutzbereich (s. Senatsurteil vom 26. November 2003, UPR 2004, 198 und nachgehend BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, NVwZ 2005, 328).

    Zwar mag in Fällen, in denen die Zulassung eines nicht standortgebundenen privilegierten Vorhabens die Fortsetzung einer vorhandenen, bestandsgeschützten Nutzung notwendig vereitelt, die fehlende Standortbindung neben dem Prioritätsaspekt zu einem Verzicht auf das privilegierte Vorhaben nötigen (in diesem Sinne das Senatsurteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG -, aaO.).

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

    Die Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Bezeichnung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82).
  • VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04

    Windenergieanlage in Schifferstadt darf errichtet werden

    Gegen eine Planungsentscheidung, die allein auf nach abstrakten Maßstäben gebildeten Tabuzonen beruht, bestehen jedenfalls dann erhebliche Bedenken, wenn diese nahezu 100 % des Stadtgebietes umfassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP und UPR 2004, S. 198).

    Dieses Normverständnis trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Aufzählung der öffentlichen Belange im Gesetz nur beispielhaft nicht aber erschöpfend ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).

    Die Vorschriften der §§ 12 ff. LuftVG - hier § 14 LuftVG - verdrängen somit das allgemeine Baurecht nicht, sondern stellen insoweit zusätzliche Regeln auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Eine auf die konkreten örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Vorsorgeflächen bezogene und insbesondere die Frage einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen einbeziehende (vgl. zu diesem Erfordernis bei einer weiträumigen Ausweisung von Tabuzonen aus Gründen des Fremdenverkehrs: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2003 - 8 A 10814/03 -, UPR 2004, 198) Begründung findet sich allerdings in den Erläuterungen des RROP 2000 und in den Aufstellungsunterlagen nicht.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11

    Teilflächennutzungplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam

    Die Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 ).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11003/12

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; harte und weiche Tabuzonen bei

  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

  • VG Stuttgart, 03.08.2004 - 6 K 5484/02

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage neben einem Flugplatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13

    Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

  • VG München, 01.02.2012 - M 1 S 11.6013

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von

  • VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171

    Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren;

  • VG Neustadt, 20.12.2004 - 4 L 2450/04

    Windenergieanlagen in Niederkirchen können gebaut werden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht