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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,8649
OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08.OVG (https://dejure.org/2009,8649)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.07.2009 - 8 A 10852/08.OVG (https://dejure.org/2009,8649)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 8 A 10852/08.OVG (https://dejure.org/2009,8649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privilegierung einer baulichen Anlage im Außenbereich zur Durchführung von Materialtests bei Nutzung der Ergebnisse für die Errichtung von Atomanlagen; Anspruch eines Klägers auf die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Testbehältnisses zur Erforschung ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Bauvorbescheid; Behältnis; Windenergieanlage; Materialtest; Kernenergie; Atom; Atomstrom; Atomenergie; Atombatterie; Kernenergieanlage; Reaktor; Hilfsenergiequelle; Forschung; Entwicklung; Außenbereich; Forschungskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1390
  • ZfBR 2010, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08
    Anderes gilt nur dann, wenn die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder der naturgegebenen Bodennutzung noch der Erholung dient oder wegen Vorbelastung durch zahlreiche wesensfremde Eingriffe nicht mehr schutzwürdig ist (s. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994, BVerwGE 96, 95 und juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08
    Maßnahmen der Erprobung für eine Kernenergieanlage im Außenbereich sind - mit Rücksicht auf das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - auch in ihrem Anfangsstadium nur dann gerechtfertigt, wenn die hinreichend begründete Erwartung besteht, dass der Umgang mit radioaktiven Stoffen überhaupt möglich ist und damit der eigentliche Privilegierungszweck erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988, 4 C 1/88, juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08
    Der Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft entfällt allerdings erst dann, wenn die landwirtschaftliche Bodennutzung bereits weitgehend durch andere Nutzungen verdrängt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, BVerwGE 116, 169 und juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem - ebenfalls von der Klägerin geführten - Verfahren zur privilegierten Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 VwGO) konkrete Anforderungen für die Feststellung eines der Erforschung und Entwicklung dienenden Vorhabens aufgestellt (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, NuR 2009, 251 und juris, Rn. 13).
  • VG Würzburg, 28.03.2011 - W 5 K 10.277

    Beseitigungsanordnung; Außenbereich; (kein) landwirtschaftlicher Betrieb;

    Eine Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sich die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder sie ihre Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, U.v. 17.01.2011, Az.: 15 B 10.1446; B.v. 03.02.2009, Az.: 1 ZB 07.1079; OVG Koblenz, U.v. 22.07.2009, Az.: 8 A 10852/08; BVerwG, U.v. 11.04.2002, BauR 2002, 1520).
  • VG Würzburg, 28.03.2011 - W 5 K 10.466

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Außenbereich; (kein)

    Eine Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sich die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder sie ihre Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, U.v. 17.01.2011, Az.: 15 B 10.1446; B.v. 03.02.2009, Az.: 1 ZB 07.1079; OVG Koblenz, U.v. 22.07.2009, Az.: 8 A 10852/08; BVerwG, U.v. 11.04.2002, BauR 2002, 1520).
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