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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - 8 A 10936/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,17596
OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - 8 A 10936/02.OVG (https://dejure.org/2003,17596)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.04.2003 - 8 A 10936/02.OVG (https://dejure.org/2003,17596)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG (https://dejure.org/2003,17596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Gartenhaus; Festsetzung der Geländeoberfläche nach § 2 Abs. 6 Landesbauordnung (LBauO); Abstrakte Festsetzung auf bestimmte Höhenmesspunkte; Berücksichtigung der Interessen der Grundstücksnachbarn ; Genehmigung zur ...

  • Judicialis

    LBauO § 2 Abs. 6 F: 1998; ; LBauO § 2 F: 1998; ; LBauO § 8 Abs. 4; ; LBauO § 8 Abs. 9; ; LBauO § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Für eine Festsetzung der Geländeoberfläche in der Baugenehmigung soll es nach herrschender Meinung genügen, wenn sich aus den genehmigten Bauvorlagen, insbesondere dem Lageplan und den Bauzeichnungen, die Geländeoberfläche hinreichend genau bestimmen lässt (so SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865; SächsOVG, Beschl. v. 22.04.1997 - 1 S 200/97 -, SächsVBl 1998, 29; wohl auch OVG RP, Urt. v. 02.04.2003 - 8 A 10936/02 -, Juris; Dirnberger, a.a.O., RdNr. 125; a. A. allerdings: BayVGH, Urt. v. 30.04.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ 2008, 80).
  • VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14

    Festlegung einer Geländeoberfläche

    Solche Festlegungen erfolgen u.a. wegen der Auswirkungen auf die nach § 8 LBauO einzuhaltenden Abstände im Interesse der Grundstücksnachbarn (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).

    Bei einer solchen Festlegung, die den Zweck hat, eine angemessene Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, handelt es sich um einen gesonderten Verwaltungsakt; sie betrifft die Festsetzung eines rechnerischen Höhenmesspunkts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG; VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 2 Rn. 80).

    Eine Festlegung nach § 2 Abs. 6 LBauO ist in formeller Hinsicht nur wirksam, wenn sich die maßgebliche Größe aus der Regelung - gegebenenfalls zusammen mit den genehmigten Plänen - mit hinreichender Bestimmtheit ergibt; das kann z.B. durch die Festlegung einer Höhe über NN oder einer Höhe bezogen auf andere feste Größen, wie etwa die Straßenoberfläche an einem bestimmten Punkt, geschehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).

    Ferner sind die Auswirkungen einer Festlegung der Geländeoberfläche im Hinblick auf die Anwendung von nachbarschützenden Vorschriften zu beachten und abzuwägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 8 A 10424/05

    Terminswahrnehmung; Parteikosten; Erlöschen des Anspruchs

    Diese Geländeoberflächen lassen sich in aller Regel durch Urkunden zweifelsfrei nachweisen und verfügen, da ihre Festlegung unter Abwägung auch der nachbarlichen Interessen erfolgen muss (s. zur behördlichen Festlegung Senatsurteil vom 02. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG - zur Festlegung durch Bebauungsplan s. § 1 Abs. 7 BauGB), gegenüber den Betroffenen über eine im Vergleich zur tatsächlichen Geländeoberfläche erhöhte Legitimation.
  • VG Mainz, 13.07.2016 - 3 K 741/15

    Festsetzung einer Geländeoberfläche durch die Bauaufsichtsbehörde

    Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Verwaltungsakt (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BauR 1998, 314 und juris, Rn. 35), der unabhängig von einer Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO ohnehin entbehrlich) ergehen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 2.4.2003 - 8 A 10936/02 -, juris, Rn. 30).

    Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großen Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 2.4.2003 - 8 A 10936/02 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 24.10.2006 - 8 A 11008/06 -, juris, Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99; VG Trier, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 46/06.TR -, juris, Rn. 23; VG Neustadt/W., Beschluss vom 7.8.2014 - 3 L 644/14.NW -, juris, Rn. 24).

    Die Bauaufsichtsbehörde hat die Auswirkungen einer Festlegung der Geländeoberfläche im Hinblick auf die Anwendung von nachbarschützenden Vorschriften zu beachten und abzuwägen (vgl. OVG RP, Urteil vom 2.4.2003 - 8 A 10936/02 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 23.8.1996 - 8 B 12041/96 -, S. 4 BA).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10815/15

    "Natürliche" Geländeoberfläche vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren seit der

    Diese Geländeoberflächen lassen sich in aller Regel durch Urkunden zweifelsfrei nachweisen und verfügen, da ihre Festlegung unter Abwägung auch der nachbarlichen Interessen erfolgen muss (zur behördlichen Feststellung OVG RP, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -), gegenüber den Betroffenen über eine im Vergleich zur tatsächlichen Geländeoberfläche erhöhte Legitimation.
  • VG Neustadt, 03.03.2017 - 4 L 216/17

    Abänderungsantrag gegen einstweilig angeordneten Baustopp

    Ferner sind die Auswirkungen einer Festlegung der Geländeoberfläche im Hinblick auf die Anwendung von nachbarschützenden Vorschriften zu beachten und abzuwägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).
  • VG Trier, 27.08.2008 - 5 K 360/08

    Klage gegen LKW-Stellplatz im Wohngebiet

    Als Rechtsgrundlage für die vom Kläger begehrte Verpflichtung der Beklagten als nach der Landesverordnung vom 17. September 1991 (GVBl. S. 342) zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegenüber dem Beigeladenen kommt grundsätzlich § 81 Satz 1 Landesbauordnung - LBauO - in Betracht, wenn das Bauvorhaben, gegen das eingeschritten werden soll, gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 46/06

    Erforderlichkeit einer Festsetzung der Geländeoberfläche durch die

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, der die Kammer folgt, sind die Auswirkungen einer evtl. Festlegung der Geländeoberfläche im Hinblick auf die Anwendung nachbarschützender Vorschriften (Abstandsflächenregelung) zu beachten und abzuwägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2003, Az. 8 A 10936/02.OVG, ESOVG).
  • VG Trier, 23.03.2007 - 5 L 229/07

    Berechnung der mittleren Wandhöhe grenzständiger Gebäude

    Als Rechtsgrundlage für die von den Antragstellern begehrte Verpflichtung des Antragsgegners zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegenüber dem Beigeladenen kommt zwar grundsätzlich § 81 Satz 1 LBauO in Betracht, wenn das Bauvorhaben, gegen das eingeschritten werden soll, gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 8 A 11008/06

    Festlegung der Geländeoberfläche

    In die beim Vorliegen dieser Voraussetzung zu treffenden Ermessensentscheidung sind wegen der Auswirkungen der Festlegung nach § 2 Abs. 6 LBauO auf die nach § 8 LBauO einzuhaltenden Abstände auch die Interessen der Grundstücksnachbarn angemessen zu berücksichtigen (OVG RP Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, veröffentlicht in ESVGRP).
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