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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99.OVG (https://dejure.org/1999,1973)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.1999 - 8 A 10951/99.OVG (https://dejure.org/1999,1973)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG (https://dejure.org/1999,1973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBauO 99 § 8 Abs. 1 S. 1, § 69 Abs. 1 S. 1
    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 580
  • BauR 2000, 551
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99
    Dies gebietet allein schon der Umstand, dass durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind (vgl. BVerwGE 88, 191 = NJW 1991, 3293 = NVwZ 1992, 165 L) und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gestattet.

    Mit dieser Vorschrift, die insgesamt nachbarschützenden Charakter hat (vgl. OVG Koblenz, AS 22, 1), sollen eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der Gebäude und ein effektiver Brandschutz gewährleistet, die Anforderungen an gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse verwirklicht und die Wahrung des Wohnfriedens sichergestellt werden (vgl. BVerwGE 88, 191 = NJW 1991, 3293 = NVwZ 1992, 165 L).

  • VG Mainz, 30.09.2020 - 3 K 750/19

    Luftwärmepumpe - Abstand zum Nachbarn wegen Lärm?

    Unabhängig von der Frage, ob das rheinland-pfälzische Abstandsflächenrecht generell und insbesondere im Rahmen von § 8 Abs. 8 Satz 1 LBauO auch dem Schutz des Wohnfriedens dient (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99 -, BauR 2000, 551; verneint für § 8 Abs. 8 OVG RP, Urteil vom 21. September 2000 - 1 A 10952/00 -, NVwZ-RR 2001, 290), ist die Zielsetzung der Abstandsflächenanforderungen jedenfalls eingeschränkt zu verstehen: Das Abstandsflächenrecht führt die im Nachbarschaftsverhältnis auftretenden Lärmkonflikte keiner abschließenden Lösung zu (vgl. OLG München, Urteil vom 11. April 2018 - 3 U 3538/17 -, BeckRS 2018, 5574 Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2009 - 10 A 1075/08

    Fenster als Rettungsweg

    BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3.11.1999 - 8 A 10951/99 - BRS 62 Nr. 143; OVG NRW, Beschlüsse vom 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BRS 57 Nr. 141, vom 5.3.2007 - 10 B 274/07 -,BRS 71 Nr. 124, und vom 5.11.2007 - 7 E 737/07 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 29.5.1987 - 2 B 27.85 -, BRS 47 Nr. 147; s. a. Boeddinghaus/ Hahn/ Schulte, a. a. O., § 73 Rn. 24.; Hahn/ Radeisen, a. a. O., § 68 Rn. 9.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

    Eine Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften kommt nur in Betracht, wenn der betroffene Nachbar nicht schutzbedürftig ist oder die Gründe, die für die Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. das Urteil des Senats vom 8. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, AS 28, 65 - Leitsätze 2 und 3 - OVG RP, Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG -, juris, Rn. 25 f.).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Bei der Erteilung einer Abweichung ist zu berücksichtigen, dass die einschlägigen Belange und Interessen regelmäßig schon durch die sonstigen baurechtlichen Vorschriften in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs kein beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung gestattet (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 3.11.1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580 für das dortige Landesrecht; zu §§ 6, 68 SächsBO a.F. SächsOVG, Beschl. v. 11.2.1997 - 1 S 531/96 -, SächsVBl 1998, 57, 58), jedoch andererseits durch § 67 SächsBO eine Flexibilisierung insbesondere bei der Verwirklichung der betroffenen Schutzziele auch auf anderen als den bauaufsichtlich vorgegebenen Wegen eröffnet wird (vgl. Jäde, NVwZ 2003, 668, 670; LT-Drs. 3/9651, Einzelbegründung zu § 67 Absatz 2).
  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Diese Voraussetzungen sind restriktiv zu handhaben (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

    Soll von einer nachbarschützenden Vorschrift abgewichen werden, sind die entgegenstehenden Rechte des Nachbarn materiell mitentscheidend (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

    Stehen weder der Zweck der gesetzlichen Anforderung noch die nachbarlichen Interessen unüberwindbar entgegen, ist zu prüfen, ob die Abweichung mit den konkret betroffenen öffentlichen Belangen, also allen im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen, zu vereinbaren ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07

    Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Höchstlänge einer Grenzbebauung

    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen sind restriktiv zu handhaben, zumal durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gestattet (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, AS 28, 65).

    Angesichts dessen lässt das Tatbestandsmerkmal der "Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Anforderungen" eine Abweichung nur dann zu, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterscheidung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 10291/09

    Moschee in Neuwieder Gewerbegebiet zulässig

    Von einer Rechtsverletzung bei einer Befreiung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB ist zwar regelmäßig dann auszugehen, wenn von einer nachbarschützenden Festsetzung des Bebauungsplans abgewichen werden soll (vgl. entscheidender Senat, Urteil vom 3.11.1999, BauR 2000, 551 und juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, NJW 1983, 1574 und juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 10 B 275/07

    Zulassung von Abweichung bei Abstandsflächenverstoß

    BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157; OVG NRW, Beschluss vom 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BRS 57 Nr. 141 und Urteil vom 22.8.2005 - 10 A 3611/03 -, BRS 69 Nr. 91; OVG Rh.-Pf, Urteil vom 3.11.1999 - 8 A 10951/99 -, BRS 62 Nr. 143; Boeddinghaus/Hahn/ Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand Oktober 2006, § 73 Rdnr. 22. .
  • VG Mainz, 13.07.2016 - 3 K 741/15

    Festsetzung einer Geländeoberfläche durch die Bauaufsichtsbehörde

    Zugleich sollen die insoweit gleichgerichteten Interessen der Nachbarn im Sinne eines Ausgleichs wechselseitiger Belange geregelt werden (vgl. BVerwG, wie vor; OVG RP, Urteil vom 13.10.1993 - 8 A 12355/92 -, BRS 55 Nr. 115 und juris, Rn. 23; Urteil vom 3.11.1999 - 8 A 10951/99 -, BauR 2000, 551 und juris, Rn. 27).

    Das Abstandsflächenrecht dient, wie bereits ausgeführt, neben dem Brandschutz und der Gestaltung auch der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie dem Schutz benachbarter Grundstücke vor Gefahren und unzumutbaren Belästigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 17/90 -, a.a.O und juris, Rn. 24; OVG RP, Urteil vom 3.11.1999 - 8 A 10951/99 -, a.a.O. und juris, Rn. 27).

    Eine Abweichung kommt in einer derartigen Situation daher nur in Betracht, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Nachbar nicht schutzwürdig ist oder die Gründe, die für eine Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 3.11.1999 - 8 A 10951/99 -, BauR 2000, 551 und juris, Rn. 25).

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 398/15

    Rückbauverfügung für hohe Grenzmauer rechtmäßig

    Um dies sachgerecht beurteilen zu können, sind stets die mit der gesetzlichen Anforderung verfolgten Ziele zu bestimmen und den Gründen gegenüber zu stellen, die im Einzelfall für die Abweichung streiten (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, NVwZ 2000, 580 = juris Rn. 25).

    Stehen weder der Zweck der gesetzlichen Anforderung noch die nachbarlichen Interessen unüberwindbar entgegen, ist zu prüfen, ob die Abweichung mit den konkret betroffenen öffentlichen Belangen, also allen im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen, zu vereinbaren ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999, a.a.O.; Beschluss vom 8. Juni 2001 - 8 B 10855/01.OVG -, S. 4 BA).

  • VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 200/06

    Voraussetzungen für ein Abweichen von nachbarschützenden Vorschriften und die

  • VGH Hessen, 06.08.2007 - 4 TG 1133/07

    Baugenehmigungserteilung durch Anordnung nachträglicher Anforderungen; Einzelfall

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 431/15

    Baurechtliche Rückbauverfügung einer Stützmauer

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18

    Abweichung von Abstandsflächenrecht aus übergewichtigen Gründen

  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 39/23

    Fenster in Brandwänden sind unzulässig und zu verschließen

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

  • VG Neustadt, 10.05.2017 - 3 K 812/16

    Materielle Voraussetzung einer isolierten Abweichungsentscheidung;

  • VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16

    Zur Anwendung von Brandschutzbestimmungen auf Fahrgastunterstände

  • VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04

    Nachbarschutz bei genehmigter Windkraftanlage im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

  • VG Mainz, 26.05.2004 - 7 K 834/03

    Entstehung einer neuen natürlichen Geländeoberfläche

  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 3 L 793/15

    Vorliegen einer Abweichungslage; Notwendigkeit der Genehmigung der Abweichung

  • VG Mainz, 04.09.2006 - 3 L 633/06

    Nachbarschutz gegenüber Abstandsflächenverstoß im Außenbereich

  • VG Mainz, 11.06.2010 - 3 L 547/10

    Baunachbarrecht; Frage der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen im

  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 179/10

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG Mainz, 29.09.2004 - 7 L 772/04

    Mainz - Münchfeld: Kein Baustopp für Wohnblock

  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 9 UZ 754/03

    Grenzgarage mit Dachterrasse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2002 - 8 A 10225/02
  • VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17

    Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots bei einem Verstoß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2006 - 7 A 3176/05

    Unmittelbare Nähe i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO

  • VG Minden, 29.12.2010 - 9 K 2898/09

    Notwendigkeit der ständigen Answesenheit einer Aufsichtsperson in einer

  • VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03

    Widerspruch gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

  • VG Minden, 20.10.2011 - 9 K 2732/10

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung über die Größe von Aufzügen i.R.e.

  • VG Würzburg, 09.10.2012 - W 4 K 12.52

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG Mainz, 23.04.2004 - 7 L 335/04

    Bauvorhaben im Schlesischen Viertel in Mainz - Nachbar ohne Erfolg

  • VG Mainz, 15.01.2003 - 7 K 802/02

    Höchstzulässige Grenzbebauung und Rechtsmissbrauch durch eigene rechtswidrige

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