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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2002 - 8 A 10994/02   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2002 - 8 A 10994/02 (https://dejure.org/2002,31795)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2002 - 8 A 10994/02 (https://dejure.org/2002,31795)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02 (https://dejure.org/2002,31795)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Die Zurücknahme der präventiven Kontrolle verfolgt den Zweck der Verfahrenserleichterung bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortung des Bauherrn und seiner qualifizierten Beauftragten (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zur LBauO 1986, LT-Drucks. 10/1344, S. 90; das Urteil des Senats vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG -, S. 7 d.U., ESOVGRP; Jeromin, LBauO, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 57).

    Der Bauherr hat nämlich kein schutzwürdiges Interesse an der Genehmigung eines Vorhabens, von dem ausgeschlossen ist, dass er es legal verwirklichen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Juli 1996, a.a.O., LS 1; Urteil vom 26. September 1996, a.a.O., S. 275; Urteil vom 23. Oktober 2002, a.a.O., S. 8 d.U.; auch bereits: Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 A 10876/92.OVG -, S. 10 d.U.; ferner: Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04

    Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert

    Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn bereits im Verwaltungsverfahren zwischen Bauherren, Nachbarn und Bauaufsichtsbehörde unterschiedliche Auffassungen bestehen, die auf jeden Fall eine Entscheidung der Behörde, und sei es im Wege eines späteren Einschreitens auf einen entsprechenden Nachbarantrag hin, erfordern (s. Urteil vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG - [ESOVGRP]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Die Zurücknahme der präventiven Kontrolle verfolgt den Zweck der Verfahrenserleichterung bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortung des Bauherrn und seiner qualifizierten Beauftragten (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zur LBauO 1986, LT-Drucks. 10/1344, S. 90; OVG RP Urteil vom 23.10.2002 - 8 A 10994/02, ESOVGRP; Jeromin, a.a.O., § 66 Rn. 57).
  • VG Mainz, 08.12.2004 - 7 K 96/04
    In derartigen Fällen entspreche es dem Gesichtspunkt der Verfahrensvereinfachung, dass die Baubehörde eine Bearbeitung des Bauantrags nach § 66 LBauO wegen eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehne (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG und Urteil vom 08. Januar 2003 - 8 A 11286/02.OVG).

    Es mag auch zweifelhaft erscheinen, ob eine Verwaltungspraxis, die allgemein im vereinfachten Genehmigungsverfahren ein Vorhaben nicht nur in bauplanungsrechtlicher, sondern auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft, mit dem mit § 64 LBauO verfolgten Zweck der Verfahrenserleichterung und Stärkung der Verantwortung des Bauherrn vereinbar ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG; Jeromin, Kommentar zur LBauO, § 66, Rdnr. 57).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2003 - 8 A 10257/03

    Grenzabstand; Grenzbebauung; grenzständige Bebauung; zulässige Grenzbebauung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 17. Juli 1996 - 8 A 11337/95.OVG - und vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG -, jeweils veröffentlicht in ESOVGRP) kann die Baugenehmigungsbehörde bei Verfahren, bei denen die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit Bauordnungsrecht nicht Prüfungsgegenstand ist (s. §§ 70 S. 2 1. Halbsatz, 66 Abs. 3 LBauO), gleichwohl den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides mit der Begründung ablehnen, es fehle wegen offensichtlicher bauordnungsrechtlicher Illegalität an einem Sachbescheidungsinteresse.
  • VG Darmstadt, 07.06.2005 - 2 E 2905/04

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Diese Auffassung wird schon lange in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Länder, die schon länger ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit einem beschränkten Prüfungsumfang kennen, vertreten (vgl. etwa aus der Rechtsprechung des OVG Rheinl.-Pf., Beschluss v. 18.11.1991, Az.: 8 B 11955/91, NVwZ-RR 1992, 289 = BauR 1992, 219 = BRS 52 Nr. 148; Urt. v. 17.07.1996, Az.: 8 A 11337/95 - Juris - Urt. v. 23.10.2002, Az.: 8 A 10994/02 - Juris -).
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