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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,5188
OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08.OVG (https://dejure.org/2009,5188)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2009 - 8 A 11057/08.OVG (https://dejure.org/2009,5188)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG (https://dejure.org/2009,5188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Unterarten von Nutzungen i.S.d. § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch einen gem. § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) erlassenen Bebauungsplan; Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB durch die Erweiterung ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; Bau... GB § 34 Abs. 3; ; BauGB § 16; ; BauGB § 16 Abs. 2; ; BauGB § 16 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 2 a; ; BauGB § 14; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauNVO § 11; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 3; ; BauNVO § 1; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; LBauO § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Unterarten von Nutzungen i.S.d. § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) durch einen gem. § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch ( BauGB ) erlassenen Bebauungsplan; Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Discounter: Schädliche Auswirkung auf Versorgungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1393
  • DÖV 2009, 1011
  • BauR 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Ein tatsächlich vorhandener zentraler Versorgungsbereich kann durch ein (rechtsverbindliche Festsetzungen entbehrendes) städtebauliches Zentrenkonzept mit Wirkung für § 34 Abs. 3 BauGB weder eingeschränkt noch erweitert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, a.a.O. und juris, Rn. 6 f.).

    Als Maßstab hierfür kann der zu erwartende Kaufkraftabfluss herangezogen werden, wobei alle städtebaulichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 16; Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9).

    Aufschlüsse bieten können bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, nur juris, Rn. 9).

    Die Änderung einer baulichen Anlage, die der Erweiterung eines Lebensmittelmarkts dient, ist demnach mit § 34 Abs. 3 BauGB nur dann vereinbar, wenn von dem Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt, d.h. von dem erweiterten Lebensmittelmarkt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 5; Beschluss vom 29.11.2005, NVwZ 2006, 340 und juris, Rn. 4 f.).

    Weil bei der Prognose der Auswirkungen von der gegebenen städtebaulichen Situation auszugehen ist, wird diese nicht nur von den anderen vorhandenen Einzelhandelsbetrieben, sondern auch durch den Betrieb, dessen Erweiterung beabsichtigt ist, in seinem bisherigen Bestand geprägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 6).

    Auch dieser Umstand vermag nach Auffassung des Senats indes eine Attraktivitätssteigerung gegenüber anderen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zu begründen, weil die Zugänglichkeit zu den Produkten freier gestaltet werden kann, was ggf. auch durch den Wegfall von Nachsortiervorgängen während des Geschäftsbetriebs begünstigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 6).

    Wenn auch diese Regelungen im unbeplanten Innenbereich nicht unmittelbar Anwendung finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, a.a.O. und juris, Rn. 9 bis 11), so kann die deutliche Überschreitung der dort enthaltenen 1.200 m²-Grenze durch das Vorhaben der Klägerin doch als weiterer Beleg für dessen Schädlichkeit berücksichtigt werden.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    a) Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsstrukturen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, BVerwGE 129, 307 und juris, Rn. 11).

    Sie können - bei fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen - anhand der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 12 f.).

    Solche sind namentlich gegeben, wenn die Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs beachtlich beeinträchtigt wird, d.h. dieser seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substanzieller Weise wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 14).

    Als Maßstab hierfür kann der zu erwartende Kaufkraftabfluss herangezogen werden, wobei alle städtebaulichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 16; Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9).

    Dass die mit der Erweiterung der Verkaufsfläche verbundene Attraktivitätssteigerung des klägerischen Betriebs einen Kaufkraftabfluss und damit schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt, zeigt auch der Vergleich der Verkaufsflächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 16, 23).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Aufschlüsse bieten können bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, nur juris, Rn. 9).

    Dass die beschriebene Schädigungssituation des zentralen Versorgungsbereichs, insbesondere des NORMA-Markts, durch den bestehenden ALDI-Markt an der H.straße mit einer Verkaufsfläche von 805 m² bereits vorgegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.2.2009, a.a.O., nur juris, Rn. 12), kann ohne weiteres angenommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1417/07

    Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Die Hinweise der Klägerin auf von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteile vom 6.11.2008, NJW-Spezial 2009, 109 und juris, Rn. 87 sowie BauR 2009, 220 und juris, Rn. 91) behandelte Fälle lassen eine andere Betrachtung in der Sache nicht zu.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Denn jedenfalls steht nach allgemeiner Erfahrung zu erwarten, dass der Einzelhandelsbetrieb der Klägerin in seiner Randlage zur Schwächung der Einzelhandelsbetriebe im zentralen Versorgungsbereich beitragen wird (vgl. Urteil des entscheidenden Senats vom 12.2.2007, BauR 2007, 2018 und juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Auch darauf, ob die Festlegung eines (bis zum B.platz reichenden) zentralen Versorgungsbereichs durch das städtebauliche Zentrenkonzept der Beklagten (S. 38) von den tatsächlichen Verhältnissen der städtebaulichen Situation getragen wird, kommt es ebenfalls nicht entscheidend an (vgl. dazu Weiteres in BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, NVwZ 2009, 781 und juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Im Übrigen widerspricht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Ansatz der Klägerin: Danach sind bauplanerische Einzelhandelsausschlussregelungen auch zur Entwicklung von künftigen Versorgungszentren zulässig, wobei selbst Nutzungsarten ausgeschlossen werden können, die in den Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind; es bedarf - wenn ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde vorliegt, das nicht nur den Schutz eines Zentrums regelt - auch keiner weiteren Differenzierung oder Ermittlung einer konkreten Zentrenschädlichkeit eines Sortiments, wenn ein Bebauungsplan das Einzelhandelskonzept für einen bestimmten Bereich umsetzen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, BauR 2009, 1245 und juris, Rn. 19, 26).
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    Die Änderung einer baulichen Anlage, die der Erweiterung eines Lebensmittelmarkts dient, ist demnach mit § 34 Abs. 3 BauGB nur dann vereinbar, wenn von dem Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt, d.h. von dem erweiterten Lebensmittelmarkt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 5; Beschluss vom 29.11.2005, NVwZ 2006, 340 und juris, Rn. 4 f.).
  • VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07

    Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08
    3 K 929/07.MZ.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 51/15

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan zum Schutz zentraler

    Ermöglicht werden soll daher ein Bebauungsplan, mit dem in den nicht beplanten Innenbereichen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche gezielt Bestimmungen über die Zulässigkeit bestimmter Arten von Nutzungen und damit insbesondere von Einzelhandelsbetrieben getroffen werden können (vgl. OVG RP, Urt. v. 02.09.2009 - 8 A 11057/08 -, juris RdNr. 25).

    Zudem ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien, dass der Regelungsgehalt des § 9 Abs. 2a BauGB an § 1 Abs. 5, 8 und 9 BauNVO angelehnt ist (vgl. BT-Drs. 16/2496, S. 11; dazu OVG RP, Urt. v. 02.09.2009 - 8 A 11057/08 -, juris RdNr. 25; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Loseblatt-Kommentar, 2017, § 9 RdNr. 242 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 10 D 59/18
    Siehe auch OVG S.-A., Urteil vom 21. September 2016 - 2 K 113/14 -, juris, Rn. 37; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08 -, juris, Rn. 25. Vgl. zudem BT-Drs.

    Siehe auch OVG S.-A., Urteil vom 21. September 2016 - 2 K 113/14 -, juris, Rn. 37; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08 -, juris, Rn. 25, und vom 24. August 2000 - 1 C 11457/99 -, juris, Rn. 40; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 S 901/99 -, juris, Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 4 BN 31.98 -, juris, Rn. 8. Vgl. etwa auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 4 BN 8.14 -, juris, Rn. 10.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17

    Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich

    Für Innenstädte ist typisch, dass in ihnen ein breites Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurzfristigen Bedarf angeboten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007- 4 C 7/07 -, BVerwGE 129, 307 und juris, 11; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 32).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine deutliche Überschreitung der 1.200 m²-Grenze lediglich als weiterer Beleg für die Schädlichkeit eines Einzelhandelsvorhabens gewertet werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und Rn. 48; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 4 B 74.09 -, BRS 76 Nr. 86 und juris, Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = BRS 74 Nr. 97 = juris Rn. 12, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urteile vom 3. Februar 2011 - 2 A 1416/09 -, DVBl. 2011, 560 = juris Rn. 115, vom 1. Februar 2010 - 7 A 1635/07 -, NWVBl. 2010, 349 = juris Rn. 93, vom 1. Juli 2009 - 10 A 2350/07 -, BRS 74 Nr. 98 = juris Rn. 57, und vom 6. November 2008 - 10 A 1417/07 -, BRS 73 Nr. 88 = juris Rn. 57; zur Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO: BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, BRS 74 Nr. 101= juris Rn. 9 ff. (das die Heranziehbarkeit des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO im Rahmen des § 34 Abs. 1, Abs. 3 BauGB aber offen lässt); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08 -, BRS 74 Nr. 102 = juris Rn. 48.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12

    Keine Baugenehmigung für Getränkemarkt am Stadtrand von Alzey

    Hingegen kommt es nicht darauf an, dass die ausgeschlossenen Sortimente im zentralen Versorgungsbereich konkret vorhanden sind oder ihre Ansiedlung wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 26; Söfker, a.a.O., § 9 Rn. 242 c).

    In diesem planerischen Zusammenhang wäre es daher verfehlt, den Bebauungsplan der Beigeladenen an einem allgemeinen Verständnis des Begriffs eines integrierten Standortes zu messen, wie er etwa zur Umschreibung des zentralen Versorgungsbereichs nach § 34 Abs. 3 BauGB verwandt wird (vgl. hierzu: Söfker, a.a.O., § 34 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und juris, Rn. 7 ff.; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 42, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -, BRS 76 Nr. 46 und juris, Rn. 38).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 K 113/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan zum Schutz zentraler

    Zudem ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien, dass der Regelungsgehalt des § 9 Abs. 2a BauGB an § 1 Abs. 5, 8 und 9 BauNVO angelehnt ist (vgl. BT-Drs. 16/2496, S. 11; dazu OVG RP, Urt. v. 02.09.2009 - 8 A 11057/08 -, juris RdNr. 25; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 9 RdNr. 242f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Das Verwaltungsgericht folgert hieraus unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 02.09.2009 - 8 A 11057/08 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, juris) sowie unter Rückgriff auf die Kommentierung von Söfker (in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 34 Rn. 86 g) im Wege eines Erst-Recht-Schlusses, dass dies auch bzw. erst recht dann zu gelten habe, wenn vorhandene, außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen gelegene Einzelhandelsbetriebe diese bereits schädigen (also nicht noch unbedenklich sind) und die Schädigung durch den neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb verstärkt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 7/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Das Verwaltungsgericht folgert hieraus unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 02.09.2009 - 8 A 11057/08 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, juris) sowie unter Rückgriff auf die Kommentierung von Söfker (in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 34 Rn. 86 g) im Wege eines Erst-Recht-Schlusses, dass dies auch bzw. erst recht dann zu gelten habe, wenn vorhandene, außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen gelegene Einzelhandelsbetriebe diese bereits schädigen (also nicht noch unbedenklich sind) und die Schädigung durch den neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb verstärkt wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2023 - 2 K 77/22

    Räumlicher und sachlicher Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zum Schutz

    Die Vorschrift ist sowohl für § 1 Abs. 5 BauNVO als auch für § 1 Abs. 9 BauNVO offen (OVG RhPf, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08 - juris Rn. 25; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 9 BauGB Rn. 242f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 2 D 138/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei städtebaulicher Erforderlichkeit der

    16/2496, S. 10 und S. 11; OVG NRW, Urteil vom 22. November 2010 - 7 D 1/09.NE -, S. 37 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08 -, BRS 74 Nr. 102 = juris Rn. 25; Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 9 Rn. 98i ff.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt, Band I, Stand: März 2007, § 9 Rn. 242 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 A 1518/10

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarkts;

  • VG Aachen, 30.11.2009 - 5 K 1777/08

    Bauvorhaben: Errichtung eines Einzelhandelbetriebes

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 8 K 3120/09

    Bauplanungsrecht  - Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs:

  • VG Augsburg, 27.01.2010 - Au 4 K 09.285

    Erfolgreiche Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur

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