Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16476
OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,16476)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,16476)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,16476)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01
    Daher erübrigt sich eine Prüfung, ob und inwieweit damit eine aufgrund der Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche abwägende Berücksichtigung der Belange der Grundeigentümer ermöglicht wird, die bei der Aufstellung des regionalen Raumordnungsplans nicht stattfindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001, BauR 2002, 41; s. auch Wagner, UPR 96, 370 - 375 -) und zu welchem Ergebnis eine solche Abwägung hier führte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99

    Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01
    Damit lässt dieser Plan keinen Raum für eine planerische Disposition der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung (s. Erbguth, DVBl 98, 209-210; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Baurecht 2001, 1379 - 1382 -).
  • VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 656/03

    Windkraft in Minderlittgen

    Der Regionale Raumordnungsplan Region xxxxxxx - Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft -, genehmigt mit Bescheid des Innenministers vom 18. Dezember 1997 und bekannt gemacht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 1998, schließt nämlich, wie die erkennende Kammer mit Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, S. 1261, entschieden hat, die Errichtung von Windkraftanlagen in sogenannten weißen Bereichen - in einem solchen befindet sich das Vorhaben nach dem Plan von 1997 - nicht von vorneherein aus.
  • VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 658/03

    Windkraft in Minderlittgen

    Der Regionale Raumordnungsplan Region xxxx - Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft -, genehmigt mit Bescheid des Innenministers vom 18. Dezember 1997 und bekannt gemacht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 1998, schließt nämlich, wie die erkennende Kammer mit Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, S. 1261, entschieden hat, die Errichtung von Windkraftanlagen in sogenannten weißen Bereichen - in einem solchen befindet sich das Vorhaben nach dem Plan von 1997 - nicht von vorneherein aus.
  • VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03

    Windkraft in Minderlittgen

    Der Regionale Raumordnungsplan Region xxxxxx - Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft -, genehmigt mit Bescheid des Innenministers vom 18. Dezember 1997 und bekannt gemacht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 1998, schließt nämlich, wie die erkennende Kammer mit Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, S. 1261, entschieden hat, die Errichtung von Windkraftanlagen in sogenannten weißen Bereichen - in einem solchen befindet sich das Vorhaben nach dem Plan von 1997 - nicht von vorneherein aus.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15956
OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,15956)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,15956)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01 (https://dejure.org/2002,15956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Anforderungen an eine regionalplanerische Standortausweisung i. S. v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01
    Daher erübrigt sich eine Prüfung, ob und inwieweit damit eine aufgrund der Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche abwägende Berücksichtigung der Belange der Grundeigentümer ermöglicht wird, die bei der Aufstellung des regionalen Raumordnungsplans nicht stattfindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001, BauR 2002, 41; s. auch Wagner, UPR 96, 370 - 375 -) und zu welchem Ergebnis eine solche Abwägung hier führte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99

    Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01
    Damit lässt dieser Plan keinen Raum für eine planerische Disposition der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung (s. Erbguth, DVBl 98, 209 - 210; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Baurecht 2001, 1379 - 1382 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass die von dem Beklagten festgelegte Vorrangfunktion ein Bauverbot nicht entfaltet (vgl. dazu allgemein: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.2.2002 - 8 A 11089/01 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Denn angesichts der Regelung in Ziff. 6.3.3.6 RROP 2004, wonach die Steuerung der Windenergienutzung außerhalb der Vorrang- und Ausschlussgebiete der Flächennutzungsplanung überlassen bleibt (sogen. "weiße Flächen"), fehlt es hinsichtlich der Festlegung von Vorranggebieten an dem für die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erforderlichen gesamträumlichen Planungskonzept (s. Senatsurteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01 -, ZNER 2002, 242, sowie nachgehend BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, BRS 66 Nr. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

    Vielmehr ist dies dadurch gerechtfertigt, dass bei der 2002 eingeleiteten Teilfortschreibung Windkraft aufgrund des bereits erwähnten Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG - die regionalplanerischen Kriterien weiterentwickelt wurden, während die gemeindliche Planung sich noch an der Teilfortschreibung Windkraft von 1997 orientierte (Entwurf 11, 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

    Für diese Flächen gilt keine der Festsetzung entgegenstehende Zielaussage (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, S. 11 UA, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Dessau, 02.10.2002 - 1 A 271/00
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OVG RP (Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01 -, ZNER 2002, S. 242) einwendet, die Ausweisung der Eignungsgebiete stelle bereits kein Ziel der Raumordnung dar, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VG Trier, 22.01.2003 - 5 K 598/02

    Veränderrungssperre gegen Windkraftanlagen

    Denn die hier enthaltene Darstellung Flächen für die Landwirtschaft bzw. Flächen für den Wald war keine dermaßen konkrete Ausweisung, mit der ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB in der Regel ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Januar 2000 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -).
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