Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 11403/96 |
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2000 - 8 A 11403/96
- BVerwG, 12.03.2001 - 4 B 19.01
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
Entfallen des Vertrauensschutzes für geduldeten Baubestand bei Arbeiten am Bau
Amnestieschädlich sind Änderungen, die über die bloße Substanzerhaltung hinaus die amnestierten Bauten erweitern oder sonst in ihrem Äußeren oder in ihrem Bauzustand verändern oder verbessern oder die Funktionsfähigkeit erhöhen (Senatsurteil vom 09. September 1989, aaO., S. 9 UA und auch Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 11403/96.OVG -, S. 7 UA).Solche Änderungen lassen deshalb grundsätzlich den Vertrauensschutz für die gesamte bauliche Anlage entfallen und rechtfertigen ihre bauaufsichtliche Behandlung als "reguläre" Schwarzbauten (s. z.B. Urteil vom 29. November 2000, aaO., zur Beseitigung eines möglicherweise amnestierten Freisitzes wegen nachträglichen Einbaus eines Kamins).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie
Amnestieschädlich sind Änderungen, die über die bloße Substanzerhaltung hinaus die amnestierten Bauten erweitern oder sonst in ihrem Äußeren oder in ihrem Bauzustand verändern oder verbessern oder die Funktionsfähigkeit erhöhen (Senatsurteil vom 09. September 1989, aaO., S. 9 UA und auch Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 11403/96.OVG -, S. 7 UA).Solche Änderungen lassen deshalb grundsätzlich den Vertrauensschutz für die gesamte bauliche Anlage entfallen und rechtfertigen ihre bauaufsichtliche Behandlung als "reguläre" Schwarzbauten (s. z.B. Urteil vom 29. November 2000, aaO., zur Beseitigung eines möglicherweise amnestierten Freisitzes wegen nachträglichen Einbaus eines Kamins).
- VG Neustadt, 08.11.2019 - 4 K 694/18 Amnestieschädlich sind Änderungen, die über die bloße Substanzerhaltung hinaus die amnestierten Bauten erweitern oder sonst in ihrem Äußeren oder in ihrem Bauzustand verändern oder verbessern oder die Funktionsfähigkeit erhöhen (Senatsurteil vom 09. September 1989, aaO., S. 9 UA und auch Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 11403/96.OVG -, S. 7 UA).
Solche Änderungen lassen deshalb grundsätzlich den Vertrauensschutz für die gesamte bauliche Anlage entfallen und rechtfertigen ihre bauaufsichtliche Behandlung als "reguläre" Schwarzbauten (s. z.B. Urteil vom 29. November 2000, aaO., zur Beseitigung eines möglicherweise amnestierten Freisitzes wegen nachträglichen Einbaus eines Kamins).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. neben dem oben zitierten Urteil z.B. auch Urteil vom 20. September 1991 - 8 A 10139/90.OVG -, Beschluss vom 25. September 1991 - 8 A 11288/91.OVG -, Beschluss vom 27. Januar 1992 - 8 A 11226/91.OVG -, Urteil vom 24. Mai 1995 - 8 A 11890/94.OVG - sowie Urteil vom 29. November 2000 - 8 A 11403/96.OVG -) gewährt die "Pirmasenser Amnestie" für Schwarzbauten, die vor dem 1. Juli 1967 im Außenbereich errichtet worden waren, nur solange einen bei der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Vertrauensschutz, als an diesen lediglich Arbeiten zur Erhaltung des im Januar 1968 (Verkündung der Amnestie durch den Beklagten) vorhandenen Zustandes durchgeführt werden.