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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96   

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https://dejure.org/1998,7170
OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96 (https://dejure.org/1998,7170)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.1998 - 8 A 11595/96 (https://dejure.org/1998,7170)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 1998 - 8 A 11595/96 (https://dejure.org/1998,7170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung; Altstoffe; Altölprivileg

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Brandenburg, 21.11.1996 - 2 D 19/95

    Andienungspflichten; Sonderabfall; Überwachungsbedürftige Abfälle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Er geht vielmehr davon aus, dass durch die Verkündung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der Regelungsraum des Landesgesetzgebers nicht stärker eingeschränkt werden sollte als dies nach dem Wortlaut des Gesetzes geschehen ist (vgl. ebenso: OVG Brandenburg, Urteil vom 21. November 1996, NVwZ 1997, 604, 607).

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg (Urteil vom 21. November 1996, NVwZ 1997, 604, 607) kann daher das Fehlen einer Bestandsregelung für Überlassungspflichten in § 13 Abs. 4 Satz 4 KrW-/AbfG nicht dahin verstanden werden, dass damit auch ein Bestandsschutz für die Zuweisungsbefugnis entfällt (wie hier: Unruh, Die Zulässigkeit landesrechtlicher Andienungspflichten für Sonderabfälle, 1997, S. 18; Kunig, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG-Kommentar, 1998, § 13, Rdnr. 53).

    Die Andienungsregelung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 1 LAbfWAG 1993 ist auf die Lenkung und Steuerung der Abfallströme in geeignete Entsorgungsanlagen und nicht bloß der Überwachung der Abfallströme gerichtet (vgl. ebenso für ihr Landesrecht: OVG Brandenburg, Urteil vom 21. November 1996, NVwZ 1997, 604, 606; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24. November 1997, DVBl. 1998, 343, 344).

  • BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Da die Überwachung der Altölverwertung im Bundesrecht abschließend geregelt ist und eine über die bloße Überwachung hinausgehende Ausgestaltung des Abfallrechts - etwa durch eine die Steuerung von Abfallströmen bezweckende Andienungsregelung - wegen der Unanwendbarkeit des übrigen Abfallrechtsregimes ausgeschlossen ist, ist für eine Andienungspflicht der in § 5a Abs. 2 Satz 1 AbfG 1986 privilegierten Altölkategorien kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994, NuR 1995, 137; Beschluss vom 23. Februar 1998, NuR 1998, 421).

    Es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Altölverwertung, wonach das Land Niedersachsen keine Kompetenz zur Regelung einer landesrechtlichen Andienungspflicht für zu verwertende Altöle habe, weil die Überwachung der Altölverwertung im Bundesgesetz abschließend geregelt sei und die zu überprüfende landesrechtliche Andienungsregelung nach der Auslegung durch das OVG Niedersachsen lediglich reine Überwachungsmaßnahmen enthalte, so dass sich die angegriffene Verordnung mit diesem Inhalt in dem bundesrechtlich abschließenden Bereich bewege (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994, NuR 1995, 137, 139; Beschluss vom 23. Februar 1998, NuR 1998, 421).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Aber auch die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 LAbfWAG 1998 erforderliche Abgrenzung entsprechend der früheren Rechtslage zwischen Abfällen und Nicht-Abfällen (Reststoffe im weiteren Sinne) kann - wie noch auszuführen isst - nicht unabhängig von den konkreten Verwertungsabsichten und -chancen getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993, NVwZ 1993, 988, 989 - Bauschutt -).

    Für das Verständnis dieses objektiven Abfallbegriffs ist auf die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1993, NVwZ 1993, 988 - unsortierter Bauschutt - und 990 - Altreifen - abzustellen.

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Die Frage nach der abschließenden Ausschöpfung einer Kompetenz ist aufgrund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normbereichs zu beantworten (vgl. BVerfGE 67, 299, 324 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Auf rein innerstaatliche Sachverhalte ohne Gemeinschaftsbezug bleibt hingegen das nationale Recht anwendbar (vgl. BVerwGE 87, 154, 158 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1993 - 7 K 3633/91

    Andienung; Sonderabfälle; Altöle; Normenkontrolle; Prüfungszwecke;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Um die im damaligen niedersächsischen Recht enthaltene Andienungsregelung auf für Altöle der Überwachungsvorschrift des § 11 AbfG 1986 zuordnen zu können, wurde das in der Zuweisungsbefugnis der Sonderabfallgesellschaft enthaltene Lenkungsinstrument für den Bereich der Altölverwertung mit Hilfe einer bundesrechtskonformen Auslegung gänzlich ausgeblendet (vgl. OVG Niedersachsen, urteil vom 3. Mai 1993, NVwZ 1994, 508, 510).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 10 S 3287/96

    Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Die Andienungsregelung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 1 LAbfWAG 1993 ist auf die Lenkung und Steuerung der Abfallströme in geeignete Entsorgungsanlagen und nicht bloß der Überwachung der Abfallströme gerichtet (vgl. ebenso für ihr Landesrecht: OVG Brandenburg, Urteil vom 21. November 1996, NVwZ 1997, 604, 606; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24. November 1997, DVBl. 1998, 343, 344).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Da auch die Klägerin dies nicht bestreitet, kann zur Begründung auf die den Beteiligten bekannten Ausführungen des OVG Niedersachsen in dem Normenkontrollbeschluss betreffend die vergleichbare niedersächsische Regelung vom 21. Juli 1997 7 K 7532/95 verwiesen werden.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Im Übrigen erscheint eine Harmonisierung der rheinland-pfälzischen Andienungsregelung mit den Vorgaben des EG-Rechts nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, 6. Kammer, Urteil vom 25. Juni 1998 Rs.C 203/96 - , wonach die Verbringungsverbote nach niederländischem Recht nicht zuletzt deshalb beanstandet wurden, weil sie sich zu Lasten einer vergleichbaren Verwertung im Ausland auswirkten Rz. 47 und 62 - ein Verbringungsverbot zugunsten einer höherwertigen Verwertung erscheint damit nicht ausgeschlossen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1996 - 20 A 2865/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96
    Zu Unrecht beruft sie sich zur Bekräftigung ihrer Ansicht auf den Vorlagenbeschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1995 20 A 2865/94 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 10087/98
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

  • BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00

    Zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Rheinland-Pfalz zur Regelung einer

    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. November 1998 - 8 A 11595/96.OVG -,.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage abgewiesen (NuR 1999, S. 463).

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    BVerwG 7 C 47.98 OVG 8 A 11595/96.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 10087/98

    Normenkontrolle einer Sonderabfallverordnung: Andienungspflichten und

    Hierzu kann ergänzend auf das Urteil vom heutigen Tage in der Parallelsache 8 A 11595/96.OVG verwiesen werden.
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