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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 8 A 11609/92.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 8 A 11609/92.OVG (https://dejure.org/1994,23213)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.1994 - 8 A 11609/92.OVG (https://dejure.org/1994,23213)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 8 A 11609/92.OVG (https://dejure.org/1994,23213)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 503
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

    Hiervon geht im Grundsatz auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem angegriffenen Beschluss unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1994 - 8 A 11609/92.OVG -, AS 24, 294 ) aus.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 2 M 156/15

    Haftung des Fiskalerben für bauaufsichtliche Verfügung; Einstandspflicht eines

    Nur wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung offensichtlich erfüllt sind, dürfte es sachgerechter Ermessensausübung entsprechen, dem Verantwortlichen den Abbruch des Kulturdenkmals aufzugeben (vgl. zum Ganzen: HessVGH, Urt. v. 20.03.2002, a.a.O.; OVG RP, Urt. v. 02.02.1994 - 8 A 11609/92 -, BRS 56 Nr. 220, RdNr. 26 f. in juris).

    § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA eröffnete Ermessen in Fällen wie dem vorliegenden grundsätzlich im Sinne einer Erhaltung des geschützten Kulturdenkmals auszuüben und nur in klar umrissenen Ausnahmefällen ohne Rücksprache mit der Denkmalfachbehörde den Abbruch einer denkmalgeschützten Bausubstanz anzuordnen (vgl. OVG RP, Urt. v. 02.02.1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - 2 A 2492/09

    Ermessensausübung i.R.d. Anordnung der irreversiblen Beseitigung einer baulichen

    - 4 UE 891/97 -, BauR 2003, 429 (nur Leitsatz); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Februar 1994 - 8 A 11609/92 -, BRS 56 Nr. 220 = juris Rn. 26 f.

    Aus dem von ihm ins Feld geführten - oben bereits zitierten - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Februar 1994 - 8 A 11609/92 -, BRS 56 Nr. 220 = juris, kann der Kläger kein für ihn günstigeres Ergebnis herleiten.

    Gemessen daran ist der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO schon deswegen nicht gegeben, weil der Kläger die Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Februar 1994 - 8 A 11609/92 -, BRS 56 Nr. 220 = juris, rügt.

  • VG Karlsruhe, 26.08.2020 - 1 K 6126/19

    Normenkonkurrenz zwischen § 47 Abs. 1 BauO BW und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG BW;

    Sie wäre allenfalls dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 DSchG) offensichtlich erfüllt wären oder die Durchführung einer an sich gebotenen Sicherungsmaßnahme dem Betroffenen eindeutig und offensichtlich unzumutbar wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.1994 - 8 A 11609/92 -, juris Rn. 26 f.; Moench/Otting, NVwZ 2000, 515 [524]).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1994 - 8 A 11609/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1994 - 8 A 11609/92 (https://dejure.org/1994,17069)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.1994 - 8 A 11609/92 (https://dejure.org/1994,17069)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 8 A 11609/92 (https://dejure.org/1994,17069)
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