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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,6052
OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17.OVG (https://dejure.org/2018,6052)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2018 - 8 A 11751/17.OVG (https://dejure.org/2018,6052)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 8 A 11751/17.OVG (https://dejure.org/2018,6052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anh 1 Abschn D Nr 1 EGV 606/2009, Art 12 Abs 1 EGV 606/2009, Anh II Teil IV EUV 1308/2013, Anh 7 Teil 2 Nr 1 EUV 1308/2013, Anh 8 Teil 1 Abschn A Nr 1 EUV 1308/2013
    Süßung von Qualitätswein oder Prädikatswein

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unzulässige Süßung von Qualitätswein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Süßer Wein? Anreicherung oder Zuckerung?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Zusatz von Zucker in Qualitätswein und Prädikatswein - Rücknahme Prüfungsbescheid zur Erteilung der amtlichen Prüfnummer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Weinrecht: Unzulässige Süßung von Qualitätswein oder Prädikatswein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rücknahme eines Qualiätsbescheids: Prädikatswein darf nicht mit Zucker gesüßt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Riesling gezuckert - Die Landwirtschaftskammer entzog einem Winzer die amtliche Prüfnummer für Qualitätswein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Gepanschter" Qualitätswein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Süßung von Qualitätsweinen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Qualitätswein mit Zucker angereichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden - Zugabe von Kristallzucker unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.03.1998 - 1 Ss 205/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17
    Süßung und Anreicherung des Weines sind Behandlungsmethoden, die unterschiedlichen Zwecken dienen und daher strikt voneinander zu trennen sind (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. März 1998 - 1 Ss 205/97 -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17
    Vielmehr ist die sichere Kenntnis der Behörde von dem maßgeblichen Umstand sowie die Erkenntnis erforderlich, dass er der Erteilung einer Prüfungsnummer entgegengestanden hätte und damit zur Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung führt (vgl. zur Kenntnis der Behörde im Falle des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG: BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1/84 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356 und juris, Rn. 19; Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360 und juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17
    Der Wert des Streitgegenstands wird gemäß §§  52 Abs. 1, 63 Abs. 2 und 3 GKG, zugleich unter Abänderung des Beschlusses vom 8. Mai 2017 für das erstinstanzliche Verfahren, auf 45.480,00 EUR festgesetzt, wobei sich die Bedeutung der Sache für den Kläger aus der Menge des betroffenen Weines und dem hierfür zu erzielenden Kaufpreis (3790 Flaschen à 12, 00 EUR) ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.2007 - 3 C 8.06 -, Jurion Recht).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11751/17
    Vielmehr ist die sichere Kenntnis der Behörde von dem maßgeblichen Umstand sowie die Erkenntnis erforderlich, dass er der Erteilung einer Prüfungsnummer entgegengestanden hätte und damit zur Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung führt (vgl. zur Kenntnis der Behörde im Falle des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG: BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1/84 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356 und juris, Rn. 19; Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360 und juris, Rn. 10).
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