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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04/OVG   

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https://dejure.org/2005,9103
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04/OVG (https://dejure.org/2005,9103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2005 - 8 A 11867/04/OVG (https://dejure.org/2005,9103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 8 A 11867/04/OVG (https://dejure.org/2005,9103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer uneingeschränkten Baugenehmigung für Werbeanlagen; Statthafte Klageart bei belastenden Nebenbestimmungen; Zulässigkeit von widerruflich oder befristetet genehmigten Werbeanlagen; Vereinbarkeit mit dem Eigentumsrecht und dem ...

  • Judicialis

    LBauO § 70; ; LBauO § 70 Abs. 2; ; LBauO § 70 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befristung von Werbeanlagen ist verfassungskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 167
  • BauR 2005, 847
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04
    Denn nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes stets die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urteile vom 19. März 1996, BVerwGE 100, 335, und vom 20. November 2000, DVBl. 2001, 405).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03

    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04
    Gerade das von der Klägerin vorgelegte Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 2004 (BauR 2004, 1281) zu der dort bestehenden Rechtslage macht dies deutlich.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04
    Denn nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes stets die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urteile vom 19. März 1996, BVerwGE 100, 335, und vom 20. November 2000, DVBl. 2001, 405).
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