Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95.OVG (https://dejure.org/1996,2624)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.1996 - 8 A 11880/95.OVG (https://dejure.org/1996,2624)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/95.OVG (https://dejure.org/1996,2624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 78 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 103
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1967 - 1 B 52/66
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95
    Die gegenteilige Meinung (Beschluß vom 31. Januar 1967 - 1 B 52/66 - AS 10, 113) wird in Übereinstimmung mit dem 1. Senat aufgegeben.
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Die aufgenommene Nutzung verstößt damit gegen die formell-rechtliche Vorschrift des § 61 LBauO über den Genehmigungsvorbehalt, was in aller Regel zum Erlass einer Nutzungsuntersagung nach § 81 Satz 1 LBauO berechtigt (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 1997, 103, s. auch Beschluss vom 17. Februar 2012 - 8 B 10078/12.OVG -).
  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15

    Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig

    Auf tatbestandlicher Seite erfordert dies allein die formelle Rechtmäßigkeit der baulichen oder sonstigen Anlage (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG -, juris Rn. 3, sowie Urteile vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG -, NVwZ-RR 2010, 757 = juris Rn. 26, und vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/95.OVG -, AS 25, 313 = juris Rn. 19).

    In diesem Zusammenhang erfährt die materielle Rechtsmäßigkeit des Vorhabens Bedeutung, denn der Erlass einer Nutzungsuntersagung erweist sich regelmäßig dann als unverhältnismäßig, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 23. Juni 2010, a.a.O. = juris Rn. 27, und vom 22. Mai 1996, a.a.O. = juris Rn. 21) oder Bestandsschutz besteht (vgl. Jeromin, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 81 Rn. 65 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Das Tatbestandsmerkmal des § 78 Abs. 1 "und nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können" trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, der im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 78 Abs. 1 HBO ebenso zu berücksichtigen ist wie sonstige Umstände, die im Einzelfall einer Nutzungsuntersagung allein wegen formeller Illegalität entgegenstehen können (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/95 -, BauR 1997, 103 f. zu § 78 Satz 1 LBauO).
  • VG Augsburg, 21.11.2014 - Au 5 S 14.1552

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Wohnheim;

    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 76 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH, B.v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - BayVBl. 2005, 369; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 22.5.1996 - 8 A 11880/95 - BauR 1997, 103).
  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Zwar kann die Nutzung einer baulichen Anlage nach der Rechtsprechung des 8. Senats des OVG Rheinland-Pfalz (BauR 1997, 103; der 1. Senat hat sich dieser Rechtsprechung mit Beschluss vom 01. Juli 1997 - 1 A 10622/97.OVG - ausdrücklich angeschlossen) regelmäßig bereits dann untersagt werden, wenn sie nicht genehmigt ist.
  • VG Koblenz, 18.11.2010 - 7 K 441/10

    Flughafen Frankfurt/Hahn: Stellplatzsatzung der Ortsgemeinde Lautzenhausen

    Etwas anderes soll dabei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dann gelten, wenn die beanstandete Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/95.OVG - und Beschluss vom 1. Juni 1997 - 1 A 10622/97.OVG -).
  • VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04

    Oldtimer-Handel im Stall?

    Dabei sind die Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bereits dann erfüllt, wenn die Nutzung eines Gebäudes ohne die erforderliche Baugenehmigung erfolgt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1996, 8 A 11880/95.OVG).
  • VG Neustadt, 27.10.2010 - 5 L 1033/10

    Neustadt: Musikwerkstatt darf vorerst offen bleiben

    (OVG RP, Urt. vom 22.05.1996, 8 A 11880/95.OVG; vgl. auch Lang in Jeromin, LBauO Rh-Pf, 2. Aufl. 2008, Rn. 71).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (BauR 1997, 103; ebenso Beschluss des 1. Senats vom 1. Juli 1997 - 1 A 10622/97.OVG -), der die Kammer folgt, reicht es für den Erlass eines Nutzungsverbotes aus, dass die beanstandete Nutzung ohne Genehmigung stattfindet.
  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 4 S 15.1466

    Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen

    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 76 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH, B.v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - BayVBl. 2005, 369; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 22.5.1996 - 8 A 11880/95 - BauR 1997, 103).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 906/06

    Nutzungsuntersagung bei Zwei-Wohnungs-Klausel im Bebauungsplan

  • VG Neustadt, 17.02.2003 - 4 L 239/03

    Heilung von Zustellungsmängeln bei Personenmehrheit; Rügeobliegenheit;

  • VG Trier, 30.07.2002 - 5 K 177/02

    Skybeamer Benutzung untersagt!

  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 909/06

    Dachgeschosswohnung - Nutzungsuntersagung - Bebauungsplanänderung

  • VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10

    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

  • VG Neustadt, 14.07.2005 - 4 K 1053/05

    Himmelsstrahler als unzulässige ortsfeste Werbeanlage

  • VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640

    Anfechtungsklage, Bauantrag, Baugenehmigung, Ermessensentscheidung,

  • VG Neustadt, 25.10.2002 - 4 K 2409/02

    Baueinstellung bei formeller Illegalität oder Widerspruch zum Bebauungsplan

  • VG Neustadt, 25.10.2002 - 4 K 701/02

    Wohngebäude in Gewerbe- und Industriegebiet

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 8 A 11880/95   

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https://dejure.org/1996,13795
OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 8 A 11880/95 (https://dejure.org/1996,13795)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.1996 - 8 A 11880/95 (https://dejure.org/1996,13795)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 8 A 11880/95 (https://dejure.org/1996,13795)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1967 - 1 B 52/66
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 8 A 11880/95
    Die gegenteilige Meinung (Beschluß vom 31. Januar 1967 - 1 B 52/66 - AS 10, 113) wird in Übereinstimmung mit dem 1. Senat aufgegeben.
  • VG Neustadt, 09.05.2006 - 3 L 596/06

    Nutzungsuntersagung der Tierauffangstation in Maßweiler rechtmäßig

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, dass die Nutzungsuntersagung nach § 81 LBauO allein auf die formelle Rechtswidrigkeit der praktizierten Nutzung gestützt werden darf (vgl. Urteil vom 8 Mai 1996 ­ 8 A 11880/95.OVG ­, Beschluss vom 1. Juli 1997 ­ 1 A 10622/97.OVG ­) und etwas anderes aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann gelten kann, wenn sich die materielle Legalität der Nutzung und damit deren Genehmigungsfähigkeit offensichtlich aufdrängt (vgl. Beschluss vom 26. September 2005 ­ 8 B 11253/05.OVG ­).
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