Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 05.09.2014

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   VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12   

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https://dejure.org/2014,2862
VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,2862)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,2862)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,2862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung besonderer Finanzzuweisungen an Kommunen in Hessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung besonderer Finanzzuweisungen an Kommunen in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof hält Regelung über die Zuweisungen des Landes Hessen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe für verfassungswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Regelung über die Zuweisungen des Landes Hessen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe für verfassungswidrig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
    Mit einem am 6. Juli 2010 bei dem Verwaltungsgericht Gießen eingegangenen Schriftsatz ihres Magistrats vom 5. Juni 2010 hat die Klägerin die vorliegende Klage erhoben, die das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 26. April 2012 - 8 K 1937/10.GI - abgewiesen hat.

    1.            das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. April 2012 - 8 K 1937/10.GI - abzuändern,.

  • StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361

    1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
    Die Klägerin regt eine Vorlage an den Staatsgerichtshof an und bezieht sich dabei auf dessen Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 - zur Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes wegen fehlender Finanzbedarfsermittlung durch den Gesetzgeber.

    Aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 HV ergibt sich ein Anspruch der Gemeinden auf angemessene Finanzausstattung gegen das Land Hessen (StGH, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris Rn.90 m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 23/10

    Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
    - Vgl. für eine Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Regelung im FAG Sachsen-Anhalt Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.10.2012 - LVG 23/10 -, DVBl. 2012, 1494 [1495 ff.] -.
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
    Dass mit einer solchen Entscheidung auch im vorliegenden Fall zu rechnen ist, entbindet den Senat nicht von seiner Vorlagepflicht, wenn er eine anzuwendende Norm für verfassungswidrig ansieht (Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, Kommentar zum Staatsgerichtshofgesetz, 1. Aufl. 2004, Rn. 15 zu § 41 StGHG m.w.N.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 BvL 4/05 -, BVerfGE 121, 108 = juris Rn. 31 f.).
  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12

    Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus

    Das Fehlen entsprechender Bestimmungen ist umso bedenklicher, als in den letzten Jahren auch ansonsten Zweifel daran aufgekommen sind, ob das Land "zwanglos" bereit ist, den Anspruch der Kommunen auf angemessene Finanzausstattung zu erfüllen (Staatsgerichtshof, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris Rn. 90 m.w.N., Hess. VGH, Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 27. Februar 2014 - 8 A 1255/12 -, juris).
  • StGH Hessen, 11.11.2015 - P.St. 2460

    Zum Begründungserfordernis einer konkreten Normenkontrollvorlage (hier: Vorlage

    , Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2014, 8 A 1255/12 ,,.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 27. Februar 2014, , 8 A 1255/12 , ausgesetzt und dem Staatsgerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 23b FAG in der Fassung vom 29. Mai 2007 mit Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 HV vereinbar ist.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12   

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https://dejure.org/2014,51179
VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,51179)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,51179)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 2014 - 8 A 1255/12 (https://dejure.org/2014,51179)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361

    1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
    Die Klägerin regt eine Vorlage an den Staatsgerichtshof an und bezieht sich dabei auf dessen Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 - zur Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes wegen fehlender Finanzbedarfsermittlung durch den Gesetzgeber.

    Aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 HV ergibt sich ein Anspruch der Gemeinden auf angemessene Finanzausstattung gegen das Land Hessen (StGH, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris Rn.90 m.w.N.).

  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
    Mit einem am 6. Juli 2010 bei dem Verwaltungsgericht Gießen eingegangenen Schriftsatz ihres Magistrats vom 5. Juni 2010 hat die Klägerin die vorliegende Klage erhoben, die das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 26. April 2012 - 8 K 1937/10.GI - abgewiesen hat.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. April 2012 - 8 K 1937/10.GI - abzuändern,.

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
    Dass mit einer solchen Entscheidung auch im vorliegenden Fall zu rechnen ist, entbindet den Senat nicht von seiner Vorlagepflicht, wenn er eine anzuwendende Norm für verfassungswidrig ansieht (Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, Kommentar zum Staatsgerichtshofgesetz, 1. Aufl. 2004, Rn. 15 zu § 41 StGHG m.w.N.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 BvL 4/05 -, BVerfGE 121, 108 = juris Rn. 31 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 23/10

    Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
    - Vgl. für eine Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Regelung im FAG Sachsen-Anhalt Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.10.2012 - LVG 23/10 -, DVBl. 2012, 1494 [1495 ff.] - kann deshalb insoweit dahinstehen.".
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