Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3765
VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12 (https://dejure.org/2013,3765)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.2013 - 8 A 1667/12 (https://dejure.org/2013,3765)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 8 A 1667/12 (https://dejure.org/2013,3765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzvornahme in Form des Abschleppens eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Anlage 2, Zeichen 229 zu § 41 StVO) parkenden Kraftfahrzeugs; Befugnis zur Ersatzvornahme in Form des Abschleppens bei fehlender Erwartung der Rückkehr des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzvornahme in Form des Abschleppens eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Anlage 2, Zeichen 229 zu § 41 StVO ) parkenden Kraftfahrzeugs; Befugnis zur Ersatzvornahme in Form des Abschleppens bei fehlender Erwartung der Rückkehr des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Abschleppen am Taxenstand frühestens nach 30 Minuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    Im Übrigen Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des früheren 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach für das kostenpflichtige Abschleppen von geparkten Kraftfahrzeugen aus absoluten Haltverbotszonen (Zeichen 283 zu § 41 StVO; ausgewiesene Rettungswege) keine Wartezeit einzuhalten ist (Hess. VGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - 11 UE 2056/89 -), während vor der Anordnung des Abschleppens von Kraftfahrzeugen aus relativen Halt- oder Parkverbotszonen (Zeichen 286 zu § 41 StVO und § 13 StVO) eine Wartezeit von einer Stunde seit der Feststellung des ordnungswidrigen Parkens einzuhalten ist (Hess. VGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -).

    Durch die Rechtsprechung des früher für Polizeirecht zuständigen 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, ist zwar seit langem geklärt, dass für das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge aus absoluten Haltverbotszonen keine bestimmten Wartefristen einzuhalten sind (Hess. VGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28 = juris Rn. 18 ff. m.w.N.):.

    Mit dem verbotswidrigen Abstellen seines nicht privilegierten Reisebusses in dieser relativen Haltverbotszone hat der Kläger eine Ordnungswidrigkeit begangen (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. § 41 Abs. 1 StVO und Anl. 2 Zeichen 229 zu § 41 StVO) und zugleich das mit dem Haltverbot verbundene Wegfahrgebot verletzt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22. Mai 1990, a.a.O., juris Rn. 17 zu Zeichen 233 zu § 41 StVO, und Urteil vom 11. November 1997, a.a.O., juris Rn. 20 zum Abschleppen eines ohne vorgeschriebenen Parkschein abgestellten Kraftfahrzeugs, jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    Im Übrigen Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des früheren 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach für das kostenpflichtige Abschleppen von geparkten Kraftfahrzeugen aus absoluten Haltverbotszonen (Zeichen 283 zu § 41 StVO; ausgewiesene Rettungswege) keine Wartezeit einzuhalten ist (Hess. VGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - 11 UE 2056/89 -), während vor der Anordnung des Abschleppens von Kraftfahrzeugen aus relativen Halt- oder Parkverbotszonen (Zeichen 286 zu § 41 StVO und § 13 StVO) eine Wartezeit von einer Stunde seit der Feststellung des ordnungswidrigen Parkens einzuhalten ist (Hess. VGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -).

    21 Ebenfalls durch die den erkennenden Senat überzeugende Rechtsprechung des früheren 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt ist ferner, dass eine Wartezeit von mindestens einer Stunde seit Feststellung der Ordnungswidrigkeit eingehalten werden muss, ehe das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs von einem nur gegen - nicht entrichtetes - Entgelt (Parkuhr, Parkautomat) zur Verfügung gestellten Parkplatz veranlasst werden darf (Hess. VGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23 = juris Rn. 28 f.):.

    Mit dem verbotswidrigen Abstellen seines nicht privilegierten Reisebusses in dieser relativen Haltverbotszone hat der Kläger eine Ordnungswidrigkeit begangen (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. § 41 Abs. 1 StVO und Anl. 2 Zeichen 229 zu § 41 StVO) und zugleich das mit dem Haltverbot verbundene Wegfahrgebot verletzt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22. Mai 1990, a.a.O., juris Rn. 17 zu Zeichen 233 zu § 41 StVO, und Urteil vom 11. November 1997, a.a.O., juris Rn. 20 zum Abschleppen eines ohne vorgeschriebenen Parkschein abgestellten Kraftfahrzeugs, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    ; BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, MDR 1984, 255 ).

    Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen ( BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).

  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 318/84
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen ( BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).
  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    " ... Eine Abschleppmaßnahme ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten Erfolg der Erfüllung der von dem Pflichtigen vorzunehmenden vertretbaren Handlung, das Entfernen des Kraftfahrzeugs, geeignet, als einzig wirksames Mittel erforderlich und auch unter Abwägung mit dem für den Pflichtigen eintretenden Nachteil angemessen ist (vgl. dazu grundsätzlich die ständige Rechtsprechung des Senats, Hess. VGH, U. v. 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, ESVGH 37, 81 = NVwZ 87, 904; Hess. VGH, U. v. 27.06.1995 - 11 UE 1354/92 -).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen ( BVerwGE 58, 326.
  • VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls geklärt ist, dass eine Wartezeit von in der Regel einer Stunde seit Feststellung der Ordnungswidrigkeit (nur) dann eingehalten werden muss, wenn das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs von einem gegen - nicht entrichtetes - Entgelt (Parkuhr, Parkautomat) zur Verfügung gestellten Parkplatz veranlasst werden soll (Hess. VGH, Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1667/12 -, ESVGH 63, 251, unter Hinweis auf: Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79

    Abschleppmaßnahme; Taxenstandplatz; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Wartezeit vor

    Zur Begründung bezieht sie sich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 (Az. 8 A 1667/12), in der dieser davon ausgeht, dass zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Wartezeit von einer halben Stunde einzuhalten sei, bevor ein auf einem Taxenstand verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden dürfe.
  • VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 14 K 3550/13

    Zur Kfz-Umsetzung vom Taxihalteplatz

    Denn auch nach der seitens des Klägers zitierten Rechtsprechung (VGH Hessen, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 A 1667/12) können verbotswidrig an einem Taxenstand parkende Kfz dann abgeschleppt werden, wenn nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass Fahrer oder Halter alsbald zum Fahrzeug zurückkehren und selbst wegfahren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht