Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 09.10.2013

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26854
VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26854)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.2013 - 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26854)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit als Diensteanbieter von Telemedien gem. § 13 Abs. 1 TMG und § 15 Abs. 3 S. 2 TMG durch das Betreiben einer Fanpage bei Facebook

  • archive.org PDF
  • ra.de
  • aufrecht.de

    Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Facebook-Profile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anordnungen des ULD gegen Betreiber von Facebook-Fanseiten aufgehoben

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Das VG Schleswig beurteilt das Betreiben von Facebook-Fanpages als datenschutzrechtlich zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Deaktivierungs-Aufforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) an Betreiber von Facebook-Fanpages sind unzulässig

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrung von Fanpages bei Facebook durch ULD

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen weiterhin Facebook-Fanpages betreiben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    ULD kann Facebook-Fanpages nicht verbieten

  • heise.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook unberechtigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Facebook - Unternehmen dürfen Fan-Seiten betreiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanpages auch für Unternehmen zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Anordnungen zur Deaktivierung von Fanpages bei Facebook aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unternehmen muss seine Fanpage bei Facebook bei fehlender datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit nicht deaktivieren

  • welt.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    ULD kann Unternehmen Fanpages auf Facebook nicht verbieten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten von Unternehmen sind zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanpages rechtswidrig? - Der Streit geht weiter

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verbot von Facebook-Fanseiten aufgehoben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Berufung: Facebook-Fanpages

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Facebook: Fanpage-Inhaber nicht für Datenschutzverstöße verantwortlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betreiber haften nicht für Datenverstöße auf Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten sind zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht hebt Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook auf - Keine datenschutzrechtliche Verantwortung eines Fanpage-Betreibers

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht über datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpages

Besprechungen u.ä. (7)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    ULD kann Facebook-Fanpages nicht verbieten

  • kanzlei-lachenmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Social Media Accounts von Unternehmen sind zulässig (hier: Datenschutz von Facebook-Fanpages)

  • retosphere.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Störerhaftung für Datenschutzverstöße Dritter - Sperre durch DS-RL und DS-GVO? (Reto Mantz; ZD 2014,62)

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weg frei für Facebook-Fanseiten

  • rechtzweinull.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig - Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Facebook-Fanseiten dürfen bleiben - Betreiber haften nicht für Facebooks Datenschutzverstöße

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Die Beigeladene nimmt insoweit auf ein Urteil des EuGH vom 24.11.2011 (C-468/10 und C-469/10) Bezug.

    Da das Telemediengesetz keine von den vorgenannten Vorschriften abweichende Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten schafft, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob eine davon abweichende national-gesetzliche Definition der Verantwortlichkeit überhaupt zulässig wäre (in Frage käme hier die entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der EuGH mit seinem Urteil vom 24.11.2011 -, C-468/10 und C-469/10, curia.europa.eu/juris, zur Unzulässigkeit der Abweichung von in Art. 7 RL 95/46/EG abschließend geregelten Datenverarbeitungsgrundsätzen aufgestellt hat).

    Genauso wie Art. 7 der RL 95/46/EG eine erschöpfende und abschließende Liste der Fälle vorsieht, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann und daher die Einführung von schärferen oder liberaleren Grundsätzen durch nationales Recht ausgeschlossen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24.11.2011 - C-468/10 und C-469/10, aaO) ist auch die Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit in Art. 2 d) RL 95/46/EG erschöpfend und abschließend geregelt, so dass keine Begründung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit über die entsprechende Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechtes insbesondere auch betreffend die Verantwortlichkeit von Nichtstörern im Bereich des materiellen Datenschutzrechtes zulässig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 B 760/09

    Zulässigkeit einer Inanspruchnahme des Registrars eines

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 4 MB 56/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen datenschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Da bereits aus diesem Grunde die Anordnung der Deaktivierung der Fanpage rechtswidrig ist, bedarf es keiner Entscheidung zum Verhältnis der Eingriffsermächtigungen des § 38 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 BDSG zueinander (offengelassen, ob ein abgestuftes Verfahren vorgesehen ist: OVG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 4 MB 56/10 -, juris; Annahme eines abgestuften Verfahrens: Gola u. a., BDSG, München 2010, Rnr. 26 zu § 38 BDSG und Schaffland/ Wiltfang, BDSG, 2005, Rnr. 26 zu § 38 BDSG).
  • VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 15 L 4148/02

    Sperrungsverfügung gegen Access-Provider

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Darüber hinaus eröffnet die Störerhaftung die Möglichkeit, auch denjenigen in Anspruch zu nehmen, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes oder zu einer verbotenen Handlung beigetragen hat (BGH, aaO; BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12 -, juris, Prüfpflicht eines Speicherplatzproviders).
  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 5887/10

    Sperrungsanordnung Access-Provider

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Aus dem gleichen Grunde scheidet auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - 20 W 20/12

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels auf Betrieb einer Internetpräsenz ohne

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD, S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene.
  • LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11

    Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD, S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
    Als Schuldner eines deliktischen Schadensersatzanspruches kommt im gewerblichen Rechtsschutz- und Wettbewerbsrecht ebenso wie im bürgerlichen Recht der Täter, Mittäter (§ 830 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder Teilnehmer (§ 830 Abs. 2 BGB) der unerlaubten Handlung sowie daneben derjenige in Betracht, dem das Verhalten des Handelnden zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99 -, juris).
  • LG Berlin, 06.03.2012 - 16 O 551/10

    Facebook Freundefinder unzulässig

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12   

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https://dejure.org/2013,26873
VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.2013 - 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 8 A 37/12 (https://dejure.org/2013,26873)
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Volltextveröffentlichung

  • aufrecht.de

    Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Facebook-Profile

Kurzfassungen/Presse (16)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrung von Fanpages bei Facebook durch ULD

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen weiterhin Facebook-Fanpages betreiben

  • heise.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook unberechtigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanpages auch für Unternehmen zulässig

  • welt.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    ULD kann Unternehmen Fanpages auf Facebook nicht verbieten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten von Unternehmen sind zulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verbot von Facebook-Fanseiten aufgehoben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Berufung: Facebook-Fanpages

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Facebook: Fanpage-Inhaber nicht für Datenschutzverstöße verantwortlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betreiber haften nicht für Datenverstöße auf Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten sind zulässig

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht über datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpages

Besprechungen u.ä. (6)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    ULD kann Facebook-Fanpages nicht verbieten

  • retosphere.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Störerhaftung für Datenschutzverstöße Dritter - Sperre durch DS-RL und DS-GVO? (Reto Mantz; ZD 2014,62)

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weg frei für Facebook-Fanseiten

  • rechtzweinull.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig - Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Facebook-Fanseiten dürfen bleiben - Betreiber haften nicht für Facebooks Datenschutzverstöße

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Die Beigeladene nimmt insoweit auf ein Urteil des EuGH vom 24.11.2011 (C-468/10 und C-469/10) Bezug.

    Da das Telemediengesetz keine von den vorgenannten Vorschriften abweichende Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten schafft, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob eine davon abweichende national-gesetzliche Definition der Verantwortlichkeit überhaupt zulässig wäre (in Frage käme hier die entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der EuGH mit seinem Urteil vom 24.11.2011 -, C-468/10 und C-469/10, curia.europa.eu/juris, zur Unzulässigkeit der Abweichung von in Art. 7 RL 95/46/EG abschließend geregelten Datenverarbeitungsgrundsätzen aufgestellt hat).

    Genauso wie Art. 7 der RL 95/46/EG eine erschöpfende und abschließende Liste der Fälle vorsieht, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann und daher die Einführung von schärferen oder liberaleren Grundsätzen durch nationales Recht ausgeschlossen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24.11.2011 - C-468/10 und C-469/10, aaO) ist auch die Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit in Art. 2 d) RL 95/46/EG erschöpfend und abschließend geregelt, so dass keine Begründung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit über die entsprechende Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechtes insbesondere auch betreffend die Verantwortlichkeit von Nichtstörern im Bereich des materiellen Datenschutzrechtes zulässig ist.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 5887/10

    Sperrungsanordnung Access-Provider

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Aus dem gleichen Grunde scheiden auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 4 MB 56/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen datenschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Da bereits aus diesem Grunde die Anordnung der Deaktivierung der Fanpage rechtswidrig ist, bedarf es keiner Entscheidung zum Verhältnis der Eingriffsermächtigungen des § 38 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 BDSG zueinander (offengelassen, ob ein abgestuftes Verfahren vorgesehen ist: OVG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 4 MB 56/10 -, juris; Annahme eines abgestuften Verfahrens: Gola u. a., BDSG, München 2010, Rnr. 26 zu § 38 BDSG und Schaffland/ Wiltfang, BDSG, 2005, Rnr. 26 zu § 38 BDSG).
  • LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11

    Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD , S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene.
  • VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 15 L 4148/02

    Sperrungsverfügung gegen Access-Provider

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Aus dem gleichen Grunde scheiden auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Darüber hinaus eröffnet die Störerhaftung die Möglichkeit, auch denjenigen in Anspruch zu nehmen, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes oder zu einer verbotenen Handlung beigetragen hat (BGH, aaO; BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12 -, juris, Prüfpflicht eines Speicherplatzproviders).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - 20 W 20/12

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels auf Betrieb einer Internetpräsenz ohne

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD , S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 B 760/09

    Zulässigkeit einer Inanspruchnahme des Registrars eines

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Aus dem gleichen Grunde scheiden auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Aus dem gleichen Grunde scheiden auch ein Rückgriff auf die Grundsätze der Störerhaftung (§ 218 LVwG SH Verhaltensstörer, § 219 LVwG SH Zustandsstörer) und die Grundsätze über die Inanspruchnahme von Nichtstörern (vgl. § 220 LVwG SH) aus (vgl. aber zur Inanspruchnahme eines Domain-Registrars als Nichtstörer durch Ordnungsverfügung nach dem Glückspielstaatsvertrag: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, juris; vgl. für eine Sperrungsanordnung gegen den Access-Provider aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages mit Rückgriff auf den Störerbegriff des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 5887/10 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 5404/10 -, juris; vgl. zu einer Sperrverfügung nach dem Medienstaatsvertrag gegen Nichtverantwortliche aufgrund spezialrechtlicher Regelung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2002 - 15 L 4148/02 -, juris).
  • LG Berlin, 06.03.2012 - 16 O 551/10

    Facebook Freundefinder unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
    Die Beklagte verweist auf das Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012 (- 16 O 551/10 -, juris), das in dem Fall, dass im Rahmen des Registrierungsprozesses bei Facebook Einladungs- und Erinnerungsmails an Personen aus der Kontaktliste des sich registrierenden Nutzers versendet werden, ausgeführt hat, die Versendung der Mails beruhe nicht allein auf dem Entschluss eines Dritten, also der einladenden Nutzer.
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