Rechtsprechung
   VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28409
VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06 (https://dejure.org/2010,28409)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2010 - 8 A 889/06 (https://dejure.org/2010,28409)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 8 A 889/06 (https://dejure.org/2010,28409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für sunnitischen Araber im Irak

  • Justiz Hamburg

    § 3 AsylVfG, § 73 Abs 1 AsylVfG, § 73 Abs 2a AsylVfG, § 73 Abs 7 AsylVfG, Art 11 Abs 1 EGRL 83/2004
    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für sunnitischen Araber im Irak

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 2 Bst. c, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Sunniten, religiöse Verfolgung, Anbar, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, erhebliche individuelle Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Anzuwenden ist der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - DVBl 2008, 1255; EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris).

    Zu den Akteuren, die Schutz bieten können, gehören internationale Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, und zwar auch mittels der Präsenz multinationaler Truppen in diesem Gebiet (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie).

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris) wonach dann, wenn die Umstände, aufgrund deren die Anerkennung als Flüchtling erfolgt ist, weggefallen sind und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats nachprüfen, ob nicht andere Umstände vorliegen, aufgrund deren die betreffende Person die begründete Furcht haben muss, entweder aus dem gleichen Grund wie dem ursprünglichen oder aus einem anderen der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie genannten Gründe verfolgt zu werden, der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der der Beurteilung der aus diesen anderen Umständen resultierenden Gefahr zugrunde zu legen ist, der gleiche wie der bei der Anerkennung als Flüchtling angewandte.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2010 - A 2 S 364/09

    Wideruf der Asylanerkennung eines irakischen Staatsangehörigen - Zum Begriff des

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Dabei ist eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der Umstände erforderlich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris), die hier in dem 2003 vollzogenen Regimewechsel liegt.

    Insbesondere ist der Kläger nicht wegen seiner Zugehörigkeit zur religiösen Gruppe der Sunniten oder seiner Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe der Araber einer landesweiten Verfolgung ausgesetzt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris; VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 13a ZB 10.30007 - juris).

    Der Konflikt muss aber jedenfalls ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen, wofür Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfe typische Beispiele sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Anzuwenden ist der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - DVBl 2008, 1255; EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris).

    Beruft sich der Flüchtling darauf, dass ihm bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (real risk) anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - DVBl 2008, 1255).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 - (BVerwGE 134, 188) kann sich die nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erforderliche Individualisierung der sich aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebenden allgemeinen Gefahr nicht nur aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben.
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 13a ZB 10.30007

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Sunniten; bewaffneter Konflikt

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2010 - 8 A 889/06
    Insbesondere ist der Kläger nicht wegen seiner Zugehörigkeit zur religiösen Gruppe der Sunniten oder seiner Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe der Araber einer landesweiten Verfolgung ausgesetzt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris; VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 13a ZB 10.30007 - juris).
  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30410

    Fristen für Widerruf; Ermessen; EuGH v. 2.3.2010; arabischer Moslem aus Khaneqin

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az. 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az. 8 A 889/06, juris).
  • VG München, 24.08.2011 - M 4 K 10.31179

    Asyl Irak; Widerruf; kurdischer Moslem aus ..., Provinz Diyala

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az.: 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az.: 8 A 889/06, juris).
  • VG München, 31.08.2011 - M 4 K 10.31223

    Asyl Irak; Widerruf; Moslem aus Kirkuk; keine Gruppenverfolgung von Turkmenen im

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az.: 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az.: 8 A 889/06, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht