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   VGH Bayern, 05.11.1992 - 8 A 92.40017, 8 A 92.40019, 8 A 92.40061, 8 A 92.40062, 8 A 92.40066   

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https://dejure.org/1992,23381
VGH Bayern, 05.11.1992 - 8 A 92.40017, 8 A 92.40019, 8 A 92.40061, 8 A 92.40062, 8 A 92.40066 (https://dejure.org/1992,23381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.1992 - 8 A 92.40017, 8 A 92.40019, 8 A 92.40061, 8 A 92.40062, 8 A 92.40066 (https://dejure.org/1992,23381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 1992 - 8 A 92.40017, 8 A 92.40019, 8 A 92.40061, 8 A 92.40062, 8 A 92.40066 (https://dejure.org/1992,23381)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Zweifel bestehen jedoch, ob § 22 Abs. 1 UVPG auch für die Fälle anwendbar ist, in denen das Planfeststellungsverfahren - wie hier - erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist öffentlich bekannt gemacht worden ist; denn dadurch wird die Maßgeblichkeit des ehedem schon nicht fristgerechten Umsetzungsgesetzes und damit das Erfordernis der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung noch weiter hinausgeschoben, was mit der UVP-Richtlinie nicht mehr vereinbar sein dürfte (vgl. auch den Vorlagebeschluß des Bay.VGH vom 05.11.1992 - 8 A 92.40017 - an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung über die Auslegung von Art. 12 UVP-Richtlinie).

    Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits durch die Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.11.1992 - 8 A 92.40017 - mit den Auslegungsfragen zu Art. 12 UVP-Richtlinie befaßt ist, erschien dem Senat eine nochmalige Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 2 EWG-Vertrag nicht angezeigt.

  • VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373
    Ebenfalls hilfsweise wird beantragt, das Verfahren auszusetzen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1992 Az. 8 A 92.40017, und hilfsweise hierzu, den Normenkontrollantrag dem Bundesverwaltungsgericht vorzulegen.

    Deshalb bestand auch kein Anlaß, die Entscheidung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. November 1992 (Az.: 8 A 92.40017 u. a.) auszusetzen.

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

    Schon aus diesem Grunde besteht zumindest im Rahmen dieses Eilverfahrens kein Anlaß, die Frage aufzuwerfen, ob - wie der Antragsteller unter Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. November 1992 (8 A 92.40017 u.a.) geltend macht - die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG; ABl EG Nr. L 175/40) eine solche auf das Gesamtvorhaben bezogene Umweltverträglichkeitsprüfung trotz abschnittsweiser Planfeststellung fordert.
  • BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das

    Zwar trifft es zu, daß die Vereinbarkeit der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 UVPG mit der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung umstritten (vgl. etwa BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - 8 A 92.40017 u.a. - DVBl 1993, 165 und Urteil vom 16. März 1993 - 8 A 92.40126 u.a. - NuR 1993, 285; Ginzky/Viebrock, UPR 1991, 428) und bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 09.08.1994 - C - 396/92 - auf die Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.11.1992 - 8 A 92.40017 - für Recht erkannt, daß Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985 es nicht gestattet, daß ein Mitgliedsstaat, der diese Richtlinie nach dem 03.07.1988, dem Tag des Ablaufs der Umsetzungsfrist, in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Umsetzungsgesetzes, aber nach dem 03.07.1988 eingeleitet wurde, durch eine Übergangsvorschrift von der in der Richtlinie vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92

    Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach

    Angesichts der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens am 24.6.1985 unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem Verfahren, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Vorlagebeschluß vom 5.11.1992 - 8 A 92.40017 -) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 12 der Richtlinie vorgelegt hat.
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 8 A 92.40126

    Fernstraßenrecht: Fehlender Anspruch auf Aufhebung eines

    Es trifft ferner zu, daß der Verwaltungsgerichtshof Zweifel hat, ob die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG; ABl EG Nr. L 175/40) nationale Übergangsregelungen wie § 22 UVPG zuläßt und daß die Unvereinbarkeit der Übergangsvorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 UVPG mit der Richtlinie nicht die Unanwendbarkeit des ganzen Gesetzes nach sich zieht (Beschluß vom 5.11.1992 Az. 8 A 92.40017 u.a., DVBl 1993, 165).
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