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   VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125, 8 A 94.40129   

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https://dejure.org/1996,5493
VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125, 8 A 94.40129 (https://dejure.org/1996,5493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.1996 - 8 A 94.40125, 8 A 94.40129 (https://dejure.org/1996,5493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 8 A 94.40125, 8 A 94.40129 (https://dejure.org/1996,5493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org PDF

    Vogelschutz-RL Art. 4 Abs. 1 u. 2; FFH-RL Art. 6 u. 7; FStrG § 17
    Vogelschutzgebiete - Schutzpflichten nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125
    Als solche Schranke kommt hier nur dasnaturschutzrechtliche Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen vonNatur und Landschaft durch Eingriffe zu unterlassen und im Falleder Unvermeidbarkeit des Eingriffs mögliche Ausgleichsmaßnahmendurchzuführen, in Betracht (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 desBundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG -, Art. 6a Abs. 1 Satz 1 desBayerischen Naturschutzgesetzes - BayNatSchG - dazu BVerwG vom30.10.1992 DVBl 1993, 167).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125
    Für das Vorhaben können vor allem die Gründeangeführt werden, aus denen sich die Planrechtfertigung ableitet.Das sind insbesondere die bindende Aussage des Gesetzgebers imBedarfsplan (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 -), das Fehleneiner leistungsfähigen, von Ortsdurchfahrten freien Verbindungzwischen den Oberzentren - und die Verknüpfung der geplantenzweibahnigen Bundesstraße mit einer Reihe von Autobahnen, so daßeine den Ballungsraum umfahrende, weiträumige Nord-Süd-Verbindunggeschaffen wird.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125
    Maßgebend dafür istder gesamte, der Planfeststellungsbehörde zum Zeitpunkt ihrerEntscheidung vorliegende Akteninhalt (vgl. zum ganzen BVerwGE 48,56 (63 f.); 71, 166).a) Die Erfassung und Bewertung der Verkehrsfunktion durch diePlanfeststellungsbehörde ist aus dieser Sicht nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125
    Maßgebend dafür istder gesamte, der Planfeststellungsbehörde zum Zeitpunkt ihrerEntscheidung vorliegende Akteninhalt (vgl. zum ganzen BVerwGE 48,56 (63 f.); 71, 166).a) Die Erfassung und Bewertung der Verkehrsfunktion durch diePlanfeststellungsbehörde ist aus dieser Sicht nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    VGH München vom 14.06.1996 - Az.: VGH 8 A 94.40129 -.

    BVerwG 4 C 11.96 VGH 8 A 94.40129.

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Nach diesen Kriterien dürfte die Gewinnschwelle für einen existenzfähigen Vollerwerbsbetrieb unter den aktuell herrschenden Rahmenbedingungen etwa in der von der Planfeststellungsbehörde angenommenen Größenordnung anzusetzen sein (in angemessener Fortschreibung des in der früheren Rechtsprechung des Senats als Gewinnschwelle akzeptierten Betrags von 40.000 DM, vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt).
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

    Insoweit hat sie die bisherige Rechtsprechung des Senats, der als Gewinnschwelle einen Betrag von 40.000 DM [= ca. 20.000 Euro] akzeptiert hatte (vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt) vertretbar auf den vorliegenden Fall angewandt.
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    3.2 Die Planfeststellungsbehörde ist grundsätzlich davon ausgegangen, dass etwa ab einem Jahresgewinn von 25.000 Euro ein existenzfähiger Vollerwerbsbetrieb vorliegt (vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66 -juris-], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt) und dass ein Abtretungsverlust von weniger als 5% der Betriebsfläche die Existenzfähigkeit eines gesunden landwirtschaftlichen Betriebs nicht beeinträchtigt, weil ein solcher gesunder Betrieb Abtretungen in dieser Größenordnung verkraftet (vgl. dazu und zur Relevanz von Ersatzlandangeboten BayVGH vom 29.9.1998 Az. 8 A 97.40042, AU S. 5 und 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 8 ZB 11.2551

    Eine Bauerlaubnis für ein an sich planfeststellungspflichtiges Straßenbauvorhaben

    Das betroffene Grundstück wird bei der Anhörung bzw. beim Abschluss der "Vereinbarung" allein durch diejenige Person repräsentiert, die in diesem Zeitpunkt Eigentümer ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.6.1996 - 8 A 94.40125 u.a. - UA S. 35 f., in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt).

    Der Rechtsnachfolger erwirbt belastetes Eigentum bzw. belasteten mittelbaren Besitz (vgl. zum Ganzen, Kopp/Ramsauer, § 13 VwVfG, Rn. 58 ff.), präklusionsbelastetes Eigentum (etc.) aber nur, soweit er die Einwendungsfrist versäumt (BayVGH, U.v. 14.6.1996 - 8 A 04.40125 u.a. - UA S. 36, in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt).

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40007

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

    Insoweit hat sie die bisherige Rechtsprechung des Senats, der als Gewinnschwelle einen Betrag von 40.000 DM [= ca. 20.000 Euro] akzeptiert hatte (vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt) vertretbar auf den vorliegenden Fall angewandt.
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40004

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

    Insoweit hat sie die bisherige Rechtsprechung des Senats, der als Gewinnschwelle einen Betrag von 40.000 DM [= ca. 20.000 Euro] akzeptiert hatte (vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt) vertretbar auf den vorliegenden Fall angewandt.
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40006

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

    Insoweit hat sie die bisherige Rechtsprechung des Senats, der als Gewinnschwelle einen Betrag von 40.000 DM [= ca. 20.000 Euro] akzeptiert hatte (vgl. BayVGH vom 14.6.1996 Az. 8 A 94.40125 u.a., AU S. 30 f. [RdNr. 66], in NuR 1997, 45 insoweit nicht abgedruckt) vertretbar auf den vorliegenden Fall angewandt.
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