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   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04   

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https://dejure.org/2005,22046
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 (https://dejure.org/2005,22046)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 (https://dejure.org/2005,22046)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - L 8 AL 4537/04 (https://dejure.org/2005,22046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Forderungserlass bei der Unbilligkeit der Einziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Insoweit ist die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 (BVerwGE 39, 355 = BFHE 105, 101 = NJW 1972, 1411, 1414 f) zum früheren § 131 AO entsprechend heranzuziehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - L 16 KR 121/96

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Bayern, 24.04.1998 - L 8 AL 250/97
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Niedersachsen, 02.03.1999 - L 3 U 27/99

    Zur Frage des Erlasses von Säumniszuschlägen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - L 9 AL 131/18
    Weder liegt unter Berücksichtigung einer gebotenen engen Auslegung des Tatbestandsmerkmals (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - juris Rn. 25; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2008 - L 30 AL 18/07 - juris Rn. 26) eine persönliche, noch eine sachliche Unbilligkeit vor.

    Eine persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn eine sichere oder zumindest hochgradig wahrscheinliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz vorliegt, die sich auch durch die mit einer Stundung verbundene Planungssicherheit nicht abwenden lässt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.11.2008 - L 30 AL 18/07 - juris Rn. 28; Breitkreuz, in: LPK-SGB IV, 2. Aufl., § 76 Rn. 16; Auerbach, in: Jansen, SGB IV, § 76 Rn. 8).

    Möglich wäre zudem die Vereinbarung einer Ratenzahlung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - juris Rn. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2008 - L 30 AL 18/07 - juris Rn. 28).

    Im Übrigen verkennt die Klägerin, dass bei der Prüfung der Unbilligkeit im Rahmen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV die Umstände, die zum Rückforderungsbetrag geführt haben, nicht zu berücksichtigen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - juris Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2008 - L 30 AL 18/07 - juris Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 3 AL 4999/11
    Dies erfordert enge Maßstäbe (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - veröffentlicht in juris).

    Der Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn die Erfüllung des Anspruchs für den Zahlungspflichtigen unzumutbar, d.h. existenzbedrohend oder zumindest in hohem Maße existenzgefährdend ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005, a.a.O.).

    Da überdies allein eine erhebliche wirtschaftliche Belastung oder eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit den Erlass der Forderung aus persönlichen Gründen nicht rechtfertigen können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005, a.a.O.), geht auch der Einwand des Klägers zur Begründung seines Antrages, wegen eines laufenden Insolvenzverfahrens seien die Forderungen nicht einziehbar, fehl.

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, die Forderungen der Beklagten resultierten aus deren eigenen Versäumnissen, vermag dies eine sachliche Unbilligkeit nicht zu begründen, da insbesondere bei der Prüfung der Unbilligkeit im Rahmen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV die Umstände, die zum Erstattungsbetrag geführt haben, nicht zu berücksichtigen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - L 33 R 604/16

    Sozialversicherungsrecht: Nachversicherung von vormaligen Beamten in der

    Entsprechend ist auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB IV (nur) eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BSGE 83, 292; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2005, L 8 AL 4537/04; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27. Oktober 2011, L 16 KR 668/10 KL, und vom 28. Mai 2013, L 18 KN 138/12, alle juris) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und danach in einem zweiten Schritt das Ermessen auszuüben.

    Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2005, aaO, Rn. 29, mwN).

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