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   LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO   

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LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO (https://dejure.org/2013,9067)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO (https://dejure.org/2013,9067)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO (https://dejure.org/2013,9067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann man Rahmengebühren typisieren bzw. über Tabellen ermitteln?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Diese Vorschrift ist nur im Rechtsstreit zwischen Mandant und Rechtsanwalt anzuwenden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 13), nicht hingegen im Verfahren zwischen Mandant und erstattungspflichtigem Prozessgegner oder - wie hier - zwischen im Wege der PKH beigeordnetem Rechtsanwalt und Staatskasse um die Höhe der aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (vgl. Jungbauer, in: Bischof, RVG, 4. Aufl., § 14 RdNr. 131; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14 RdNr. 35).

    Literatur und Rechtsprechung gestehen dem Rechtsanwalt darüber hinaus einen Spielraum von 20 Prozent (Toleranzgrenze) zu, der von den erstattungspflichtigen Dritten wie auch den Gerichten zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 19 m. w. N.; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, § 14 RdNr. 12).

    Voraussetzung ist freilich, dass der Rechtsanwalt nicht ohne weitere Begründung um bis zu 20 Prozent erhöht, sondern aufgrund der Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den Bemessungskriterien eine Ermessenentscheidung getroffen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 13/04 - juris RdNr. 26; Mayer, a. a. O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 24).

    Hiermit wird zum einen Vereinfachungs- und Zweckmäßigkeitsgründen und zum anderen dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechung getragen, wesentlich Gleiches gleich und Wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 24).

    Für die Einordnung, ob ein Fall durchschnittlich, über- oder unterdurchschnittlich ist, ist ferner nicht nach einzelnen Rechtsgebieten zu differenzieren (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 35).

    Hierbei ist der zeitliche Aufwand zu berücksichtigen, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieben hat und den er davon auch objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 28).

    Andererseits spielt es auch keine Rolle, dass der Anwalt etwa auf Grund vertiefter Fachkenntnisse oder Erfahrung das Mandat leichter als andere Rechtsanwälte bewältigen kann (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 0.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 32).

    In Bezug hierauf kommt es auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit, an (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris RdNr. 37).

  • LSG Sachsen, 31.03.2010 - L 6 AS 99/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Der Senat hält hierbei an der Rechtsprechung des bis 15.07.2012 für das Kostenrecht zuständigen 6. Senats des Sächsischen LSG zur so genannten "Chemnitzer Tabelle" (vgl. Beschluss vom 31.03.2010 - L 6 AS 99/10 B KO - juris) nicht fest.

    Bereits der Ausgangspunkt vom Rentenfall ohne rechtliche Besonderheiten mit Befundberichten und einem Gutachten als typisch existenzsichernder und statistischer Durchschnittsfall (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 31.03.2010 - L 6 AS 99/10 B KO - juris RdNr. 98) ist zweifelhaft.

  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Dem Kriterium des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit des § 14 Abs. 1 RVG ist es aber auch sonst immanent, nach dem im Einzelfall erforderlichen Einsatz des Rechtsanwalts zur Bewältigung der Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren zu fragen und hierbei objektive Erleichterungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B - juris RdNr. 46; Beschluss vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B - juris RdNr. 36; Thüringer LSG, Beschluss vom 15.02.2012 - L 6 SF 1489/11 B - juris RdNr. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E - juris RdNr. 21, 24 m. w. N.; bereits zur BRAGO BSG, Beschluss vom 22.02.1993 - 14b/4 Reg 12/91 - juris RdNr. 7 ["Rationalisierungseffekte"]).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Kommt der gerichtlichen Eilentscheidung eine die Hauptsache vorwegnehmende Bedeutung zu und war eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts oder eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - juris RdNr. 25), erreicht die Bedeutung der Eilsache die Bedeutung der Hauptsache.
  • LSG Bayern, 02.12.2011 - L 15 SF 28/11

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Dem Kriterium des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit des § 14 Abs. 1 RVG ist es aber auch sonst immanent, nach dem im Einzelfall erforderlichen Einsatz des Rechtsanwalts zur Bewältigung der Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren zu fragen und hierbei objektive Erleichterungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B - juris RdNr. 46; Beschluss vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B - juris RdNr. 36; Thüringer LSG, Beschluss vom 15.02.2012 - L 6 SF 1489/11 B - juris RdNr. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E - juris RdNr. 21, 24 m. w. N.; bereits zur BRAGO BSG, Beschluss vom 22.02.1993 - 14b/4 Reg 12/91 - juris RdNr. 7 ["Rationalisierungseffekte"]).
  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Es kommt im Regelfall zu keiner endgültigen Klärung der zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Streitfragen, sondern nur zu einem zeitlich befristeten Sicherungsergebnis, womit regelmäßig eine geringere Bedeutung der Sache einhergeht (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 25.05.2009 - L 2 SF 50/09 E - juris RdNr. 30 [regelmäßig 2/3-Mittelgebühr]; RdNr. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10 B - juris RdNr. 37 [Minderung, wenn nur vorläufige Klärung]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Vorliegend stellte sich in der Kombination von vorläufigem Rechtsschutz gegen den Versagungsbescheid sowie (parallelem) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine vom Routineeilfall abweichende Konstellation, die neben rechtlichen Ausführungen zur Frage der Mitwirkungspflichten zudem eine eingehende Darstellung von Anordnungsanspruch und -grund im Sinne von § 86b Abs. 2 SGG sowie des streitigen Verhältnisses von Rechtsschutz nach § 86b Abs. 1 und Abs. 2 SGG (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER - juris RdNr. 33 m. w. N. zum Meinungsstand) erforderte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Es kommt im Regelfall zu keiner endgültigen Klärung der zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Streitfragen, sondern nur zu einem zeitlich befristeten Sicherungsergebnis, womit regelmäßig eine geringere Bedeutung der Sache einhergeht (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 25.05.2009 - L 2 SF 50/09 E - juris RdNr. 30 [regelmäßig 2/3-Mittelgebühr]; RdNr. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10 B - juris RdNr. 37 [Minderung, wenn nur vorläufige Klärung]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 16 AL 103/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Dem Kriterium des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit des § 14 Abs. 1 RVG ist es aber auch sonst immanent, nach dem im Einzelfall erforderlichen Einsatz des Rechtsanwalts zur Bewältigung der Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren zu fragen und hierbei objektive Erleichterungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B - juris RdNr. 46; Beschluss vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B - juris RdNr. 36; Thüringer LSG, Beschluss vom 15.02.2012 - L 6 SF 1489/11 B - juris RdNr. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E - juris RdNr. 21, 24 m. w. N.; bereits zur BRAGO BSG, Beschluss vom 22.02.1993 - 14b/4 Reg 12/91 - juris RdNr. 7 ["Rationalisierungseffekte"]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
    Dem Kriterium des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit des § 14 Abs. 1 RVG ist es aber auch sonst immanent, nach dem im Einzelfall erforderlichen Einsatz des Rechtsanwalts zur Bewältigung der Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren zu fragen und hierbei objektive Erleichterungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B - juris RdNr. 46; Beschluss vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B - juris RdNr. 36; Thüringer LSG, Beschluss vom 15.02.2012 - L 6 SF 1489/11 B - juris RdNr. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E - juris RdNr. 21, 24 m. w. N.; bereits zur BRAGO BSG, Beschluss vom 22.02.1993 - 14b/4 Reg 12/91 - juris RdNr. 7 ["Rationalisierungseffekte"]).
  • LSG Thüringen, 15.02.2012 - L 6 SF 1489/11
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - L 4 B 13/08
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 5 SF 449/11

    Rechtsanwaltsvergütung aus der Staatskasse - Beschwerdeausschluss im

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2008 - L 6 B 141/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Rahmengebühr -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 13 B 4/06

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts im Rahmen der Gewährung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - L 19 B 281/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 10 P 112/10

    Pflegeversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 19 AS 2147/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2010 - L 3 SF 6/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 8 AS 179/13
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - L 5 AS 44/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2011 - L 1 B 266/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Ausschluss der

  • LSG Thüringen, 29.04.2008 - L 6 B 32/08

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr,

  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der

    § 178 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht der Statthaftigkeit nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13).

    Nur dann ist die typisierende Annahme eines Synergieeffektes berechtigt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 19 zum Eilverfahren).

  • LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 8 R 665/12

    Fiktive Terminsgebühr bei Erlass eines Gerichtsbescheides - fiktive

    § 178 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht der Statthaftigkeit nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13).

    Für die Bestimmung der Gebühren hält der Senat an der Rechtsprechung zur so genannten "Chemnitzer Tabelle" (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 31.03.2010 - L 6 AS 99/10 B KO - juris) nicht fest (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 24 ff.).

    In Einklang mit Literatur und Rechtsprechung ist dem Rechtsanwalt ein Spielraum von 20 Prozent (Toleranzgrenze) zuzugestehen, der von den erstattungspflichtigen Dritten wie auch den Gerichten zu beachten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 21).

    Soweit der vormals für das Kostenrecht zuständige 6. Senat des Sächsischen LSG im Rahmen der von ihm angewandten "Chemnitzer Tabelle" zur Terminsgebührenbestimmung auf das "Surrogat" einer mündlichen Verhandlung abgestellt hat (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.10.2009 - L 6 KN 458/09 B KO - nicht veröffentlicht), hält der erkennende Senat hieran ebenso wenig wie an der "Chemnitzer Tabelle" (dazu Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 24 ff.) fest.

  • LSG Sachsen, 19.06.2013 - L 8 AS 45/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    An der Rechtsprechung zur so genannten "Chemnitzer Tabelle" (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 31.03.2010 - L 6 AS 99/10 B KO - juris) hält der Senat nicht fest (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 24 ff.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 30) teilt er die mit der Beschwerde geltend gemachten grundsätzlichen Bedenken gegen die Berücksichtigung von Arbeitserleichterungen oder Synergien bei der Bemessung der verdienten anwaltlichen Gebühr nicht.

  • LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15

    Rechtsanwaltsvergütung

    Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte.
  • LSG Sachsen, 11.09.2013 - L 8 AS 858/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    Der Senat hat bereits entschieden, dass er keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Berücksichtigung von auf Vor- oder Parallelbefassungen beruhenden Arbeitserleichterungen, die den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur unerheblich minderten, hat (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 29 f.; vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11 - juris RdNr. 53 ff.).

    Dass der Beschwerdeführer die sich stellenden Rechtsfragen als solche ggf. bereits kannte, bleibt dagegen unberücksichtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 32).

  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 8 AS 644/14

    Anrechnung; Kostenerstattung; PKH-Vergütung

    Ihm steht dabei ein mit der Pflicht zur Berücksichtigung der o.g. Kriterien korrespondierendes Beurteilungs- und Entscheidungsvorrecht zu, zu dem sich noch ein Spielraum von 20 v. H. (Toleranzgrenze) hinzugesellt (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris, RdNrn. 20f.).

    Denn dem Kriterium des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit des § 14 Abs. 1 RVG ist es immanent, nach dem im Einzelfall erforderlichen Einsatz des Rechtsanwalts zur Bewältigung der Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren zu fragen und hierbei objektive Erleichterungen zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris, RdNr. 30 unter Hinweis auf die Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte und des BSG).

  • LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14

    SGB-II -Leistungen; Kostenerstattung für eine Vertretung im

    Unter Beachtung der - nicht abschließenden - Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG sind somit alle konkreten Umstände des Einzelfalls wertend zu betrachten, um in einer Gesamtschau zu beurteilen, ob von der Schwellen- oder der Mittelgebühr nach oben oder unten und ggf. in welchem Maß abzuweichen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht (SächsLSG), Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO , Rn. 23).

    Das Sächsische Landessozialgericht hat bereits entschieden, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Berücksichtigung von auf Vor- oder Parallelbefassungen beruhenden Arbeitserleichterungen, die den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur unerheblich minderten, bestehen (SächsLSG, Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO , Rn. 29 f.; vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 53 ff.).

  • LSG Sachsen, 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12
    § 178 Satz 1 SGG steht der Statthaftigkeit nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13).

    Für die Bestimmung der Gebühren hält der Senat an der Rechtsprechung zur so genannten "Chemnitzer Tabelle" (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 31.03.2010 - L 6 AS 99/10 B KO - juris) nicht fest (Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 24 ff.).

  • LSG Sachsen, 30.12.2013 - L 8 AS 1905/13

    Kostenrecht; Kostenausgleich der Beteiligten untereinander; Keine Rechtsänderung

    Zwar wird diese Norm, die ähnlich wie § 197 Abs. 2 SGG eine "endgültige" Entscheidung des SG über Erinnerungen vorsieht, für Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte richtigerweise von § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 1 RVG als speziellerer Norm verdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13 mit umfangreichen Nachweisen auch zur gegenteiligen Rechtsprechung einiger LSG).

    Insoweit stellt § 1 Abs. 3 RVG klar, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren § 178 Satz 1 SGG einer Beschwerde nicht entgegensteht (so bereits bisher die st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13).

  • LSG Sachsen, 06.12.2013 - L 8 AS 527/13

    Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der

    Diese Vorschrift ist nur im Rechtsstreit zwischen Mandant und Rechtsanwalt anzuwenden, nicht hingegen im Verfahren zwischen Mandant und erstattungspflichtigem Prozessgegner oder - wie hier - zwischen im Wege der PKH beigeordnetem Rechtsanwalt und Staatskasse um die Höhe der aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 17 m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

  • LSG Thüringen, 07.10.2013 - L 6 SF 840/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13

    "Toleranzrahmen" - Ermessensspielraum des Rechtsanwalts; fachanwaltliche

  • LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 8 AS 1509/13
  • SG Saarbrücken, 24.02.2014 - S 26 SF 48/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges

  • SG Osnabrück, 15.02.2016 - S 40 SF 41/14
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