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   LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12 B KO   

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https://dejure.org/2013,9065
LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12 B KO (https://dejure.org/2013,9065)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2013 - L 8 AS 965/12 B KO (https://dejure.org/2013,9065)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2013 - L 8 AS 965/12 B KO (https://dejure.org/2013,9065)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 760 (Ls.)
  • NZS 2013, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 20.11.2012 - L 15 SF 184/11

    Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Der Gebührentatbestand der Nr. 3204 VV RVG (Teil 3 Abschnitt 5 "Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht") ist auf Beschwerden in Eilverfahren beim LSG nach Wortlaut und Systematik nicht anwendbar (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.11.2012 - L 15 SF 184/11 BE - juris RdNr. 9; Hessisches LSG, Beschluss vom 05.04.2011 - L 2 SF 205/10 E - juris RdNr. 15 ff. - m. w. N.).

    Zu diesen besonderten Beschwerden ressortiert das "normale" Beschwerdeverfahren (vgl. auch Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., Nr. 3501 VV RVG RdNr. 1 und 2: "gewöhnliche Beschwerde") in sozialgerichtlichen Eilsachen nicht, da es in der enumerativen Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2 bis 9 VV RVG, zu der sich der Gesetzgeber ganz bewusst entschieden hatte (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 231; instruktiv hierzu Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.11.2012 - L 15 SF 184/11 B E - juris RdNr. 20 ff.), nicht aufgeführt ist.

    (Eil-)Beschwerdeverfahren dauern weniger lang und müssen sehr häufig die rechtlichen und tatsächlichen Probleme nicht im Detail klären (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.11.2012 - L 15 SF 184/11 B E - juris RdNr. 24); sie sind zudem grundsätzlich lediglich auf eine vorläufige Regelung gerichtet.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Der Rechtsanwalt ist zwar zu einer sogenannten Mischkalkulation (oder Querfinanzierung) gezwungen, kann aber andererseits die Vorteile eines umfassenden und geschlossenen Regelungssystems nutzen (vgl. hierzu (noch zur BRAGO) Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 - juris RdNr. 62; Müller-Rabe a.a.O. RdNr. 12).
  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Im Regelfall kommt es in ihnen zu keiner endgültigen Klärung der zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Streitfragen, sondern nur zu einem zeitlich befristeten Sicherungs- oder Regelungsergebnis, womit auch gebührenrechtlich eine geringere Bedeutung der Sache einhergeht (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 25.05.2009 - L 2 SF 50/09 E - Juris RdNr. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10 B - Juris RdNr. 37).
  • LSG Hessen, 05.04.2011 - L 2 SF 205/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Der Gebührentatbestand der Nr. 3204 VV RVG (Teil 3 Abschnitt 5 "Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht") ist auf Beschwerden in Eilverfahren beim LSG nach Wortlaut und Systematik nicht anwendbar (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.11.2012 - L 15 SF 184/11 BE - juris RdNr. 9; Hessisches LSG, Beschluss vom 05.04.2011 - L 2 SF 205/10 E - juris RdNr. 15 ff. - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Im Regelfall kommt es in ihnen zu keiner endgültigen Klärung der zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Streitfragen, sondern nur zu einem zeitlich befristeten Sicherungs- oder Regelungsergebnis, womit auch gebührenrechtlich eine geringere Bedeutung der Sache einhergeht (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 25.05.2009 - L 2 SF 50/09 E - Juris RdNr. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10 B - Juris RdNr. 37).
  • VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Nach Rücknahme des Eilantrages hat das LSG mit Beschluss vom 10.06.2010 über die Kosten des Eilverfahrens entschieden (L 7 B 767/08 AS-ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2019 - L 7 AS 5/17

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Bestimmung

    Das RVG hat das bereits der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zugrundeliegende System der Verfahrenspauschgebühren für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit beibehalten (Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. April 2013 - L 8 AS 965/12 B KO - juris RdNr. 16; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, Einl RdNr. 5).
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