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   BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03   

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https://dejure.org/2003,18305
BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03 (https://dejure.org/2003,18305)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 8 AZN 27/03 (https://dejure.org/2003,18305)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 8 AZN 27/03 (https://dejure.org/2003,18305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Mobbing; Anforderungen an die Substantiierungspflicht bei Mobbing-Vorwürfen; Auswirkungen des Vorliegens eines 'mobbingtypischen' medizinischen Befundes auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2004, 218
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
    Auch zur Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - (LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2) besteht hinsichtlich der Substantiierung von Mobbing-Vorwürfen keine Divergenz.
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
    b) Damit sei das Landesarbeitsgericht von einem in einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - (LAGE BGB § 626 Nr. 133) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, der folgenden Inhalt habe:.
  • LAG Berlin, 07.11.2002 - 16 Sa 938/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. November 2002 - 16 Sa 938/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Selbst wenn befasste Gerichte zuweilen konkrete Datenangaben für entbehrlich halten 137 S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.].

    S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.].

    137) S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.].

  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung -

    dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.].S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.]., so wird jedenfalls noch immer eine überprüfbare "Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe" 82S.

    81) S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.].

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

    [251] S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext in "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.].
  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10

    Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung

    Allerdings wird zur Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt werden können, sondern es genügt eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe erkennen lässt (BAG vom 20. März 2003 - 8 AZN 27/03, veröffentlicht in juris).
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

    Was insbesondere die Zeitangabe für einzelne Vorwürfe anbelangt, so genügt für eine Substantiierung grundsätzlich die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. auch BAG 20.03.2003 - 8 AZN 27/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06

    Zum Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs 2 BGB und zum Schmerzensgeldanspruch

    Zur substantiierten Darlegung der Mobbingvorwürfe ist zwar nicht generell eine genaue Datumsangabe in jedem Einzelfall erforderlich, aber eine Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003 - 8 AZN 27/2003 = JURIS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09

    Schmerzensgeld wegen Mobbings: Anforderungen an die Darlegungslast - keine

    Zwar ist nicht generell die Mitteilung eines genauen Datums in jedem Einzelfall erforderlich, zumindest aber eine Darstellung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003, 8 AZN 27/03 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 9 Sa 199/05

    Schmerzensgeld und Mobbing

    Zur substantiierten Darlegung der Mobbingvorwürfe ist zwar nicht generell eine genaue Datumsangabe in jedem Einzelfall erforderlich, aber eine Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003 - 8 AZN 27/03 = Juris).
  • ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 20.03.2003 (Az. 8 AZN 27/03) lediglich auf die bisherige Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte verwiesen, wonach diese die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe nicht verlangen, sondern eine Substantiierung auch durch Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lassen.
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