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BAG, 12.12.2002 - 8 AZN 676/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Passau, 27.04.2001 - 2 Ca 667/00
- LAG München, 25.07.2002 - 3 Sa 614/01
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZN 676/02
- BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der …
a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2002 - 8 AZN 676/02 -,.Damit wird der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2002 - 8 AZN 676/02 - gegenstandslos.
- ArbG Passau, 24.04.2007 - 2 Ca 25/07 Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.12.2002 unter dem Az. 8 AZN 676/02 die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen.
Auf eine Verfassungsbeschwerde der Klägerin hin hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 308/03 mit Beschluss vom 21.09.2006 das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25.07.2002 wegen einer Grundrechtsverletzung aufgehoben und festgestellt, dass damit auch der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2002, ergangen im Verfahren 8 AZN 676/02, gegenstandslos ist.