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   BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12   

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https://dejure.org/2013,42615
BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 (https://dejure.org/2013,42615)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 (https://dejure.org/2013,42615)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 1023/12 (https://dejure.org/2013,42615)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang zwischen Leiharbeitsunternehmen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bloße Übernahme von Leiharbeitnehmern ist kein Betriebsteilübergang

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gruppe von Leiharbeitnehmern stellt allein noch keinen übergangsfähigen Betriebsteil dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Leiharbeitsunternehmen

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Betriebs- bzw. des Betriebsteilübergang bei Leiharbeitsunternehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei Beteiligung eines Leiharbeitsunternehmens

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang und Leiharbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 436
  • BB 2014, 435
  • BB 2014, 637
  • JR 2014, 413
  • NZG 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12
    Kennzeichnend für Leiharbeitsunternehmen wie die TP GmbH ist im Allgemeinen das Fehlen einer eigenen Betriebsorganisation, nach der in einem solchen Unternehmen verschiedene entsprechend der Organisation des Veräußerers abtrennbare wirtschaftliche Einheiten bestimmt werden können (EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 33, Slg. 2007, I-7301) .

    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die vom Veräußerer übertragenen Betriebsmittel bei ihm eine einsatzbereite Gesamtheit dargestellt haben, die als solche dazu ausgereicht hat, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens charakteristischen Dienstleistungen ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel oder anderer Unternehmensteile erbringen zu können (vgl. EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 34, Slg. 2007, I-7301) .

    Dagegen sind weitere bedeutende Betriebsmittel für die Ausübung der in Rede stehenden wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht notwendig (EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 35, Slg. 2007, I-7301) .

    Außerdem bestätigt der Umstand, dass die überlassenen Arbeitnehmer mit der TP GmbH durch ein Arbeitsverhältnis verbunden waren und dass sie unmittelbar von ihr entlohnt wurden, ihre Zugehörigkeit zur TP GmbH und folglich ihren Beitrag zum Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit in diesem Unternehmen (vgl. EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 36, Slg. 2007, I-7301) .

    Weiterhin muss für das Vorliegen einer übertragungsfähigen wirtschaftlichen Einheit hinzukommen, dass diese ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel und ohne Inanspruchnahme anderer Teile des Veräußerers einsatzbereit ist (vgl. EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 37, Slg. 2007, I-7301) .

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist für die Annahme einer übertragungsfähigen einsatzfähigen Gesamtheit zu prüfen, ob die vom Veräußerer übertragenen Betriebsmittel als solche ausreichen, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Leiharbeitsunternehmens charakteristischen Dienstleistungen ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel oder anderer Unternehmensteile zu erbringen (vgl. EuGH 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini] Rn. 34, Slg. 2007, I-7301) .

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12
    Es genügt, dass dieser die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12
    Diese Auftragsnachfolge stellt für sich allein betrachtet jedoch noch keinen Betriebsteilübergang dar (st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 436/11
    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2012 - 5 Sa 436/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    bb) Sofern der Kläger die Zulassung der Revision wegen Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 8 AZR 538/10 -) , vom 22. Januar 2015 (- 8 AZR 139/14 -) , vom 12. Dezember 2013 (- 8 AZR 1023/12 -) und vom 17. Mai 2017 (- 7 ABR 21/15 -) begehren sollte, entspricht die Beschwerdebegründung schon nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    bb) Sofern die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 8 AZR 538/10 -) , vom 22. Januar 2015 (- 8 AZR 139/14 -) , vom 12. Dezember 2013 (- 8 AZR 1023/12 -) und vom 17. Mai 2017 (- 7 ABR 21/15 -) begehren sollte, entspricht die Beschwerdebegründung schon nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 106/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

    Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO , an dessen Feststellung die Klägerin ein gegenwärtiges Interesse hat, da die Beklagte rechtliche Beziehungen zu der Klägerin, d. h. ihre Passivlegitimation leugnet (BAG Urt. v. 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06 - AP Nr. 325 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 10.05.2012 - 8 AZR 639/10 - AP Nr. 429 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 21.02.2013 - 8 AZR 878/11, BAG Urt. v. 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 - BB 2014, 637).
  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 111/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

    Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO , an dessen Feststellung die Klägerin ein gegenwärtiges Interesse hat, da die Beklagte rechtliche Beziehungen zu der Klägerin, d. h. ihre Passivlegitimation leugnet (BAG Urt. v. 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06 - AP Nr. 325 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 10.05.2012 - 8 AZR 639/10 - AP Nr. 429 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 21.02.2013 - 8 AZR 878/11, BAG Urt. v. 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 - BB 2014, 637).
  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 26/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

    Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO , an dessen Feststellung die Klägerin ein gegenwärtiges Interesse hat, da die Beklagte rechtliche Beziehungen zu der Klägerin, d. h. ihre Passivlegitimation leugnet (BAG Urt. v. 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06 - AP Nr. 325 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 10.05.2012 - 8 AZR 639/10 - AP Nr. 429 zu § 613 a BGB ; BAG Urt. v. 21.02.2013 - 8 AZR 878/11, BAG Urt. v. 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 - BB 2014, 637).
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