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   BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05   

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https://dejure.org/2005,2356
BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05 (https://dejure.org/2005,2356)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 8 AZR 106/05 (https://dejure.org/2005,2356)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 (https://dejure.org/2005,2356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife; Hinzutreten weiterer Umstände, um den Schluss zu rechtfertigen, es habe dem Parteiwillen entsprochen, dass sich der Beklagte persönlich neben der AG für die Erfüllung des Arbeitsvertrages verpflichte; Eigenhaftung von ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers; ; BGB § 823 Abs. 2; ; AktG § 92 Abs. 2; ; SGB III § 187; ; SGB X § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzrecht; Insolvenzrecht; Sozialrecht - Persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers wegen Verschweigens der Insolvenzreife bei Abschluss des Arbeitsvertrages; Garantiehaftung; Anrechnung von Insolvenzgeld auf Schaden; Anspruchsübergang auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschweigen der Insolvenzreife bei Abschluss des Arbeitsvertrags: Persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers? ? Insolvenzgeld auf Schaden anzurechnen ? Kein Übergang des Schadensersatzanspruchs auf Agentur für Arbeit ? Garantiehaftung ? Anrechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber eine drohende Insolvenz verschwiegen hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1902 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1110
  • NZA 2006, 734
  • NZI 2006, 539
  • NZI 2006, 540
  • NZI 2007, 45
  • DB 2006, 1160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Eigenhaftung von Vertretern, Vermittlern und Sachwaltern wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens für ein Verschulden bei Vertragsabschluss persönlich haftet (vgl. BGH 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137 mwN; auch Senat 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -, zu II 1 c aa der Gründe).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Eigenhaftung von Vertretern, Vermittlern und Sachwaltern wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens für ein Verschulden bei Vertragsabschluss persönlich haftet (vgl. BGH 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137 mwN; auch Senat 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -, zu II 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Der Senat kann die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung dieser atypischen Erklärung des Beklagten selbst vornehmen, da der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (für alle: BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - BAGE 101, 122 = AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2, zu B II der Gründe; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 73 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Ist dagegen zu ermitteln, ob eine Vermögensdisposition, die jemand im Vertrauen auf den Rat oder die Auskunft eines anderen getroffen hat, sich für ihn als günstig oder ungünstig erwiesen hat, so lässt sich ein etwaiger Schaden erst dann feststellen, wenn sich die Vermögenslage "unter dem Strich" schlechter darstellt, als sie es sein würde, wenn die Maßnahme unterblieben wäre (BGH 20. November 1997 - IX ZR 286/96 - NJW 1998, 982 f., zu 3 der Gründe mwN).
  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Hätte er dann ein anderes Geschäft abgeschlossen, so kann er ersetzt verlangen, was ihm aus diesem Geschäft zugeflossen wäre (BGH 2. März 1988 - VIII ZR 380/86 - NJW 1988, 2234, zu III 2 a der Gründe mwN).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 108/93

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 823 Abs. 2 BGB, § 64 GmbHG - letztgenannte Vorschrift entspricht inhaltlich § 92 AktG - hat der neue Gläubiger einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte er den Vertrag mit dem konkursreifen Unternehmen nicht geschlossen (BGH 7. November 1994 - II ZR 108/93 - NJW 1995, 398 f., zu 2 der Gründe; vgl. auch 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 -BGHZ 126, 181, zu II 2 f der Gründe).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 823 Abs. 2 BGB, § 64 GmbHG - letztgenannte Vorschrift entspricht inhaltlich § 92 AktG - hat der neue Gläubiger einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte er den Vertrag mit dem konkursreifen Unternehmen nicht geschlossen (BGH 7. November 1994 - II ZR 108/93 - NJW 1995, 398 f., zu 2 der Gründe; vgl. auch 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 -BGHZ 126, 181, zu II 2 f der Gründe).
  • LAG Hamburg, 28.09.2004 - 2 Sa 25/04

    Schadensersatzanspruch, Nichtaufklärung über Insolvenzlage des Unternehmens,

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. September 2004 - 2 Sa 25/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    aa) Die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung dieser atypischen Willenserklärung kann der Senat selbst vornehmen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 35, AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2; 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4).
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber

    Eine Klageabweisung als derzeit unbegründet durfte es in keinem Fall aussprechen (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

    Das Insolvenzgeld dient nach seiner Zielsetzung der Absicherung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers bei Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers (vgl. nur BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4; Krodel in Niesel § 183 Rn. 4) und stellt materiell eine eigenständige Sozialversicherung dar (BSG 13. Mai 2009 - B 4 AS 29/08 R - Rn. 13, NZS 2010, 348; Voelzke in Hauck/Noftz § 183 Rn. 6a) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

    Da der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres Vorbringen mehr zu erwarten ist, kann der Senat die unter Nr. 4 im Vergleich getroffenen Erklärungen selbst auslegen (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT § 55 Nr. 3; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - zu 2 b bb der Gründe, BAGE 67, 279; 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 122; 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - BAGE 118, 159).
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