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   BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99   

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https://dejure.org/2000,185
BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 (https://dejure.org/2000,185)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 (https://dejure.org/2000,185)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 (https://dejure.org/2000,185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch den Arbeitnehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch den Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 613a
    Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 77
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an EuGH 11. März 1997 - Rs. C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); vgl. nur Senatsurteil 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174 = EzA BGB § 613 a Nr. 162).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an EuGH 11. März 1997 - Rs. C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); vgl. nur Senatsurteil 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174 = EzA BGB § 613 a Nr. 162).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Auf die Revision der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. November 1998 - 4 Sa 384/98 - aufgehoben, soweit es der Klage gegen die Beklagte zu 2) stattgegeben und über die Kosten des Berufungsverfahrens entschieden hat.
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Für die Frage, ob ein Betriebsübergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, wird es ua. darauf ankommen, ob die Beklagte zu 2) einen bereits rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302) oder die Geschäfte der P. GmbH im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (vgl. hierzu Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Zu Unrecht verweist die Revision in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 12. November 1998 (- 8 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613 a Nr. 171, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt im Rahmen einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 4 BGB entschieden (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozeßverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozeßverwirkung Nr. 1).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Ausdehnung des Rechtsstreits auf einen weiteren Beklagten erst in der Berufungsinstanz Ausnahmecharakter und ist deshalb nur zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung rechtsmißbräuchlich ist (BGH 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - NJW 1997, 2885).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
    Für die Frage, ob ein Betriebsübergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, wird es ua. darauf ankommen, ob die Beklagte zu 2) einen bereits rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302) oder die Geschäfte der P. GmbH im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (vgl. hierzu Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 - ZInsO 2000, 411, 569).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (st. Rspr. des Senats: 22. Juli 2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - BAGE 109, 136 = AP BGB § 613a Nr. 263 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 20; 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -).

    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (st. Rspr. des Senats: 22. Juli 2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - BAGE 109, 136 = AP BGB § 613a Nr. 263 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 20; 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -).

    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.

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