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   BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10   

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https://dejure.org/2011,4329
BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 (https://dejure.org/2011,4329)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 (https://dejure.org/2011,4329)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 (https://dejure.org/2011,4329)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Arztpraxis

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Arztpraxis; Kündigung während der Elternzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 18 Abs 1 S 2 BEEG, § 103 Abs 4 SGB 5
    Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 18 Abs 1 S 2 BEEG, § 103 Abs 4 SGB 5
    Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitserklärung der obersten Landesbehörde nach § 18 Abs. 1 BEEG; Fehlen einer Kündigungsfrist nach erfolgter Zulassungserklärung; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang (Arztpraxis)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternzeit - Kündigung

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Betriebsübergang - Arztpraxis

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Betriebs-Berater

    Arztpraxis - Kündigungsfrist bei Elternzeit und Betriebsübergang

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsübergang - Arztpraxis - Kündigung während der Elternzeit

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Haftung des Erwerbers einer Arztpraxis für Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitserklärung der obersten Landesbehörde nach § 18 Abs. 1 BEEG; Fehlen einer Kündigungsfrist nach erfolgter Zulassungserklärung; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang [Arztpraxis]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Kündigung während der Elternzeit ? Unzulässigkeit im Fall eines Betriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung bei Praxisaufgabe oder Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arztpraxis - Kündigungsfrist bei Elternzeit und Betriebsübergang

  • auw.de (Kurzinformation)

    Was passiert mit Arbeitnehmern bei einem Praxisverkauf?

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Praxisübernahme (k)ein Betriebsübergang?

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Haftung des Erwerbers einer Arztpraxis für Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 28
  • NZS 2012, 437 (Ls.)
  • BB 2011, 2420
  • DB 2011, 2553
  • NZA-RR 2012, 119
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Sie entfaltet rechtliche Wirkung nur dann, wenn die Gerichte für Arbeitssachen im Streitfalle rechtskräftig nicht vom Vorliegen eines Betriebsübergangs ausgegangen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5) .

    und 3., kann die Klägerin ohnehin nicht vermeiden, wenn diese - wie im Streitfalle - das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit ihr bestreiten (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5) .

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Ein solches darf nicht einmal im Wege verfassungskonformer Auslegung begründet werden (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - EzA GG Art. 12 Nr. 48) .
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Letztlich dienten die zwischen den Beklagten getroffenen Vereinbarungen nur dem "Verkauf der kassenärztlichen Zulassung", der als solcher nach § 103 Abs. 4 SGB V rechtlich nicht möglich ist, weil nur die Arztpraxis als solche Gegenstand des Privatrechtsverkehrs ist und durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann (vgl. BSG 29. September 1999 - B 6 KA 1/99 - BSGE 85, 1) .
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Sie dürfen in diesem Fall lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle vornehmen (BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184 = AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48) .
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Ein solcher Betrieb kann zwangsläufig unter Aufrechterhaltung seiner Identität nur dann von einem Betriebserwerber fortgeführt werden, wenn dieses Mitarbeiterteam übernommen wird, weil dieses beim betriebsmittelarmen Betrieb identitätsbildend ist (vgl. BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - BAGE 111, 283 = AP BGB § 613a Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 27) .
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    An den bestandskräftigen Verwaltungsakt des Regierungspräsidiums Stuttgart sind die Arbeitsgerichte deshalb gebunden (vgl. BAG 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - AP BErzGG § 18 Nr. 8 = EzA BErzGG § 18 Nr. 7) .
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Würde die zuständige oberste Landesbehörde die beabsichtigte Kündigung deshalb nicht für zulässig erklären, weil nach ihrer Meinung ein Betriebsübergang - und damit zwangsläufig keine Betriebsstilllegung (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20) - erfolgt ist, liefe das auf eine Rechtsverweigerung für den Arbeitgeber hinaus.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 2 Sa 92/08

    Elternzeit - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juni 2009 - 2 Sa 92/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    am 16. Mai 2008 ausgesprochene Kündigung ins Leere ginge und nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen würde (vgl. BAG 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86) .
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10
    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - AP BGB § 613a Nr. 358 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 103) .
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    aa) An diesen bestandskräftigen Verwaltungsakt sind die Arbeitsgerichte gebunden (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126; 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zu II 1 a der Gründe, AP BErzGG § 18 Nr. 8 = EzA BErzGG § 18 Nr. 7) .

    Der "vorsorgliche Verwaltungsakt" wirkt rechtlich nur dann, wenn die Arbeitsgerichte einen Betriebsübergang in einer rechtskräftigen Entscheidung verneint haben (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 20 f. mwN, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126) .

    Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 32, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 29, AP BGB § 613a Nr. 409 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) .

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Die Vorschrift sieht ihrerseits eine Frist für das Gebrauchmachen von der eröffneten Kündigungsmöglichkeit nicht vor (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 408) .
  • LAG Hessen, 20.08.2015 - 5 Sa 463/15

    Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB

    Zu diesen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und deren vorhandene Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferanten sowie die Dauer der eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (vgl. z. B. BAG 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - Rn 35, zit. nach juris; BAG 18.3.2015 - 8 AZR 150/14 - Rn 18, zit. nach juris).

    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen, der neue Betriebsinhaber die Betriebsführung aufnehmen (vgl. BAG 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - Rn 36, zitiert nach juris).

  • LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18

    Ärztliche überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Betriebsübergang -

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.06.2012 (8 AZR 107/10; juris) ausführt, kann dies zwar anders sein, wenn die Praxis vor allem wegen der medizinischen Untersuchungs- bzw. Behandlungsgeräte aufgesucht wird.

    In diesen Fällen führt der Verkauf einer Praxis nicht zu einem Betriebsübergang (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 22.06.2011 - 8 AZR 107/10; juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

    In jedem Fall muss es sich aber zur Wahrung der wirtschaftlichen Einheit um einen "nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals" handeln, damit dem Merkmal der Personalübernahme überhaupt eine Indizwirkung zukommt (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6; 28.04.2011 NZA-RR 2012, 119).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - L 4 KA 13/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die im Praxisübernahmevertrag vereinbarte Übernahme von zwei der drei Angestellten der Arztpraxis des Beigeladenen zu 8) durch den Kläger mit der Weitergabe der Zulassung und damit des Patientenstammes an seinen Arbeitgeber, die Berufsausübungsgemeinschaft A und Partner, in Frage gestellt würde, weil einiges dafür spräche, dass die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gem. § 613a Abs. 1 BGB nicht auf den Kläger, sondern auf die Berufsausübungsgemeinschaft als Nachfolger übergingen (vgl. BAG, 22. Juni 2011 8 AZR 107/10, GesR 2011, 695).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

    In jedem Fall muss es sich aber zur Wahrung der wirtschaftlichen Einheit um einen "nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals" handeln, damit dem Merkmal der Personalübernahme überhaupt eine Indizwirkung zukommt (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6; 28.04.2011 NZA-RR 2012, 119).
  • LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12

    Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang -

    Zu diesen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer der evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit ( BAG std. Rechtspr. etwa 22.06.2011 - 8 AZR 107/10 - NZA-RR 2012, 119 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19

    Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs

    In jedem Fall muss es sich aber zur Wahrung der wirtschaftlichen Einheit um einen "nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals" handeln, damit dem Merkmal der Personalübernahme überhaupt eine Indizwirkung zukommt (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6; 28.04.2011 NZA-RR 2012, 119).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

    Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - AP Nr. 408 zu § 613a BGB).
  • LAG Hamm, 18.11.2014 - 15 Sa 1017/14

    Ausschließliche Übernahme von Kundendaten samt platzierter Angebote an diese

  • ArbG Herne, 27.02.2013 - 5 Ca 2866/12

    Eine unter dem Vorbehalt der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VG Oldenburg, 20.02.2012 - 13 A 451/11

    Besonderer Fall; Betriebsänderung i.S.d. § 111 Betriebsverfassungsgesetz;

  • ArbG Bonn, 05.12.2018 - 4 Ca 1458/18
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