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   BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04   

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https://dejure.org/2005,5114
BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04 (https://dejure.org/2005,5114)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 8 AZR 112/04 (https://dejure.org/2005,5114)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 8 AZR 112/04 (https://dejure.org/2005,5114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung eines Gesetzes geltenden Grundsätzen; Berücksichtigung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien; Notwendigkeit der Erfüllung der Voraussetzungen der Gehaltsgruppe 6 für die ...

  • Judicialis

    Eingruppierungstarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20. August 1993 idF vom 27. November 2000; ; Vergütun... gstarifvertrag Nr. 4 vom 27. November 1998

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 615 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Deshalb muss ein solcher Wille bei der Tarifauslegung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (LAG Düsseldorf 19. Mai 2004 - 12 Sa 191/04 -).

    Die Funktion des Systemtechnikers besteht in Abgrenzung von anderen Technikern darin, sich in dem jeweiligen Arbeitsfeld, etwa in der Automatisierungs-, Energie-, Mess- und Regeltechnik, im Tele-/Kommunikations- und IT-Bereich oder in der Datenverarbeitung, weniger mit einzelnen Elementen, Vorgängen und vorstrukturierten Abläufen, sondern mit deren Zusammenwirken in (kompletten) Systemen zu befassen und - bei ingenieurmäßigem Zuschnitt der Tätigkeit - die komplexen und hochtechnischen Problemlösungen vorausschauend in ein System- Denken einzuordnen (LAG Düsseldorf 19. Mai 2004 - 12 Sa 191/04 -).

    Insoweit hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (19. Mai 2004 - 12 Sa 191/04 -) zutreffend ausgeführt, dass auch die Durchführungsrichtlinie der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung für die FS-Technik definitionsmäßig die Ingenieur-Berechtigung (Nr. 3.3.2) von der Techniker-Berechtigung (Nr. 3.3.3) in diesem Sinne abgrenze.

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).

    Das beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien selbst im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gewisse häufig vorkommende und typische Aufgaben einer bestimmten Vergütungsgruppe fest zuordnen können (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).

  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03

    Eingruppierung eines Technikers in der Flugsicherung

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Hinweis des Senats: vgl. auch 17. Februar 2005 - 8 AZR 544/03 -.
  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Dies entspricht den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im Allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP HGB § 59 Nr. 23).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 127 mwN).
  • LAG Sachsen, 15.01.2004 - 9 Sa 383/03
    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2004 - 9 Sa 383/03 - aufgehoben.
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Auszug aus BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
    Liegt eine Tarifauskunft vor, so steht nichts entgegen, dass das Gericht sein aus dem tariflichen Wortlaut und Gesamtzusammenhang abgeleitetes Auslegungsergebnis mit dem Inhalt der Tarifauskünfte, falls übereinstimmend und ergiebig, abgleicht (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 38 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 16.03.2009 - 17 Sa 1743/08

    Tarifauslegung - Eingruppierung eines bei der Deutschen Flugsicherung GmbH

    Der allgemeine Sprachgebrauch wird lediglich dann verdrängt, wenn die Tarifvertragsparteien den verwandten Rechtsbegriffen eine eigenständige Definition geben oder aber einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (BAG 17. Februar 2005 - 8 AZR 544/03 - n. v., juris; BAG 17. Februar 2005 - 8 AZR 112/04 - EzBAT SR 2 h Nr. 6 BAT Nr. 2) .

    Dies entspricht den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im Allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 17. Februar 2005 - 8 AZR 544/03 - aaO; BAG 17. Februar 2005 - 8 AZR 112/04 - aaO; jeweils m. w. N.) .

  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Hinweis des Senats: vgl. auch 17. Februar 2005 - 8 AZR 112/04 -.
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