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   BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86   

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BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86 (https://dejure.org/1988,454)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1988 - 8 AZR 12/86 (https://dejure.org/1988,454)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 (https://dejure.org/1988,454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 135
  • NJW 1989, 1692
  • ZIP 1989, 665
  • MDR 1989, 671
  • NZA 1989, 389
  • BB 1988, 2319
  • BB 1989, 847
  • DB 1989 781
  • DB 1989, 781
  • JR 1990, 44
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Der Senat nimmt auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. September 1987 (- 12 RK 13/85 - NZA 1988, 629) und vom 23. Februar 1988 (- 12 RK 43/87 - DB 1988, 716) Bezug.

    Ob diese Grundsätze dann, wenn ein Arbeitnehmer auf ausdrückliches Befragen des Arbeitgebers bewußt verschweigt, daß er noch eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt, auf einen die Arbeitgeberanteile betreffenden Ersatzanspruch entsprechend anzuwenden wären (dies erwägt BSG Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 43/87 - DB 1988, 716), bedarf keiner Entscheidung.

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Der Senat nimmt auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. September 1987 (- 12 RK 13/85 - NZA 1988, 629) und vom 23. Februar 1988 (- 12 RK 43/87 - DB 1988, 716) Bezug.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Die darin liegende Einschränkung der Berufsausübung der Arbeitgeber ist durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gedeckt (vgl. dazu BVerfGE 7, 377), nämlich durch das Bestreben, die Ausnahmen von der Versicherungspflicht im Interesse des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer in engen Grenzen zu halten.
  • BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70

    Abhängigkeit der Nebentätigkeit eines Angestellten von der Genehmigung des

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihm hat (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB); ein solches ist in der Regel gegeben, wenn die Nebentätigkeit mit der geschuldeten Arbeitsleistung zeitlich zusammenfallen würde, oder wenn das Arbeitsverhältnis sonst durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würde, zum Beispiel durch Wettbewerb des Arbeitnehmers; ein umfassendes Verbot der Nebentätigkeit ist im Hinblick auf das Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 GG dahin auszulegen, daß solche Nebentätigkeiten erlaubt sind, bei denen eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihm hat (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB); ein solches ist in der Regel gegeben, wenn die Nebentätigkeit mit der geschuldeten Arbeitsleistung zeitlich zusammenfallen würde, oder wenn das Arbeitsverhältnis sonst durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würde, zum Beispiel durch Wettbewerb des Arbeitnehmers; ein umfassendes Verbot der Nebentätigkeit ist im Hinblick auf das Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 GG dahin auszulegen, daß solche Nebentätigkeiten erlaubt sind, bei denen eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    War nämlich die Ausübung nur einer einzigen geringfügigen Beschäftigung Geschäftsgrundlage des Arbeitsverhältnisses, so kommt dies einem vertraglichen Nebentätigkeitsverbot gleich, das gegen Art. 12 GG verstößt und daher unwirksam ist (vgl.Senatsurteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; ebenso BAGE 60, 135, 141 f. [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe).

    Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.

    Ob diese Norm nicht nur hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile, sondern auch hinsichtlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anwendbar ist, bedarf keiner Entscheidung (offengelassen: BAGE 60, 135, 144 [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Obwohl danach der Arbeitnehmer einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit hat, muß er eine bevorstehende Nebenbeschäftigung anzeigen, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind (vgl. aaO, Rz 8 u. 9; BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Ein wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreier Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung mitzuteilen, weil sich hieraus Beitrags- und Meldepflichten ergeben, sofern dadurch Versicherungspflicht eintritt (BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135).
  • LAG Hamburg, 29.09.1989 - 3 Sa 42/89

    Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Annahmeverzug; Kündigung; Raumpfleger; Arbeitslohn;

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  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

    Er verstößt daher nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (vgl. BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - AP BGB § 611 Doppelarbeitsverhältnis Nr. 3 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 3).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis) könne der Arbeitgeber, wenn sich herausstelle, daß eine geringfügige Beschäftigung wegen des Zusammenrechnungsgrundsatzes nach § 8 Abs. 2 SGB IV sozialversicherungspflichtig sei, nur die nachträglich gezahlten Arbeitnehmeranteile erstattet verlangen.
  • BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich, soweit ersichtlich, bislang noch nicht für die eine oder andere dieser Auffassungen entschieden (vgl. BAGE 60, 135, 140).
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Zwar kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen; ist der Abzug vom Lohn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, scheidet eine Nachforderung des Arbeitgebers aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteile des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO und vom 18. November 1988, (BAGE 60, 135).
  • LAG Niedersachsen, 31.10.2008 - 10 Sa 346/08

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit einer

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen verlangen und wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden kann, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen; vgl. BAG, Urteil vom 18. November 1988, 8 AZR 12/86, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis.
  • BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89

    Ordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Nebentätigkeit - Ordnungsgemäße

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 145/89

    Haftung des Arbeitnehmers: Doppelarbeitsverhältnis

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 216/89

    Verschweigen einer Nebentätigkeit bei den Angaben zur Beurteilung der

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 70/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89

    Haftung des Arbeitnehmers wegen Vertragsverletzung wegen einem dem Arbeitgeber

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 187/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 646/88

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 69/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 148/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • LAG Hessen, 12.10.1992 - 10 Sa 360/92

    Haftung des Arbeitnehmers für Sozialversicherungsbeiträge; Vorlagepflicht des

  • LAG Hamburg, 19.05.1989 - 1 Sa 5/89

    Rechtsstreitigkeit über die Weitergabe persönlicher Daten an eine Prüfstelle, die

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