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   BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97   

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BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97 (https://dejure.org/1998,5188)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1998 - 8 AZR 14/97 (https://dejure.org/1998,5188)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1998 - 8 AZR 14/97 (https://dejure.org/1998,5188)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Allerdings setzt ein solcher unbezifferter Klageantrag voraus, daß die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen muß, benannt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung z.B. durch die Benennung eines Mindestbetrages klargestellt wird ( BGH Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341, 350 ff. ).
  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1285/95

    Praktikantenverhältnis: Abgrenzung zum Volontariat; Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Nachdem das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen hatte (Urteil vom 2. März 1995 - 6 Ca 6607/94 -) und das Berufungsverfahren dagegen durchgeführt worden war ( LAG Hamm Urteil vom 11. Juli 1996 - 4 Sa 1285/95 -), wurde das Verfahren in der Revisionsinstanz (BAG - 9 AZR 15/97 -) übereinstimmend für erledigt erklärt.
  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Diese Bestimmung findet auf Praktika keine Anwendung, die im Rahmen einer Hochschulausbildung geleistet werden müssen ( BAG Urteil vom 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198, 201 ff. = AP Nr. 3 zu § 3 BAT).
  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68

    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Ein unbezifferter Klageantrag ist aber zulässig, wenn eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO möglich ist ( BGH Urteil vom 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - AP Nr. 9 zu § 253 ZPO).
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75

    Vertragsverletzung - Zeugniserteilungspflicht - Schadensersatz - Minderverdienst

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Geht es - wie hier - um entgangene Einkünfte wegen eines verspäteten Zeugnisses, ist § 287 ZPO anwendbar ( BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 215/75 - AP Nr. 3 zu § 252 BGB, unter 2 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1534/95

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Juli 1996 - 4 Sa 1534/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    In diesem Fall treten die für das Studium geltenden Regeln an die Stelle des BBiG (vgl. BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu B III der Gründe, für landesrechtlich geregeltes Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung; 25. März 1981 - 5 AZR 353/79 - BAGE 35, 173, zur Ausbildung aufgrund einer bundesrechtlich geregelten Prüfungsordnung).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 217/21

    Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten Praktikums

    Einer Heranziehung steht im Übrigen entgegen, dass diese Entscheidungen Sachverhalte betreffen, in denen der Praktikant zum Zeitpunkt der Ableistung des Praktikums bereits als Student an einer (Fach)Hochschule immatrikuliert war (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 18; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu B III der Gründe; 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; zum Streitstand: ErfK/Schlachter 22. Aufl. BBiG § 26 Rn. 4; Taubert BBiG 3. Aufl. § 26 Rn. 17; Benecke in Benecke/Hergenröder BBiG 2. Aufl. § 26 Rn. 13; ErfK/Franzen aaO) .
  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Es hatte diese Praktika als Beschäftigung zur Berufsausbildung iS des § 7 Abs. 2 SGB IV angesehen (grundlegend BSG, Urteil vom 6.10.1988, 1 RA 53/87, BSGE 64, 130, 133ff = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 S 75 ff; zuletzt Urteil des Senats vom 18.3. 1999, B 12 RA 1/98 R, SozR 3-2940 § 2 Nr. 7 S 35, mwN) und sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum BBiG gestützt (BAG, Urteil vom 19.6. 1974, 4 AZR 436/73, BAGE 26, 198; Urteil vom 25.3. 1981, 5 AZR 353/79, BAGE 35, 173; vgl auch Urteil vom 3.9. 1998, 8 AZR 14/97, in juris veröffentlicht).
  • BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18

    Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium

    Das folgt ausdrücklich aus der mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BGBl. I S. 931) am 1. April 2005 in Kraft getretenen Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG und entsprach bereits zuvor der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; 25. März 1981 - 5 AZR 353/79 - BAGE 35, 173, zur Ausbildung aufgrund einer bundesrechtlich geregelten Prüfungsordnung; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu B III der Gründe, für ein landesrechtlich geregeltes Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 429/01 - zu B II 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 131) .

    Allerdings entsprach es bereits seit Juni 1974 der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass das BBiG nicht anwendbar ist, wenn eine im Unternehmen ausgeübte praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist (vgl. BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu B III der Gründe, für ein landesrechtlich geregeltes Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung; 25. März 1981 - 5 AZR 353/79 - BAGE 35, 173, zur Ausbildung aufgrund einer bundesrechtlich geregelten Prüfungsordnung; 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 18) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18

    Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG -

    Das Berufsbildungsgesetz ist nicht anwendbar, wenn die praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist; in diesem Fall treten die für das Studium geltenden Regeln an die Stelle des Berufsbildungsgesetzes (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 18, juris = NZA 2009, 435; BAG, Urteil vom 03. September 1998 - 8 AZR 14/97 - Rn. 74, juris).
  • LAG Hessen, 27.01.2023 - 14 Sa 359/22

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Anforderungen an

    Ein unbezifferter Klageantrag ist aber zulässig, wenn eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO möglich ist (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -juris).

    Allerdings setzt ein unbezifferter Klageantrag voraus, dass die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen muss, benannt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung z. B. durch die Benennung eines Mindestbetrages klargestellt wird (BAG 28. Oktober 2008 -3 AZR 903/07- Juris; BAG 31. Juli 2007- 3 AZR 810/05- AP BetrAVG § 16 Nr. 65; BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -juris).

    Ein unbezifferter Klageantrag setzt deshalb wie dargelegt voraus, dass die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung des jeweils geltend gemachten Schadens heranziehen muss, benannt werden (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -juris).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Ein solcher unbezifferter Klageantrag setzt nur voraus, dass die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen muss, angegeben und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung zB durch die Benennung eines Mindestbetrages klargestellt wird (BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341, 350 ff.; BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Ein solcher unbezifferter Klageantrag muss allerdings die Tatsachen, die das Gericht für die Festlegung heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung klarstellen (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP BetrAVG § 16 Nr. 65 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 52, zu I der Gründe; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu A der Gründe).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • LAG Hamm, 16.12.2005 - 15 Sa 1698/05

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei der

  • LAG Berlin, 18.11.2005 - 6 Ta 2005/05

    Praktikant

  • ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
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