Weitere Entscheidungen unten: BAG, 11.12.1997 | BAG, 17.07.1997

Rechtsprechung
   BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1136
BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95 (A) (https://dejure.org/1996,1136)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 8 AZR 156/95 (A) (https://dejure.org/1996,1136)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 (A) (https://dejure.org/1996,1136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteils im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977; Erlöschen der Existenz des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags? - Vorlage des BAG zum EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 308
  • ZIP 1996, 1184
  • MDR 1996, 936
  • BB 1996, 1444
  • BB 1996, 799
  • DB 1996, 736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Das angefochtene Urteil hat die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. April 1994 (- Rs.C 392/92 - AP Nr. 106 zu § 613 a BGB m. Anm. Loritz = ZIP 1994, 1036 m. Anm. Hanau = EAS RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 9) so verstanden, daß ein Betriebsübergang auch vorliege, wenn keine materiellen oder immateriellen Betriebsmittel übertragen werden, aber eine bloße Nachfolge in der Funktion eintrete.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 14. April 1994 (aaO) angenommen, daß in der vertraglichen Übertragung der Verantwortung für die Erledigung einer Reinigungsaufgabe ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie liegen könne.

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Maßgebend sei, daß der Inhaber durch eine entsprechend organisierte Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln arbeitstechnische Zwecke eigensubstratnutzend verfolgen könne (vgl. zuletzt Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 928/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu III 1 der Gründe).

    Mit Urteil vom 7. September 1995 (- 8 AZR 928/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) hat der Senat erkannt, daß als Rechtsgeschäft im Sinne von § 613 a BGB nicht nur privatrechtliche Willensäußerungen, sondern auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarungen anzusehen seien.

  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Mit Urteil vom 19. September 1995 (- Rs.C 48/94 - DB 1995, 2117 ) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einen Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteiles im Sinne der Richtlinie in einem Falle verneint, in dem durch vertragliche Absprache zwischen bisherigem Auftragnehmer, Auftraggeber sowie neuem Auftragnehmer die Erfüllung eines Bauauftrages unter Übernahme von drei Beschäftigten sowie der benötigten Materialien vereinbart worden war.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist entscheidend, ob diese organisatorische Gesamtheit von Faktoren, die er, ohne die Tatbestandsmerkmale der Richtlinie zu definieren, als "wirtschaftliche Einheit" bezeichnet, nach dem Übergang ihre Identität bewahrt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 19. September 1995, aaO).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Vielmehr hat der Senat noch mit Urteil vom 27. April 1995 (- 8 AZR 197/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausdrücklich den Rückfall der Pachtsache gemäß §§ 556, 581 BGB als rechtsgeschäftlichen Übergang im Sinne von § 613 a BGB gewertet.
  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Im Leitsatz 2 des Urteils vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ) heißt es:.
  • BAG, 29.09.1988 - AZR 107/88
    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Mit Urteil vom 29. September 1988 (- 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB ) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:.
  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Mit Urteil vom 29. September 1988 (- 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB ) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:.
  • BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
    Es kommt nicht darauf an, ob der beendete Bewachungsvertrag für den früheren Unternehmer das "wesentliche Substrat" seines Betriebes oder Betriebsteils gewesen ist, weil dieser Vertrag ebensowenig wie sonstige Kundenbeziehungen durch den Anschlußvertrag mit dem Objektträger auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen übertragen wird und es deswegen an der für den Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB erforderlichen Überleitung der immateriellen Betriebsmittel fehlt (im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Im Zeitpunkt des Zugangs der streitgegenständlichen Kündigung am 14. Juni 1993 lagen weder die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs von der Beklagten auf die Firma P bereits vor, noch hatten sie greifbare Formen angenommen, denn entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 mit der Zusammenfassung der früheren Rechtsprechung des BAG).
  • LAG Köln, 23.01.1998 - 11 (9) Sa 822/97

    Betriebsübergang; Funktionsnachfolge; Gebäudereinigung

    Eine Funktionsnachfolge allein ist kein Betriebsübergang (BAG, Vorlagebeschluß v. 21.03.1996 - 8 AZR 156/95 in AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95; EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 (Ayse Süzen) in NZA 1997, 433; LAG Köln, Urteil vom 27.05.1997 - 9 Sa 747/96) .

    Die abweichende Ansicht des LAG Hamm (Urteil vom 11.10.1994 - 11 Sa 1900/93 in DB 1997, 881) hat zu dem zitierten Vorlagebeschluß geführt, den das BAG inzwischen mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH vom 11.03.1997 (a.a.O.) für erledigt erklärt hat (Beschluß vom 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 B).

  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 847/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

    Diesem wirtschaftlich völlig untragbaren Zustand könnte ggf. abgeholfen werden, wenn der EuGH die Vorlage des BAG vom 21.3.1996 - 8 AZR 156/95 24) unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen seiner bisherigen Entscheidungen 25) dahingehend beantworten würde, daß die Auftragsvergabe dann nicht als Betriebsübergang zu qualifizieren ist, wenn mit ihr nicht der Übergang wesentlicher sächlicher oder immaterieller Mittel einhergeht.

    Der Vorlagebeschluß des BAG vom 21.3.1996 - 8 AZR 156/95 - sei für die Entscheidung insoweit nicht relevant, da bei der vom BAG zu beurteilenden Konstellation materielle Betriebsmittel übergegangen seien.

  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Neuvergabe eines Bewachungsauftrags -

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben, die bisher im Betrieb des Arbeitgebers durch einen angestellten Mitarbeiter durchgeführt wurden, an ein Steuerberatungsbüro stellt keinen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB und von Art. 1 Abs. 1 der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14.02.1977 dar (im Anschluß an an EuGH, Urteil vom 14.04.1994, C-392/92 = AP Nr. 106 zu § 613a BGB; BAG, Beschluß vom 21.03.1996 = 8 AZR 156/95 (A), 8 AZR 156/95 = NZA 96, 896).
  • LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter -

    Anzuwenden sind diejenigen Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zum Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB bis zu seinem Vorlagebeschluss vom 21.03.1996 - 8 AZR 156/95 - (AP-Nr. 10 EWG-Richtlinie Nr. 77/187) entwickelt hat.
  • LAG Köln, 27.05.1997 - 9 Sa 747/96

    Betriebsübergang im Sinne des§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Fall der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 665/96

    Betriebsüberganz: Abgrenzung zwischen Übergang eines Betriebsteils und

    Entgegen der Auffassung der Revision erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - BAGE 82, 308 = AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 mit der Zusammenfassung der früheren Rechtsprechung des BAG).
  • LAG Köln, 27.05.1997 - 9 (10) Sa 1459/96

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit; Wertung des bloßen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 27.05.1997 - 9 Sa 1458/96

    Betriebsübergang im Sinne des§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Fall der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 644/95

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • LAG Nürnberg, 26.08.1996 - 7 Sa 981/95

    Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage; Kündigungsschutz klage gegen

  • LAG Hamm, 11.03.1998 - 2 Sa 1018/97

    Unwirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung aus dringenden

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 675/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch einen Betriebsübergang; Begriff

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 768/95

    Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsübergangs; Funktionsnachfolge; Grundsätze des

  • LAG Köln, 14.08.1996 - 2 Sa 562/96

    Betriebsübergang: Abgrenzung zwischen Übergang eines Betriebsteils und

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 769/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 770/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 767/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs;

  • LAG Brandenburg, 26.03.1997 - 4 Sa 770/96

    Streitigkeit über den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge eines

  • LAG Brandenburg, 26.03.1997 - 4 Sa 771/96

    Streitigkeit über den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3353
BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95 (https://dejure.org/1997,3353)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 8 AZR 156/95 (https://dejure.org/1997,3353)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 156/95 (https://dejure.org/1997,3353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Europarechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf das Vorliegen eines Betriebsüberganges - Europarechtskonforme Auslegung des nationale Recht dahingehend, daß bei einem Betriebsübergang die Übertragung materieller oder ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Nachdem der Präsident des EuGH im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 11. März 1997 in der Rechtssache - C-13/95 - das Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt hatte, hat der Senat mit Beschluß vom 17. Juli 1997 das Vorabentscheidungsersuchen zurückgenommen.

    Diese ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die im Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 (- 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) zusammenfassend wiedergegeben ist, hat der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (- Rs C-13/95 - DB 1997, 628 [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - DB 1997, 628 f. [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - NJW 1997, 3188, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.

    Soweit der EuGH abweichend (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - DB 1997, 628 [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]) von der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, in einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine übernahmefähige wirtschaftliche Einheit gesehen hat (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe), die im Falle ihrer Übernahme einen Betriebsübergang darstellen kann, hat sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung des EuGH bereits mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - NJW 1997, 3188, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen.

    Ausgehend von dem Schlußantrag des Generalanwalts La Pergola in Sachen Rs C-13/95 vom 15. Oktober 1996 sowie den vom EuGH im Urteil vom 11. März 1997 (a.a.O.) mitgeteilten Stellungnahmen des Vereinigten Königreiches und der Kommission der EU ist im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "durch Rechtsgeschäft" im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB vorauszusetzen, daß in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern nur dann einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang darstellt, wenn der neue Auftragnehmer aufgrund eigenen Willensentschlusses die durch ihre gemeinsame Tätigkeit verbundenen Arbeitnehmer übernommen hat, weil sie in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen (so bereits Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Eine Funktionsnachfolge allein ist kein Betriebsübergang (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Ausgehend von dem Schlußantrag des Generalanwalts La Pergola in Sachen Rs C-13/95 vom 15. Oktober 1996 sowie den vom EuGH im Urteil vom 11. März 1997 (a.a.O.) mitgeteilten Stellungnahmen des Vereinigten Königreiches und der Kommission der EU ist im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "durch Rechtsgeschäft" im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB vorauszusetzen, daß in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern nur dann einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang darstellt, wenn der neue Auftragnehmer aufgrund eigenen Willensentschlusses die durch ihre gemeinsame Tätigkeit verbundenen Arbeitnehmer übernommen hat, weil sie in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen (so bereits Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sollte hingegen die Firma A. das Arbeitsverhältnis zu einem vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs liegenden Termin ordentlich gekündigt haben, würde der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagte auf Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages zu unveränderten Arbeitsbedingungen und unter Anrechnung der bisherigen Beschäftigungszeit zustehen (Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - DB 1997, 628 f. [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - NJW 1997, 3188, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.

    Soweit der EuGH abweichend (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - DB 1997, 628 [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]) von der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, in einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine übernahmefähige wirtschaftliche Einheit gesehen hat (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe), die im Falle ihrer Übernahme einen Betriebsübergang darstellen kann, hat sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung des EuGH bereits mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - NJW 1997, 3188, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen.

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Sollte das Landesarbeitsgericht feststellen, daß die Firma A. das Arbeitsverhältnis der Klägerin zu einem zeitlich nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs liegenden Termin gekündigt hat, bedürfte es dieser Auslegung des Antrags nicht, denn der Beschäftigungsantrag ist im bestehenden und kraft Gesetzes übergehenden Arbeitsverhältnis die gegebene prozessuale Form, den Fortsetzungsanspruch durchzusetzen (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - NJW 1997, 2257 [BAG 27.02.1997 - 2 AZR 160/96], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Den für das Vorliegen eines Überganges maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - ZIP 1997, 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Hamm, 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Europäische Richtlinie;

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 1994 - 11 (19) Sa 1900/93 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2563
BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • Der Betrieb

    Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unterneh... men, Betrieben oder Betriebsteilen Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; BGB § 613a
    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags: Rücknahme der Vorlage des BAG zum Europäischen Gerichtshof nach Anfrage des EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechterhaltung von Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Auslegung bestimmter Richtlinien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1554
  • EuZW 1997, 638
  • NZA 1997, 1050
  • BB 1997, 1848
  • DB 1997, 1875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95
    "Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 hält der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht.

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 aufgrund eines Ersuchens um Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts Bonn über die Auslegung der vorgenannten Richtlinie entschieden hat, ist vom Präsidenten des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf diese Entscheidung das Verfahren über das Ersuchen vom 21. März 1996 ausgesetzt worden.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 hält der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht.

  • LAG München, 19.11.1997 - 7 Sa 302/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 297/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

    Dieser Rechtsprechung hat sich das BAG mittlerweile angeschlossen (BAG, Beschluss vom 17.7.1997, DB 1997, 1875 und BAG, Urteil vom 22.5.1997, EzA § 613a BGB Nr. 148 sowie vom 26.6.1997, Az.: 8 AZR 426/95), und es hat in der Entscheidung vom 19.11.1996 (DB 1997, 1036 ) zusätzlich festgestellt, dass bereits die Übernahme der Verpflichtung, die Arbeitnehmer eines Betriebs weiterzubeschäftigen, für eine Betriebsübernahme spricht.
  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 644/95

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Liegen dagegen solche Umstände vor, bedarf es auch keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, wie sie nunmehr das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. März - 8 AZR 156/95 - (bisher nur veröffentlicht als Pressemitteilung vgl. DB 1996, 736, vgl. auch Vorlagebeschluss des ArbG Bonn vom 30. November 1995, 311) beschlossen hat.
  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 306/96

    (Teil)-Betriebsstillegung / (Teil)-Betriebsübergang; Widerspruch gegen Übergang

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 11.03.1998 - 2 Sa 1018/97

    Unwirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung aus dringenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 288/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

    Dieser Rechtsprechung hat sich das BAG mittlerweile angeschlossen (BAG, Beschluss vom 17.7.1997, DB 1997, 1875 und BAG, Urteil vom 22.5.1997, EzA § 613a BGB Nr. 148 sowie vom 26.6.1997, Az.: 8 AZR 426/95), und es hat in der Entscheidung vom 19.11.1996 (DB 1997, 1036 ) zusätzlich festgestellt, dass bereits die Übernahme der Verpflichtung, die Arbeitnehmer eines Betriebs weiterzubeschäftigen, für eine Betriebsübernahme spricht.
  • LAG Köln, 02.10.1997 - 10 Sa 643/97

    Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 26.02.1998 - 12 Sa 501/97

    Betriebsübergang; Abgrenzung Betriebsübergang und zeitweilige Betriebsstillegung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 08.01.1998 - 10 Sa 426/97

    Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung wegen eines Betriebsüberganges und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht