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   BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92   

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BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92 (https://dejure.org/1993,70)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 8 AZR 169/92 (https://dejure.org/1993,70)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 (https://dejure.org/1993,70)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 33 Abs. 2; EV Art. 13, 20 Abs. 1, Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 2; ZPO § 565 Abs. 1
    Neue Bundesländer: Abwicklung einer Einrichtung nach dem Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 176
  • NZA 1993, 1037
  • BB 1993, 1224
  • DB 1993, 1830
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, 8 AZR 45/92 = DB 1993, 44).

    Unterblieben bis zum 3. Oktober 1990 sowohl die Überführung als auch das Hinausschieben des Ruhensbeginns, trat kraft Gesetzes die Abwicklung der Einrichtung ein (BAG Urteil vom 3. September 1992, aaO).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Abweichendes ergibt sich nicht aus der verfassungskonformen Auslegung der Regelungen des Einigungsvertrages in Art. 13, 20 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133, 154) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht aber ausgesprochen, daß der notwendige rasche Aufbau einer modernen, effektiven und nach rechtsstaatlichen Maßstäben arbeitenden Verwaltung ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90], das nach der vom Bundesverfassungsgericht geteilten Einschätzung der Bundesregierung einen Abbau des "erheblich überbesetzten" Personalbestandes erfordert.

  • LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an der Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG teilhaben (vgl. LAG Berlin Urteil vom 30. Juni 1992 - 3 Sa 41/92 - BB 1993, 74; Urteil vom 31. August 1992 - 12 Sa 56/92 - BB 1993, 75 f.; Berger-Delhey, ZTR 1991, 418, 421), denn den Erfordernissen der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV kann im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen werden.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Die Beurteilung des Einstellungsberechtigten kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob er sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob er die Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BAGE 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung der (Teil-)Einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92]).
  • LAG Berlin, 31.08.1992 - 12 Sa 56/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an der Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG teilhaben (vgl. LAG Berlin Urteil vom 30. Juni 1992 - 3 Sa 41/92 - BB 1993, 74; Urteil vom 31. August 1992 - 12 Sa 56/92 - BB 1993, 75 f.; Berger-Delhey, ZTR 1991, 418, 421), denn den Erfordernissen der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV kann im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen werden.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG, aaO; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Zieger, Kottbusser Damm 29/30, Berlin - gegen a) den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1994 - 8 AZN 732/93 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1993 - 8 Sa 67/93 -, c) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 6. Oktober 1999 einstimmig beschlossen:.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1993 - 8 Sa 67/93 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, BAGE 72, 176).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, aaO).

    Deshalb lag keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV vor, wenn eine Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt wurde (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, aaO).

    c) Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 28. Januar 1993, aaO).

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 293/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, 8 AZR 169/92 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, aaO).

    Eine überführungsfähige Teileinrichtung setzt eine organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit mit eigener Aufgabenstellung und der Fähigkeit zu einer aufgabenbezogenen Eigensteuerung voraus (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Der Eintritt des Ruhens und die Beendigung des vor dem 3. Oktober 1990 begründeten Arbeitsverhältnisses nach Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 EV wird - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falles des Mutterschutzes - nicht berührt (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 337/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung eines

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-) Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-) Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung gemäß Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

    Aber selbst in diesem Falle wäre der Eintritt des Ruhens des vor dem 3. Oktober 1990 begründeten Arbeitsverhältnisses gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 EV unberührt geblieben (Senatsurteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe).

    Ein derartiger Sonderfall ist vom Bewerber darzulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe; BAG Urteil vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 587/92 - n.v., zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe; Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

    Ein derartiger Sonderfall ist vom Bewerber darzulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O. zu III der Gründe).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, a.a.O.).

    Deshalb lag, wie bereits mit Urteil vom 28. Januar 1993 (- 8 AZR 169/92 -, a.a.O.) entschieden, keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV vor, wenn eine Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt wurde.

    Es entspricht der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV, daß allein im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG bei der Neubesetzung von Stellen der vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) geforderte Schutz der Schwerbehinderten, Alleinerziehenden und älteren Arbeitnehmer umzusetzen war (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 243/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überfuhrt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - a.a.O.).

    Eine überführungsfähige Teileinrichtung setzt eine organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit mit eigener Aufgabenstellung und der Fähigkeit zu einer aufgabenbezogenen Eigensteuerung voraus (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 der Gründe).

    Jedoch wäre der Eintritt des Ruhens des vor dem 3. Oktober 1990 begründeten Arbeitsverhältnisses gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 EV hiervon unberührt geblieben (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe).

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

    b) Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Wurde die Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, aaO).

    c) Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - BAGE 71, 243 = AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 414/93

    Abwicklung - Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wurde die Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, aaO).

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 51/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

    Die Rechtsfolge des Ruhens und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betraf alle Arbeitnehmer der abzuwickelnden (Teil-)Einrichtung, sofern dies nicht zur Durchbrechung der Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes geführt hätte (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; Senatsurteil vom 3. September 1992, a.a.O., zu V der Gründe; Senatsurteil vom 28. Januar 1993, a.a.O., zu III der Gründe).

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 450/93

    Abwicklung - Institut für Lehrerbildung

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 249/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Unzulässiger

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 938/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 930/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 658/93

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschullehrers im Zuge der Abwicklung

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 414/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens des

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 257/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der

  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 472/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 498/93

    Übergang des Monopolamtes - Beendigung ruhender Arbeitsverhältnisse nach

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 335/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 396/93

    Voraussetzungen der Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der DDR -

  • BAG, 15.12.1993 - 8 AZR 331/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 616/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 334/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 307/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 332/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 305/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 560/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 514/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund der Abwicklung eines Museums nach

  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 291/93

    Fortbestand einer Arbeitsverhältnisses beim Ministerium der Finanzen der

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 524/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 839/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 333/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 306/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 262/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Versetzung

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 404/95

    Klage eines Kameramannes auf Feststellung des Fortbestehens des

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 569/93

    Streit über das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 263/93
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 323/92
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 310/94

    Voraussetzungen des Ruhens und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 128/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 895/93

    Voraussetzungen für das Ruhen und für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 04.08.1994 - 8 AZR 641/92

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Assistent in der

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 306/92

    Anspruch auf Zahlung einer anteiligen Treuezulage - Bedarf eines sachlich

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 369/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Vorliegen

  • LAG Sachsen, 10.08.1995 - 4 (6) Sa 1222/94

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Beschäftigungszeiten

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 79/93

    Abwicklung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag -

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 292/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Fortbestand

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 100/93

    Sektion Philosophie und Kulturwissenschaften; Überführung einer universitären

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 517/92

    Überführung des Ministeriums des Innern der DDR - Überführung der

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 307/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Pflicht zur

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 377/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bei Abwicklung

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 99/93

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses; Überführung einer Einrichtung oder

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 571/93

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 247/93
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 93/93
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

  • LAG Thüringen, 26.01.1996 - 2 Sa 124/92

    Einrichtung ; Teileinrichtung; Abwicklung; Arbeitsverhältnis

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 613/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97

    Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 275/93

    Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 15/93

    Zweifel an der persönlichen Eignung einer Lehrerin für das Lehramt wegen langer

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 827/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag - Wirksamkeit einer

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94

    Arbeitgeber - Horterzieher in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst -

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 194/93

    Fehlen der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer - Zweifel an der

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 863/95

    Kündigung: Kündigung Mitarbeiters im Polizeidienst wegen mangelnder persönlicher

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 68/93

    Anforderungen an eine wirksame ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag -

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 658/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung - Unterstützung des

  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 1042/94

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 174/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 772/93

    Fachliche Eignung einer ehemaligen DDR-Kreisschulinspektorin als im öffentlichen

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 173/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nach dem Einigungsvertrag - Bedeutung

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 172/93

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Zulässigkeit

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 378/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 21.11.1996 - 8 AZR 92/95

    Kündigung eines Hochschullehrers auf Grundlage des Einigungsvertrags - Frühere

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 748/94

    Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung - Zerstörung der für das

  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 363/95

    Betriebsübergang: Keine Identität zwischen den früheren Räten der Kreise in der

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 12/94

    Kündigung einer Leherin wegen früherer Mitgliedschaft in der Sozialistischen

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 822/93

    Kündigung einer Lehrerin auf Grundlage des Einigungsvertrages wegen früherer

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 393/94

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 39/93

    Wirksamkeit einer ordentliche (fristgemäßen) Kündigung - Kündigung eines Lehrers

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 679/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung eines

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 465/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 321/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ehrenamtliche Tätigkeit als

  • BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnis eines Lehrers durch eine ordentliche Kündigung

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 132/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach Einigungsvertrag - Anforderungen an

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93

    Kündigung wegen mangelnder Qualifikation - Kündigung wegen fehlender Eignung -

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 126/93

    Kündigungsgrund der "mangelnden fachlichen Qualifikation" - Kündigungsgrund des

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 629/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 44/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Soziale Rechtfertigung einer

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 245/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96

    Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95

    Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 737/95

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

  • LAG Sachsen, 24.01.1995 - 7 Sa 763/94

    Anrechnung; Beschäftigungszeit; Dauer; Arbeitsverhältnis; Wechsel; Arbeitgeber;

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 382/93

    Beendigung des Arbeitsverhältnis einer Lehrerin duch ordentliche Kündigung nach

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 100/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher

  • BAG, 27.05.1993 - 8 AZR 159/92

    Abwicklung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschulprofessors nach dem

  • BAG, 27.05.1993 - 8 AZR 240/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines pädagogischen Mitarbeiters auf Grund

  • LAG Sachsen, 14.04.1993 - 3 Sa 78/92

    Einigungsvertrag; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch;

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96
  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 677/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 333/92

    Abwicklung eines Arbeitsvehältnisses nach Einigungsvertrag - Fehlen positiver

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 511/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 233/93
  • BAG, 10.08.2000 - 6 AZR 174/99
  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 723/93
  • LAG Sachsen, 27.06.1995 - 7 Sa 1285/94
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 678/92
  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 425/94
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 346/95

    Bestimmung einer Beschäftigungszeit im Bereich der in der DDR zentralistisch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 8 Sa 816/95

    Tarifliche Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19

  • LAG Brandenburg, 24.11.1993 - 4 (5) (4) Sa 250/92

    Möglichkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Eignung eines

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94
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