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   BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89   

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https://dejure.org/1990,9614
BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89 (https://dejure.org/1990,9614)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 8 AZR 18/89 (https://dejure.org/1990,9614)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 8 AZR 18/89 (https://dejure.org/1990,9614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
    Nachdem das Lohnabzugsverfahren wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, ist der Erstattungsanspruch der Klägerin jedoch gemäß § 394 Abs. 1 Satz 2, § 1397 Abs. 1 Satz 2 RVO ausgeschlossen, und zwar auch, soweit er auf Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung (mit Ausnahme des § 826 BGB) gestützt wird (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).

    a) Der Senat hat sich im Urteil vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP, aaO) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen, daß dann, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich die Unwahrheit gesagt bzw. vorsätzlich eine spätere Mitteilung unterlassen hat, trotz des in § 394 Abs. 1 Satz 2 und § 1397 Abs. 1 Satz 2 RVO bestimmten Nachforderungsverbots ein Anspruch des Arbeitgebers aus § 826 BGB in Betracht kommen kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
    Für die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Ablehnung der Schadenersatzforderung genügt es, wenn der Schädiger sich während des Rechtsstreits mit dem Geschädigten beharrlich auf den Standpunkt stellt, seine Haftung bestehe schon dem Grund nach nicht (BGHZ 40, 345, 352; BGH Urteil vom 2. April 1987 - IX ZR 68/86 - BB 1987, 1201, 1202).
  • BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
    Für die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Ablehnung der Schadenersatzforderung genügt es, wenn der Schädiger sich während des Rechtsstreits mit dem Geschädigten beharrlich auf den Standpunkt stellt, seine Haftung bestehe schon dem Grund nach nicht (BGHZ 40, 345, 352; BGH Urteil vom 2. April 1987 - IX ZR 68/86 - BB 1987, 1201, 1202).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
    Für ein abweichendes Verhalten der Klägerin war die Beklagte, die insoweit nichts vorgetragen hat, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, mit Anm. von Gitter) entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt und daher in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versicherungsfrei ist, verpflichtet ist, die Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung seinem Arbeitgeber mitzuteilen.
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Der Schaden ist aber nur insoweit zu ersetzen, als er von der Vorstellung des Täters über eine mögliche Schädigung umfasst wurde ( vgl. BAG, 10. Mai 1990, 8 AZR 18/89, juris, zu III. 4. b) bb) der Gründe ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18

    Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden

    Der Schaden ist aber nur insoweit zu ersetzen, als er von der Vorstellung des Täters über eine mögliche Schädigung umfasst war (vgl. BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89 -).
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