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   BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90   

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BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90 (https://dejure.org/1991,1055)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 8 AZR 196/90 (https://dejure.org/1991,1055)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 (https://dejure.org/1991,1055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Umfang der Erledigungserklärung des Vergleichs im Kündigungsschutzprozess - Auswirkungen der Freistellung von der Arbeitspflicht im Hinblick auf den Urlaubsanspruch

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 6 Abs. 1, § 13; Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der BRD für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende vom 3.1.1985 Nr. 75 ff.
    Urlaubsanspruch bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 283
  • MDR 1991, 877
  • NZA 1991, 944
  • BB 1991, 1788
  • DB 1991, 1987
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Hierzu hätte es jedenfalls einer besonderen Erklärung der Beklagten bedurft, aus der der Kläger hätte entnehmen müssen, daß er unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Beklagten von seiner Arbeitspflicht befreit sei (vgl. hierzu BAGE 54, 59 [BAG 18.12.1986 - 8 AZR 481/84] = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG undUrteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfaßt den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist(Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Der Urlaubsanspruch entsteht vielmehr unabhängig von erbrachten Arbeitsleistungen und ist auf die Freistellung von Arbeitspflichten gerichtet (ständige Rechtsprechung seit BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Hierzu hätte es jedenfalls einer besonderen Erklärung der Beklagten bedurft, aus der der Kläger hätte entnehmen müssen, daß er unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Beklagten von seiner Arbeitspflicht befreit sei (vgl. hierzu BAGE 54, 59 [BAG 18.12.1986 - 8 AZR 481/84] = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG undUrteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Für Entstehen und Bestand der Ansprüche ist ohne Bedeutung, daß der Kläger seine Pflichten im neuen Arbeitsverhältnis nur dadurch erfüllen konnte, daß die Beklagte ihn nach der Kündigungserklärung von der Arbeit freigestellt hat (vgl. dazu für die Erwerbstätigkeit während eines Urlaubs Urteil des erkennenden Senats BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 25.11.1982 - 6 AZR 1254/79

    Erlöschen des Resturlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem und anschließendem

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90
    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25. November 1982 (BAGE 40, 379 = AP Nr. 3 zu § 6 BUrlG) in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung angenommen hat, daß auch die Erfüllung des Urlaubsanspruchs im neuen Arbeitsverhältnis einen noch bestehenden Resturlaubsanspruch bzw. Abgeltungsanspruch aus dem früheren Arbeitsverhältnis zum Erlöschen bringe, gibt der erkennende Senat diese Auffassung auf.
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen wird durch § 6 Abs. 1 BUrlG nur dann der Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bereits im früheren Arbeitsverhältnis erfüllt worden sind und auch im neuen Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch auf eine höhere Anzahl von Urlaubstagen als im früheren Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 67, 283) .

    Soweit der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. Februar 1991 (- 8 AZR 196/90 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 67, 283) eine Anrechnungsbefugnis des Arbeitgebers mit der Begründung verneint hat, der Urlaub sei keine Vergütung, hält der nunmehr für das Urlaubsrecht allein zuständige Neunte Senat daran nicht fest.

    Der Urlaubsanspruch entsteht unabhängig von erbrachten Arbeitsleistungen und ist auf die Freistellung von Arbeitspflichten gerichtet (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - zu II 4 b bb der Gründe mwN, BAGE 67, 283) .

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Die gesetzlichen Bestimmungen sind auf den übergesetzlichen Urlaub nur anwendbar, wenn arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen fehlen (BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134; bestätigt für tarifliche Ansprüche durch BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    a) Entgegen der Auffassung der Revision ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung noch nicht erfüllt ist (BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 56 = EzA BUrlG § 7 Nr. 80; vgl. auch 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283 = AP BUrlG § 6 Nr. 4 = EzA BUrlG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Die gesetzliche Regelung ist auch für den tariflichen Urlaub maßgeblich, weil die Tarifvertragsparteien für die Abgeltung des Urlaubs keine eigene Bestimmung getroffen haben (BAGE 67, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BUrlG ; BAGE 66, 134 = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2017 - 4 Sa 7/17

    Anspruch auf Abgeltung des übertragenen Urlaubs bei Fortsetzung des

    § 6 BUrlG führt nicht dazu, dass der Urlaubsanspruch gegen Altarbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der 2. Jahreshälfte um die Urlaubstage, die in einem neuen Arbeitsverhältnis entstehen, zu kürzen ist (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 8 AZR 196/90.

    Sie bleibt von der weiteren Entwicklung der Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers im neuen Arbeitsverhältnis unberührt (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 8 AZR 196/90 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20

    Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich

    Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 8 AZR 196/90 - Rn. 25 ff., juris).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Der über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende tarifliche Urlaub richtet sich deshalb nach dem gesetzlichen Urlaubsrecht (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283, 287).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2010 - 5 Sa 90/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ausscheiden des Arbeitnehmers in der zweiten

    Urlaubsabgeltungsansprüche aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses werden durch das Entstehen von Urlaubsansprüchen in einem nachfolgenden Arbeitsverhältnis nicht berührt (BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BUrlG = DB 1991, 1987).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08

    Kündigungsfrist, Wirksamkeit, Anknüpfung, Mindestalter, Altersgrenze "25",

    Der Arbeitnehmer hat jedoch ein Wahlrecht, wen er in Anspruch nimmt (vgl. BAG v. 28.2.1991 - 8 AZR 196/90 -, zit. nach JURIS).
  • LAG Sachsen, 26.01.2010 - 7 Sa 442/09

    Anspruch auf Ersatzurlaub infolge Arbeitgeberverzugs;

    § 6 BUrlG schließt nur Urlaubsansprüche im neuen Arbeitsverhältnis aus, enthält aber für den umgekehrten Fall keine Regelung (BAG vom 28.2.1991 - 8 AZR 196/90 -, NZA 1991, 944).
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

  • LAG Berlin, 07.03.2002 - 7 Sa 1648/01

    Urlaubserteilung, vorsorgliche nach außerordentlicher Kündigung

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