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   BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07   

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https://dejure.org/2008,2814
BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang; Ermittlung eines Umstandsmoments hinsichtlich der Verwirkung des Widerspruchsrechts bzgl. eines Betriebsübergangs; Auswirkungen einer Feststellung des Betriebsübergangs in einem Schreiben auf Seiten des ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei BÜ

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a
    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang ? Umstandsmoment und Zeitmoment stehen in Wechselwirkung ? Bei besonders wichtigen Argumenten für Umstandmoment kann Zuwarten über zwei Monate schädlich sein ? Entstehung eines Sozialplananspruchs erst mit Beendigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1294
  • DB 2009, 69
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    a) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Je gewichtiger das Umstandsmoment ist, also das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).
  • LAG München, 23.11.2006 - 3 Sa 644/06

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. November 2006 - 3 Sa 644/06 - aufgehoben.
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Würde allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber das sog. Umstandsmoment für eine Verwirkung erfüllen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (vgl. Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Erst zu diesem Zeitpunkt traten die zu mildernden wirtschaftlichen Nachteile bzw. der Verlust des sozialen Besitzstandes beim Kläger ein (so im Ergebnis auch: Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Betriebsveräußerers muss das Interesse des Arbeitnehmers derart überwiegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, AP Nr. 29 zu § 613a BGB Widerspruch Rz. 30; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, AP Nr. 390 zu § 613a BGB Rz. 22; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, AP Nr. 346 zu § 613a BGB Rz. 30).

    Das erforderliche Umstandsmoment ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebserwerber über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34 m. w. N.) oder wenn sich der Arbeitnehmer bei einem aus dem Betriebsübergang herrührenden Konflikt entsprechend eindeutig verhält (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 32 ff.; vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 37 f.).

    Hingegen reichen weder die bloße Weiterarbeit beim Betriebserwerber und die Entgegennahme des Arbeitsentgelts aus (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 31), noch im Rahmen des Üblichen vorgenommene Vertragsanpassungen (BAG vom 16.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 36).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Betriebsveräußerers muss das Interesse des Arbeitnehmers derart überwiegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, AP Nr. 29 zu § 613a BGB Widerspruch Rz. 30; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, AP Nr. 390 zu § 613a BGB Rz. 22; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, AP Nr. 346 zu § 613a BGB Rz. 30).

    Das erforderliche Umstandsmoment ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebserwerber über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34 m. w. N.) oder wenn sich der Arbeitnehmer bei einem aus dem Betriebsübergang herrührenden Konflikt entsprechend eindeutig verhält (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 32 ff.; vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 37 f.).

    Hingegen reichen weder die bloße Weiterarbeit beim Betriebserwerber und die Entgegennahme des Arbeitsentgelts aus (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 31), noch im Rahmen des Üblichen vorgenommene Vertragsanpassungen (BAG vom 16.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 36).

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des

    Hierbei genügen - wie bereits ausgeführt - bei deutlich verwirklichtem Zeitmoment weniger gewichtige Umstände, um von der Verwirklichung des Umstandsmoments ausgehen zu können (vgl. auch BAG, 24.7.2008, 8 AZR 205/07; BAG, 24.7.2008, 8 AZR 175/07; zit. nach juris).
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