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   BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 216/91   

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https://dejure.org/1992,18455
BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 216/91 (https://dejure.org/1992,18455)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1992 - 8 AZR 216/91 (https://dejure.org/1992,18455)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 216/91 (https://dejure.org/1992,18455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regressansprüche des Haftpflichtversicherers gegen den Kraftfahrer nach niederländischem Recht - Internationale und sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen bei der Inanspruchnahme aus unfallbedingten Aufwendungen - Verkehrsunfall gemäß dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 65/90

    Schadensersatzklage gegen einen von mehreren Schädigern; Aufgliederung des

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 216/91
    § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (herrschende Meinung, vgl. statt aller Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 21 StVG Rz 27 sowie BGH Urteil vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 65/90 - VersR 1991, 196, zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    (a) Dagegen spricht, dass das Bundesarbeitsgericht annimmt, das Revisionsgericht sei verpflichtet, nach § 293 ZPO im Weg des Freibeweises eigene Ermittlungen hinsichtlich des ausländischen Rechts anzustellen, weil es sich um die Ermittlung von Recht und nicht um Tatsachenfeststellungen handle (vgl. schon BAG 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 27, 99; s. auch 13. Februar 1992 - 8 AZR 216/91 - zu III 2 b der Gründe) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    (a) Dagegen spricht, dass das Bundesarbeitsgericht annimmt, das Revisionsgericht sei verpflichtet, nach § 293 ZPO im Weg des Freibeweises eigene Ermittlungen hinsichtlich des ausländischen Rechts anzustellen, weil es sich um die Ermittlung von Recht und nicht um Tatsachenfeststellungen handle (vgl. schon BAG 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 27, 99; siehe auch 13. Februar 1992 - 8 AZR 216/91 - zu III 2 b der Gründe) .
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