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   BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10   

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BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10 (https://dejure.org/2011,508)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2011 - 8 AZR 230/10 (https://dejure.org/2011,508)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 (https://dejure.org/2011,508)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 20 ZVG, § 148 Abs 1 ZVG, § 148 Abs 2 ZVG, § 152 Abs 1 ZVG
    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 20 ZVG, § 148 Abs 1 ZVG, § 148 Abs 2 ZVG, § 152 Abs 1 ZVG
    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 613a; ZVG §§ 20, 148, 152, 153; ZwVwV §§ 5, 10
    Betriebsübergang bei Fortführung des Pachtbetriebs durch den Zwangsverwalter

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang bei Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsrecht - Zwangsverwaltung: Betriebsübergang durch "Rechtsgeschäft"!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsfortführung eines Pachtobjekts durch Zwangsverwalter des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang trotz Zwangsverwaltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang bei Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks - Fortführung eines Hotelbetriebs durch Zwangsverwalter ist Übergang des Betriebs "durch Rechtsgeschäft" iSd. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3596
  • ZIP 2011, 2215
  • NZA 2011, 13
  • NZA 2012, 267
  • NZI 2011, 853
  • NZM 2012, 384
  • BB 2011, 2228
  • BB 2011, 2932
  • DB 2011, 2666
  • Rpfleger 2012, 165
  • NZG 2011, 1418
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Zu der Fortführung des Hotelbetriebs war der Beklagte in seiner Funktion als Zwangsverwalter auch grundsätzlich befugt (vgl. BGH 14. April 2005 - V ZB 16/05 - BGHZ 163, 9) .

    Letztlich geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich die Aufrechterhaltung des Gewerbebetriebs des Schuldners durch den Zwangsverwalter selbst, verbunden mit der Übernahme der Betriebsorganisation und der Angestellten, "arbeitsrechtlich als Fortführung des schuldnerischen Betriebs darstellt" ( BGH 14. April 2005 - V ZB 16/05 - BGHZ 163, 9) .

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Er kann daher alle Rechte aus dem fortbestehenden Vertragsverhältnis geltend machen (BGH 9. März 2005 - VIII ZR 330/03 - NJW-RR 2005, 1029) .

    So ist der Zwangsverwalter auch berechtigt, gegen den Mieter bzw. Pächter die Zwangsvollstreckung zu betreiben oder den Miet- bzw. Pachtvertrag nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen zu kündigen (vgl. BGH 9. März 2005 - VIII ZR 330/03 - aaO) .

  • BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 21/78

    Zwangsverwaltung eines Grundstücks - Gewerbebetrieb - Nutzungsbefugnis -

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Werden - ggf. auch stillschweigend - solche Vereinbarungen geschlossen, stellen diese eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner als "Veräußerer" und dem Zwangsverwalter als "Erwerber" her, die das Merkmal des Rechtsgeschäfts im Sinne von § 613a BGB ausfüllt (vgl. BAG 9. Januar 1980 - 5 AZR 21/78 - AP BGB § 613a Nr. 19 = EzA BGB § 613a Nr. 25; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP BGB § 613a Nr. 36 = EzA BGB § 613a Nr. 38) .

    Damit liegt eine grundsätzlich andere Ausgangslage vor, als sie der Rechtsprechung des 5. Senats (BAG 9. Januar 1980 - 5 AZR 21/78 - AP BGB § 613a Nr. 19 = EzA BGB § 613a Nr. 25) zugrunde lag.

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Da bei betriebsmittelgeprägten Betrieben, wozu auch Hotelkomplexe gehören, die sächlichen Betriebsmittel wie Gebäude und Einrichtungsgegenstände prägend sind (vgl. BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - AP BGB § 613a Nr. 353 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 95) ist entscheidend, dass der Beklagte den gesamten Gebäudekomplex mit Einrichtungsgegenständen für den Betrieb des F-Hotels unverändert nutzt.

    Keine ausschlaggebende Bedeutung kommt demgegenüber der Übernahme sämtlicher Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Klägerin - zu, da es sich bei Mitarbeitern von Hotels nicht um Spezialisten handelt, deren Fachkenntnisse für die Betriebsführung von ausschlaggebender Bedeutung sind und die nur mit besonderem Aufwand auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen sind (vgl. BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - aaO) .

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es wegen des Merkmals der Fortführung des Betriebs nicht (vgl. BAG 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49) .

    Das Tatbestandsmerkmal soll den Anwendungsbereich der Vorschrift nicht einschränken, sondern ihn gegenüber den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge und der Übertragung aufgrund Hoheitsaktes abgrenzen (vgl. BAG 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49) .

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Daher werden auch Fälle erfasst, in denen der Betrieb vom bisherigen Pächter an einen neuen Pächter übergeben (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - aaO) oder der verpachtete Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, wobei ein Betriebsübergang auf den Verpächter nur dann vorliegt, wenn dieser den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121 = AP BGB § 613a Nr. 189 = EzA BGB § 613a Nr. 177) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, liegt ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang auch bei einem "Rückfall" eines Betriebs auf den Verpächter vor, wenn dieser den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121 = AP BGB § 613a Nr. 189 = EzA BGB § 613a Nr. 177) .

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Letztlich ist das Merkmal "durch Rechtsgeschäft" untechnisch als "derivativer Erwerb" der Betriebsinhaberstellung zu verstehen (vgl. ErfK/Preis 11. Aufl. § 613a BGB Rn. 59) , weshalb es auch keiner unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Betriebsinhaber bedarf (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP BGB § 613a Nr. 24 = EzA BGB § 613a Nr. 28) .

    Daher werden auch Fälle erfasst, in denen der Betrieb vom bisherigen Pächter an einen neuen Pächter übergeben (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - aaO) oder der verpachtete Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, wobei ein Betriebsübergang auf den Verpächter nur dann vorliegt, wenn dieser den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121 = AP BGB § 613a Nr. 189 = EzA BGB § 613a Nr. 177) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Im nunmehr mit dem Beklagten fortbestehenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis hat die Klägerin Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 9) .
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 2/07

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es wegen des Merkmals der Fortführung des Betriebs ohnehin nicht (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - AP BGB § 613a Nr. 339) .
  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 231/03

    Rechtstellung des Zwangsverwalters; Genehmigung des Umbaus eines beschlagnahmten

    Auszug aus BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
    Das Gericht hat die vorrangige Aufgabe, die Tätigkeit des Zwangsverwalters und die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überwachen, das mit dem Sinn der Zwangsverwaltung vereinbar sein muss (BGH 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 - BGHZ 161, 336) .
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 937/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Niedersachsen, 25.02.2010 - 5 Sa 1567/09

    Fortführung eines Hotelbetriebs durch Zwangsverwalter; Beschäftigungsklage einer

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Diese für den Senat bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 559 Abs. 2 ZPO) rechtfertigten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP BGB § 613a Nr. 412 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 127) die Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass im Streitfalle zwei Betriebsübergänge vorgelegen haben.
  • LG Kleve, 14.09.2022 - 1 O 263/21
    Hierzu bezieht sie sich u.a. auf Entscheidungen des BGH vom 25.03.1999, Az. III ZR 27/98 und 04.07.1985, Az. IX ZR 172/84, sowie Entscheidungen des BAG vom 18.08.2011, NZA 2012, Seite 267 und vom 21.08.2014, NZA 2015, 94, Rd. Nr. 30.

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" soll den Anwendungsbereich der Vorschrift nicht einschränken, sondern ihn gegenüber Fällen der Gesamtrechtsnachfolge und der Übertragung auf Grund Hoheitsaktes abgrenzen, weshalb es auch keiner unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Betriebsinhaber bedarf (BAG NZA 2012, 267 (269) mwN).

    Da § 613a nur den Übergang "durch Rechtsgeschäft" verlangt, bedarf es keiner unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Betriebsinhaber (BAG 18.8.2011, NZA 2012, 267).

    Die Entscheidung des BAG vom 18.08.2011 (NZA 2012, 267) befasst sich nicht mit etwaigen Ansprüchen des bisherigen Arbeitgebers gegen den neuen Arbeitgeber im Zuge eines Betriebsübergangs, sondern mit der Frage, wann überhaupt ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft im Sinne der Vorschrift vorliegt.

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 878/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Diese für den Senat bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 559 Abs. 2 ZPO) rechtfertigten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP BGB § 613a Nr. 412 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 127) die Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass im Streitfalle zwei Betriebsübergänge vorgelegen haben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Übernahme des wesentlichen Teils der

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 68/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 63/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 69/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 879/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Diese für den Senat bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 559 Abs. 2 ZPO) rechtfertigten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP BGB § 613a Nr. 412 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 127) die Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass im Streitfalle zwei Betriebsübergänge vorgelegen haben.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19

    Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung - Verjährungshemmung durch

    Daher werden auch Fälle erfasst, in denen der verpachtete Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, wobei ein Betriebsübergang auf den Verpächter nur dann vorliegt, wenn dieser den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt (vgl. BAG 18.08.2011 - 8 AZR 230/10 - NZA 2012, 267 Rn. 27).
  • LAG Hessen, 06.02.2013 - 12 Sa 801/10

    Teil-Betriebsübergang; Teil-Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 18.11.2015 - 12 Sa 1786/14

    Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 106/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 111/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 26/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Hessen, 13.03.2013 - 12 Sa 1313/11

    Teilbetriebsübergang einer Einzelhandelsgesellschaft nach Beweisaufnahme

  • LAG Hamm, 07.11.2012 - 2 Sa 956/12

    Abgrenzung von Betriebsübergang und -stilllegung

  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

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