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   BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90   

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https://dejure.org/1991,7335
BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90 (https://dejure.org/1991,7335)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1991 - 8 AZR 230/90 (https://dejure.org/1991,7335)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 8 AZR 230/90 (https://dejure.org/1991,7335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des Arbeitnehmers bei Verkehrsunfall - Vorliegen gefahrgeneigter Arbeit - Abkommen von der Fahrbahn auf Grünstreifen - Missverhältnis von Schadensrisiko zu Verdienst - Quotale Verteilung von Schäden - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/87 - vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - vom 23. März 1983 - BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] und vom 24. November 1987 - BAGE 57, 47 = AP Nr. 42, 59, 82 und 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) sind hier nicht gegeben.

    Ob und ggf. in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten und durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter, seinem bisherigen Verhalten, nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (BAG Urteil vom 24. November 1987 - BAGE 57, 47 = AP, a.a.O.).

    Neben den Feststellungen zur Schadenshöhe wird das Landesarbeitsgericht unter Beachtung der vom erkennenden Senat in seinen Urteilen vom 24. November 1987 aufgestellten Grundsätze (BAGE 57, 55; 57, 47 = AP, a.a.O.) abzuwägen haben, in welchem Verhältnis der festgestellte Schaden zwischen den Parteien aufzuteilen ist.

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BAG Urteil vom 24. November 1987 - BAGE 57, 55 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) sind Schäden, die ein Arbeitnehmer bei gefahrgeneigter Arbeit nicht grob fahrlässig verursacht hat, bei normaler Schuld in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen; dabei sind die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen.

    Neben den Feststellungen zur Schadenshöhe wird das Landesarbeitsgericht unter Beachtung der vom erkennenden Senat in seinen Urteilen vom 24. November 1987 aufgestellten Grundsätze (BAGE 57, 55; 57, 47 = AP, a.a.O.) abzuwägen haben, in welchem Verhältnis der festgestellte Schaden zwischen den Parteien aufzuteilen ist.

  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Richtig hat das Berufungsgericht vielmehr insoweit darauf hingewiesen, die Regeln des Anscheinsbeweises seien nicht geeignet, normale und grobe Fahrlässigkeit voneinander abzugrenzen, weil bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive Umstände zu berücksichtigen seien (BAG Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69

    Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - BAGE 23, 151 = AP Nr. 42, 59, 63 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Von dem Wiederbeschaffungswert ist der Restwert nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90 - Z Sch 1991, 373) nicht in jedem Fall in Abzug zu bringen.
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Bei der Bemessung des Schadenersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug ist in der Regel von dem Preis auszugehen, den der Geschädigte aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben (BGH Urteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - NJW 1966, 1454).
  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 177/70

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Beurteilungsspielraum desTatsachenrichters -

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - BAGE 23, 151 = AP Nr. 42, 59, 63 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69

    Haftung des Lehrlings - Allgemeine Haftungsgrundsätze - Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/87 - vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - vom 23. März 1983 - BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] und vom 24. November 1987 - BAGE 57, 47 = AP Nr. 42, 59, 82 und 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) sind hier nicht gegeben.
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Das Landesarbeitsgericht hat sich in seinen Ausführungen auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1989 (BAGE 63, 127 = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) berufen.
  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - BAGE 23, 151 = AP Nr. 42, 59, 63 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Bei der Bestimmung des Verschuldensgrades steht dem Tatsachenrichter aber ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, da die Feststellung der Voraussetzungen im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt (BAG 17. Oktober 1991 - 8 AZR 230/90 - nv.).

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob der Tatsachenrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften nicht verletzt hat (BAG 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 42; 18. Dezember 1970 - 1 AZR 177/70 - BAGE 23, 151 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 63; 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 58 = EzA BGB § 611 Gefahrengeneigte Arbeit Nr. 3; 17. Oktober 1991 - 8 AZR 230/90 - nv.).

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05

    Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung - Arztfehler

    Bei der Bestimmung des Verschuldensgrades steht dem Tatsachenrichter aber ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, da die Feststellung der Voraussetzungen im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt (BAG 17. Oktober 1991 - 8 AZR 230/90 -).
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