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   BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08   

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BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08 (https://dejure.org/2009,677)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 8 AZR 236/08 (https://dejure.org/2009,677)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 236/08 (https://dejure.org/2009,677)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Fälligwerden des Freistellungsanspruchs eines Arbeitnehmers von Ansprüchen Dritter

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Ausschlussfrist Haftung

  • hensche.de

    Ausschlussfrist, Haftung, Arzthaftung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BAT § 70; ; BGB § 426

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von Ansprüchen Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 70; BGB § 426
    Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Fälligwerden des Freistellungsanspruchs eines Arbeitnehmers von Ansprüchen Dritter

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist bezüglich eines Freistellungsanspruchs ? Auslegung eines unbezifferten Leistungs- als Feststellungsantrag ? Fälligkeit des Anspruchs auf Freistellung sobald der Arbeitnehmer die Rechtsverteidigung gegen eine Verurteilung zum Schadensersatz einstellt ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das könnte teuer werden: Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs gegen den Arbeitgeber um zwei Wochen überschritten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist für die Haftungsfreistellung des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung von der Haftung - Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von Ansprüchen Dritter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschlussfrist

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freistellung von der Haftung - Ausschlussfrist

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Für Ärzte gilt Ausschlussfrist nach Kunstfehler

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Ausschlussfristen und Regressforderungen:

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerhaftung und Freistellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freistellung von der Haftung - Ausschlussfrist

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Auschlussfristen im Arbeitsrecht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzthaftung - Rückgriffsrecht des Arztes auf den Krankenhausträger: Ausschlussfristen beachten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1525
  • DB 2009, 2493
  • NZA-RR 2010, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 58/92

    HAftung des Arbeitnehmers - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    a) Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ist ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" iSd. § 70 Abs. 1 BAT (BAG 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 a der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110).

    b) Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Schädigung eines Dritten wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22, AP BGB § 310 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37).

    Der Schädiger ist ab dem Zeitpunkt, in dem seine rechtskräftige Verurteilung feststeht, zur fristgemäßen Geltendmachung des Freistellungsanspruchs verpflichtet (BAG 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe aaO).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    b) Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Schädigung eines Dritten wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22, AP BGB § 310 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37).

    Dabei kommt es nicht auf die formelle Rechtskraft eines Urteils im Sinne des Prozessrechts an, sondern darauf, dass die erfolgreiche Inanspruchnahme des Schädigers durch den Geschädigten feststeht (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22 aaO).

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84

    Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    b) Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Schädigung eines Dritten wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22, AP BGB § 310 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    Als Feststellungsklage verstanden, ist das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO gegeben, da die endgültige Bezifferung noch nicht möglich ist (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 51, BAGE 122, 134 = AP TVG § 1 Sozialplan Nr. 2 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 139) und künftig weitere Schäden eintreten werden (BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - Rn. 11, AP BGB § 618 Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 618 Nr. 2).
  • LAG Bremen, 07.11.2007 - 2 Sa 29/06

    Freistellungsanspruch eines leitenden Arztes in einer Klinik gegen diese wegen

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 7. November 2007 - 2 Sa 29/06 - aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 18. Januar 2006 - 9 Ca 9660/04 - zurückgewiesen.
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    b) Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Schädigung eines Dritten wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22, AP BGB § 310 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    Als Feststellungsklage verstanden, ist das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO gegeben, da die endgültige Bezifferung noch nicht möglich ist (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 51, BAGE 122, 134 = AP TVG § 1 Sozialplan Nr. 2 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 139) und künftig weitere Schäden eintreten werden (BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - Rn. 11, AP BGB § 618 Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 618 Nr. 2).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08
    Fehlt es an Angaben zum Umfang der Verbindlichkeiten, würde es ggf. eines neuen Rechtsstreits zur Konkretisierung der Forderungen bedürfen, um die Vollstreckbarkeit der Freistellung zu erreichen (BGH 18. März 1980 - VI ZR 105/78 - zu A der Gründe, BGHZ 76, 249; Musielak/Foerste ZPO § 253 Rn. 32).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

    In einem solchen Fall wird der Anspruch iSd. tariflichen Ausschlussfristen erst dann fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 236/08 - Rn. 24, AP BAT § 70 Nr. 40) .
  • LAG Köln, 27.08.2010 - 11 Sa 235/10

    Aufwendungsersatzanspruch des Facharztes gegen ehemalige Arbeitgeberin bei

    Aus den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung ergibt sich allerdings, nach der seit langem bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber, dass im Innenverhältnis die Haftungsverteilung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs vorzunehmen ist (siehe aus jüngerer Zeit, beispielsweise BAG Urteil vom 25.06.2009 - 8 AZR 236/08 - siehe ferner BAG Urteil vom 26.08.1993 - 8 AZR 247/92 -.

    Maßgebend ist damit, dass die Anspruchsentstehung erst dann eintritt, wenn der Erfolg für den Geschädigten feststeht, d. h. wenn der von ihm verklagte schädigende Arbeitnehmer die für ihn ungünstige Gerichtsentscheidung nicht mehr eigenständig verhindern oder abändern lassen kann (siehe BAG Urteil vom 25.06.2009 - 8 AZR 236/08 - ).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 173/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - Begriff des positiven Betriebsergebnisses -

    In einem solchen Fall wird der Anspruch iSd. tariflichen Ausschlussfristen erst dann fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 236/08 - Rn. 24, AP BAT § 70 Nr. 40) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2015 - 4 Sa 553/14

    Vergütung eines freigestellten Betriebsvertretungsmitglieds

    Der Antrag kann jedoch als (zulässiger) Feststellungsantrag ausgelegt werden (BAG v. 25.06.2009 - 8 AZR 236/08 - AP Nr. 40 zu § 70 BAT).
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