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   BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93   

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BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 (https://dejure.org/1994,4865)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 (https://dejure.org/1994,4865)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 (https://dejure.org/1994,4865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsrecht des Arbeitgebers im Falle des Verschweigens eigener Verfehlungen durch den Arbeitnehmer - Recht des Arbeitnehmers, bei Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitgeber bestimmte eigene Verfehlungen zu verschweigen - Regeln für die Auslegung arbeitsrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.1953 - II ZR 213/52
    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Zur Vermeidung "paradoxer" Resultate ist auch sonst anerkannt, daß die Rechtsfolge des § 779 Abs. 1 BGB nicht eintritt, wenn es um den Irrtum über einen tatsächlichen Umstand geht, den die Parteien als streitig oder ungewiß betrachtet haben und eben deshalb durch den Vergleich regeln wollten (so BAG Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - AP Nr. 37 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; BGH Urteil vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - LM Nr. 4 zu § 123 BGB; MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz 38).

    Ein solcher Umstand ist Vergleichsgegenstand, nicht Vergleichsgrundlage (BGH Urteil vom 7. Februar 1953, a.a.O.).

  • BAG, 04.10.1956 - 2 AZR 256/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Geletendmachung neuer Ansprüche nach Generalverzicht

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Die Auslegung individueller Verträge unterliegt wegen ihrer Nähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles revisionsgerichtlicher Überprüfung nur daraufhin, ob das Tatsachengericht gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze, zwingende gesetzliche Auslegungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen und ob es den ihm vorliegenden Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten vollständig ausgewertet hat (so z.B. BAG Urteile vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 256/54 - BAGE 3, 116, 119 = AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 17. April 1970 - 2 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - IV ZR 145/53 - LM Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 47/71 - BGHZ 58, 355, 361; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 73 Rz 16 f.; MünchKomm/Mayer-Maly, BGB, 3. Aufl., § 133 Rz 59, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Die Auslegung individueller Verträge unterliegt wegen ihrer Nähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles revisionsgerichtlicher Überprüfung nur daraufhin, ob das Tatsachengericht gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze, zwingende gesetzliche Auslegungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen und ob es den ihm vorliegenden Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten vollständig ausgewertet hat (so z.B. BAG Urteile vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 256/54 - BAGE 3, 116, 119 = AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 17. April 1970 - 2 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - IV ZR 145/53 - LM Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 47/71 - BGHZ 58, 355, 361; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 73 Rz 16 f.; MünchKomm/Mayer-Maly, BGB, 3. Aufl., § 133 Rz 59, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 97/77

    Gerichtlicher Vergleich - Allgemeine Ausgleichsklausel - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Schon einfache Ausgleichsklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen (BAG Urteile vom 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - AP Nr. 9 zu § 630 BGB, zu 2 b der Gründe <"Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt">; vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP Nr. 25 zu § 794 ZPO, zu 1 der Gründe < "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, mögen sie heißen wie sie wollen, abgegolten" >).
  • BAG, 16.09.1974 - 5 AZR 255/74

    Qualifiziertes Zeugnis - Verzicht des Arbeitnehmers - Ausgleichsklausel

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Schon einfache Ausgleichsklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen (BAG Urteile vom 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - AP Nr. 9 zu § 630 BGB, zu 2 b der Gründe <"Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt">; vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP Nr. 25 zu § 794 ZPO, zu 1 der Gründe < "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, mögen sie heißen wie sie wollen, abgegolten" >).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Wenn es im Urteil vom 17. April 1970 (- 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) heißt, durch einen Vergleich würden grundsätzlich nur solche Ansprüche ausgeschlossen, auf die sich der Vergleich nach der übereinstimmenden Vorstellung der Vergleichsparteien erstreckt, so kann dahinstehen, in welchem Verhältnis diese Aussagen zu der vom Fünften Senat (a.a.O.) aufgestellten Auslegungsregel stehen.
  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Die Auslegung individueller Verträge unterliegt wegen ihrer Nähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles revisionsgerichtlicher Überprüfung nur daraufhin, ob das Tatsachengericht gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze, zwingende gesetzliche Auslegungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen und ob es den ihm vorliegenden Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten vollständig ausgewertet hat (so z.B. BAG Urteile vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 256/54 - BAGE 3, 116, 119 = AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 17. April 1970 - 2 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - IV ZR 145/53 - LM Nr. 5 zu § 550 ZPO; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 47/71 - BGHZ 58, 355, 361; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 73 Rz 16 f.; MünchKomm/Mayer-Maly, BGB, 3. Aufl., § 133 Rz 59, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.02.1961 - 1 AZR 436/59

    Schaden - Vorsatz - Veruntreuung von Geldern - Aufhebungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 436/59 - AP Nr. 1 zu § 397 BGB behandelten Fall.
  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Zur Vermeidung "paradoxer" Resultate ist auch sonst anerkannt, daß die Rechtsfolge des § 779 Abs. 1 BGB nicht eintritt, wenn es um den Irrtum über einen tatsächlichen Umstand geht, den die Parteien als streitig oder ungewiß betrachtet haben und eben deshalb durch den Vergleich regeln wollten (so BAG Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - AP Nr. 37 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; BGH Urteil vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - LM Nr. 4 zu § 123 BGB; MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz 38).
  • BGH, 24.03.1960 - II ZR 175/59
    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93
    Wenn das Bundesarbeitsgericht (a.a.O.) im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. März 1960 - II ZR 175/59 - BB 1960, 754), die gleichfalls nur eine allgemeine Verzichtsklausel betraf, zum Ergebnis gekommen ist, der dortige Beklagte sei im Hinblick auf Treu und Glauben gehindert, sich auf die Verzichtsklausel wegen einer bei Vertrags Schluß unbekannten Forderung zu berufen (a.a.O., zu II 5 der Gründe), so ist das auf den hiesigen Streitfall mit seiner gerade auch auf unbekannte Ansprüche jeglichen Rechtsgrundes bezogenen Ausgleichsklausel nicht übertragbar.
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Ausgleichsklauseln im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25 = EzA ZPO § 794 Nr. 3; 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 - nv.; 18. Mai 1982 - 3 AZR 1024/79 - nv.).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Ausgleichsklauseln, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche zum Gegenstand haben und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss zu verstehen (BAG 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 -, zu II 1 b aa der Gründe).
  • OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06

    Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46

    Ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB scheidet in solchen Fallkonstellationen aus (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1994, 8 AZR 250/93, Rdn. 24 f., 45 ff, nach juris).

    Eine solche Korrektur ist bei umfassenden Ausgleichsregelungen möglich, wenn sich auf Grund des Eintritts nicht vorhergesehener, völlig unerwarteter Umstände ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass eine Seite gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sie an einem Vergleich festhalten will (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.08.2000, 11 U 211/99, OS, Rdn. 45 ff., nach juris [= OLGR Köln 2001, 108]; BAG, Urteil vom 15.12.1994, 8 AZR 250/93, Rdn. 48, nach juris).

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    (1) Ein rechtserheblicher Irrtum über die Vergleichsgrundlage (§ 779 Abs. 1 BGB, vgl. dazu ua. BGH 20. März 2013 - XII ZR 72/11 - Rn. 17; BAG 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 - Rn. 40) ist nicht geltend gemacht worden und auch nicht ersichtlich.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 2 Sa 49/09

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung durch

    Wenn der Arbeitgeber schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitnehmers zur Grundlage seines Trennungsentschlusses macht, kann er sich durch die Aufdeckung weiterer verschwiegener Vorgänge nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht "getäuscht" fühlen (BAG Urteil 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - Juris Rdnr. 46; BAG Urteil 14.12.1983 - 5 AZR 450/81 - Juris Rdnr. 28).

    Andererseits werden von Ausgleichsklauseln regelmäßig solche Forderungen nicht erfasst, die objektiv außerhalb des von den Parteien vorgestellten liegen und bei Vergleichsabschluss subjektiv unvorstellbar waren (BAG Urteil 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 - AP Nr. 9 zu § 5 EntgeltFG; BAG Urteil 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - Juris).

    Damit hat die Beklagte das Risiko des Verlustes unbekannter Forderungen auf sich genommen und ihren Interessen an einem rundum abgesicherten "Schlussstrich" untergeordnet (BAG Urteil 15.12.1994, a.a.O., Rdnr. 47).

  • LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05

    Mobbing; Ausgleichsklausel

    Mit einer solcherart qualifizierten Ausgleichsklausel sollte erkennbar ein umfassender Schlussstrich gezogen werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - zu II 4 b der Gründe, n.v.).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Ausgleichsklauseln im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25 = EzA ZPO § 794 Nr. 3; 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 - nv.; 18. Mai 1982 - 3 AZR 1024/79 - nv.).
  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 7 Sa 2220/04

    Vergleich, Ausgleichsklausel, Verzicht auf finanzielle Ansprüche,

    Die erkennende Berufungskammer stimmt mit der Rechtsprechung des BAG und der Bewertung im angefochtenen Urteil überein, dass Ausgleichsklauseln im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (so auch: BAG, Urteil v. 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - n. v.).
  • LAG Hamm, 17.05.2002 - 7 Sa 356/02

    nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Aufhebungsvertrag und

    Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen mögen darüber hinaus im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sein (BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - n. v.).
  • LAG Hessen, 24.09.2003 - 2 Sa 601/03

    Erfassung von einem Ersatz für vorenthaltene Transportvergünstigungen in Form von

    Deshalb darf bei der Ermittlung des Inhalts der Erklärung nicht allein auf ihren Wortlaut abgestellt werden, sondern es sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie diese von Empfänger zu verstehen war (vgl. BAG vom 15. Dezember 1994-8 AZR 250/93 , veröffentlicht in [...]; BAG vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 , AP Nr. 7 zu § 9 LohnFG).

    Im Interesse klarer Verhältnisse gebietet sich allerdings bereits bei einfachen Ausgleichsklauseln eine weite Auslegung (vgl. BAG vom 15. Dezember 1994 a.a.O. m.w.H.).

  • LAG Hamm, 28.06.2005 - 7 Sa 2220/04
  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05

    Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2005 - 12 Sa 141/05

    Berufungsbegründung - Auslegung eines Prozessvergleichs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 204/19

    Prozessvergleich - Ausgleichsklausel - Schadensersatz - qualifiziertes

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