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   BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07   

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BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 (https://dejure.org/2008,191)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 (https://dejure.org/2008,191)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 (https://dejure.org/2008,191)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • openjur.de

    Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung; Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen im Interesse eines Geschlechts bestehende gesetzliche Regelungen; Vermutung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Benachteiligung (geschlechtsbezogene) wegen Schwangerschaft

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Benachteiligung (geschlechtsbezogene) - Schadensersatzanspruch

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 3; ; BGB § 611a; ; AGG § 33; ; ZPO § 253; ; ZPO § 167; ; ZPO § 286; ; ZPO § 292; ; ZPO § 294; ; ZPO § 563; ; ArbGG § 61b; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei Beförderung ? Vermutungsgrundlage setzt nach allgemeiner Lebenserfahrung überwiegende Wahrscheinlichkeit für Diskriminierung voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Beförderung einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Freuen Sie sich auf Ihr Kind": BAG zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung - BAG erleichtert Anforderungen an Diskriminierungsklagen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.4.2008)

    Frauen im Diskriminierungsstreit gestärkt // "Keine strengen Anforderungen" an Vortrag der Arbeitnehmerin

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 7.5.2008)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislastverteilung bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierung von SONY-Mitarbeiterin erneut verneint

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3658
  • NZA 2008, 1351
  • NZA 2009, 68
  • DB 2008, 2368
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Es handelt sich auch nicht um eine Vermutungsregelung iSd. § 292 ZPO (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).

    Es genügen Indizien, die aus einem regelhaft einem Geschlecht gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen motivierte Entscheidung schließen lassen (Senat 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO).

    Ist die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, muss nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt ist (Senat 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO).

    Ein solcher Verstoß begründet nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Er zielt auf Angleichung der Lebensverhältnisse (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 = AP BGB § 611a Nr. 9 = EzA BGB § 611a Nr. 9).

    Das ist aber bereits dann der Fall, wenn in dem Motivbündel, das seine Entscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht des abgewiesenen Bewerbers als negatives oder das andere Geschlecht als positives Kriterium enthalten ist (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - aaO).

  • LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 22/91

    Arbeitsvertrag: Zulässigkeit eines Vertragsstrafenversprechens

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Ob auch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers und dem Anzeigen der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin, die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfaltet und damit zu einer Beweislastumkehr (§ 611a Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. BGB aF) führt (so Mauer BB 1991, 1867; KR/Pfeiffer 7. Aufl. § 611a BGB Rn. 139; HWK/Thüsing 2. Aufl. § 611a BGB Rn. 55; aA zur entsprechenden Regelung im AGG: Diller/Kern FA 2007, 103; Meinel/Heyn/Herms AGG § 22 Rn. 20; ErfK/Schlachter 8. Aufl. § 22 AGG Rn. 4), kann im Streitfalle dahinstehen.
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Auch der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Verstoß des Arbeitgebers gegen im Interesse von schwerbehinderten Menschen bestehende gesetzliche Regelungen als Hilfstatsachen iSd. § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX (in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung) für die Vermutung einer Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer Einstellungsentscheidung betrachtet; insbesondere wenn der Arbeitgeber die von § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB IX geforderte Einschaltung der Bundesagentur, die nach § 82 Satz 2 SGB IX nötige Einladung des schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch oder die nach § 81 Abs. 1 Satz 4 und 6 SGB IX erforderliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unterlassen hat (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14).
  • LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06

    Darlegungslast bei geschlechtsbezogener Diskriminierung - Äußerungen der

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2006 - 2 Sa 1776/06 - aufgehoben.
  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Eine weitere Neufassung des § 611a BGB mit einer geänderten Sanktionsregelung trat im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 1997 (- C-180/95 - EuGHE I 1997, 2195 = AP BGB § 611a Nr. 13 = EzA BGB § 611a Nr. 12) am 3. Juli 1998 (BGBl. I S. 1694) in Kraft.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Dies ist ausreichend, wenn die Bestimmung der Höhe des Anspruches von billigem Ermessen oder einer gerichtlichen Schätzung abhängt (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361 = AP SGB IX § 81 Nr. 7 = EzA SGB IX § 81 Nr. 6).
  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4) und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4) und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77).
  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
    Ein solcher Verstoß begründet nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Hierdurch soll einer ungerechtfertigten Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden (vgl. etwa BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 33 f.) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Dies hat der Arbeitgeber darzulegen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 43; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 33 f.; Stiebert/Pötters aaO; Däubler/Bertzbach/Brors aaO Rn. 33 f.) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Behinderung und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6 zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF bzgl. einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Werden mehrere Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet keine sicheren Rückschlüsse auf die Haupttatsache zulassen, ist vom Tatrichter aber auch zu prüfen, ob die Hilfstatsachen in einer Gesamtschau, gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem übrigen Prozessstoff, geeignet sind, ihn von der beweisbedürftigen Behauptung zu überzeugen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 261; BAG, NJW 2008, 3658 Rn. 41).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Sei die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, müsse nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt sei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25 mwN, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 286 Abs. 1 ZPO dessen Anwendbarkeit auf die Fälle des so genannten "Vollbeweises" zu beschränken, dem Tatsachengericht die freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO aber zu versagen, wenn es nur darüber zu entscheiden hat, ob dargelegte (und gegebenenfalls bewiesene) Tatsachen das Vorliegen einer anderen Tatsache "nur" vermuten lassen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Eine vom Berufungsgericht nach § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Damit begründet die Stellenausschreibung für sich betrachtet keine Vermutung für eine gesetzwidrige Benachteiligung der Klägerin (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 34, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem in § 1 AGG genannten Merkmal und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und ob sie gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6 zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF bzgl. einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Für die Fristwahrung genügte gemäß § 167 ZPO der Eingang der Klage beim Arbeitsgericht, weil deren Zustellung demnächst erfolgte (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6, zu § 611a BGB aF) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer

    Nach Zulassung der Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies ist ausreichend, wenn die Bestimmung der Höhe des Anspruches von billigem Ermessen oder einer gerichtlichen Schätzung abhängt (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).

    b) Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 22, NZA 2011, 689; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).

    Das ist aber bereits dann der Fall, wenn in dem Motivbündel, das seine Entscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht des abgewiesenen Bewerbers als negatives oder das andere Geschlecht als positives Kriterium enthalten ist (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 23, NZA 2008, 1051 mit Verweis auf BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).

    Es genügen Indizien, die aus einem regelhaft einem Geschlecht gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen motivierte Entscheidung schließen lassen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Juris-Rn. 62, BAGE 109, 265).

    Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung besteht (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 40, NZA 2008, 1051).

    (b) Da § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF zu keiner Änderung der Beweislastverteilung führt, sondern lediglich geringere Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers stellt, unterliegt die Würdigung, ob dieser seiner (verminderten) Darlegungs- und Beweislast genügt hat, er also Tatsachen vorgetragen hat, die seine Benachteiligung wegen seines Geschlechts vermuten lassen, ebenso der freien Überzeugung des Tatsachengerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO wie in den Fällen der uneingeschränkten Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Erbringung des so genannten "Vollbeweises" durch die darlegungs- und beweispflichtige Partei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, NZA 2008, 1051).

    Es gibt nämlich Fälle, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Umstände des Einzelfalles oder Handlungsweisen bzw. Äußerungen des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, die Gesamtschau der einzelnen Umstände des Einzelfalles oder der Handlungsweise bzw. der Äußerungen des Arbeitgebers aber eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen und damit die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfalten können (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41 mwN, NZA 2008, 1051; vgl. auch BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689, BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83, NZA 2011, 83).

    (d) Ist die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, muss der Arbeitgeber gemäß § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt ist (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Rn. 62, BAGE 109, 265).

    (3) Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 31, NZA 2008, 1051 mit Verweis auf die st. Rspr. des EuGH, vgl. 13. Dezember 1989 - C-102/88 - EuGHE 1989, 4311 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 22).

    Es kann dahinstehen, ob ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers und dem Anzeigen der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin, die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfaltet und damit zu einer Beweislastumkehr führt (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 31, NZA 2008, 1051 mit Hinweisen zum Meinungsstreit).

    Dieses "zufällige" Zusammenfallen der getroffenen Personalentscheidung mit der Schwangerschaft der Klägerin entfaltet für sich allein nicht die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF (so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 38, NZA 2008, 1051; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 33, NZA 2011, 689).

    (b) Die Beklagte hat beim Besetzungsverfahren objektiv betrachtet auch gegen keine (Form-) Vorschriften verstoßen, die eine Vermutungswirkung für sich begründen könnten (so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 36, NZA 2008, 1051).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Dabei ist kein zu strenger Maßstab an die Vermutungswirkung der Hilfstatsachen anzulegen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 40, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6 zu § 611a BGB) .

    Ob schon ein solcher zeitlicher Zusammenhang geeignet sein kann, die Vermutungswirkung des § 22 AGG auszulösen, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen zu § 611a BGB in BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 37, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41, seinerzeit zu § 611a Abs. 1 S. 3 BGB a.F.; Urteil vom 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34; Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 34, jeweils zitiert nach juris) ist vom Gericht dann, wenn von dem benachteiligten Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen werden, welche jeweils für sich allein betrachtet nicht ausreichen, um die Vermutungswirkung gemäß § 22 AGG herbeizuführen, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob diese Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen.

    Die Gesamtschau der einzelnen Umstände des Einzelfalles oder der Handlungsweise bzw. der Äußerungen des Arbeitgebers können eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen und damit die Vermutungswirkung des §§ 22 AGG entfalten (BAG, Urteil vom 24. April 2008, a.a.O.).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • LAG Hessen, 02.06.2015 - 8 Sa 1374/14

    Entschädigungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.04.2014 - 3 Sa 401/13

    Bewerbung, Altersdiskriminierung, Beweislastumkehr, Vermutung, Indizien, fiktiver

  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08

    Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12

    Anwendbarkeit des § 85 SGB IX und des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer unter

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

  • LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11

    Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung -

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

  • LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 Sa 675/07

    Diskriminierung - Entschädigung - Stellenausschreibung - "flexibel und belastbar"

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 4 Sa 15/17

    Benachteiligung wegen des Alters; Auswahlverfahren; Entschädigung; objektive

  • ArbG Stuttgart, 29.01.2014 - 11 Ca 6438/13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - versteckte Hinweise auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11

    Falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1658/11

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigung - Schadensersatz

  • BGH, 20.04.2016 - X ZR 112/14

    Rüge der verfahrensfehlerhften Nichterhebung der angebotenen Beweise i.R. der

  • LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer

  • LAG Köln, 06.04.2009 - 5 Ta 89/09

    Prozesskostenhilfe

  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 13 Sa 1605/20

    Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kenntnis

  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09

    Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 14 Ca 8641/12

    Entschädigungsanspruch einer gleichgestellten Bewerbers wegen Benachteiligung im

  • LAG Hessen, 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13

    Erfolglose Entschädigungsklage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

  • ArbG Hamburg, 15.12.2010 - 26 Ca 260/10

    Abfrage von Geschlecht und Geburtsdatum bei Onlinebewerbung - verbotene

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