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   BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97   

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https://dejure.org/1998,22299
BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97 (https://dejure.org/1998,22299)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1998 - 8 AZR 26/97 (https://dejure.org/1998,22299)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1998 - 8 AZR 26/97 (https://dejure.org/1998,22299)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 626 Abs. 2 BGB kann der wichtige Grund nach Abs. 5 Ziff. 2 EV durch bloßen Zeitablauf entfallen, ohne daß die weitergehenden Voraussetzungen der allgemeinen Verwirkung, wie das Vorliegen eines Umstandsmoments, erfüllt sein müßten (vgl. näher Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 340 = AP Nr. 13 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu II 3 a bb der Gründe, m.w.N.).

    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, denn das Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, die der frühere MfS-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (Senatsurteil vom 28. April 1994, a.a.O.).

    Denn das Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, die der Arbeitnehmer nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 341 = AP Nr. 13 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu II 3 a bb der Gründe).

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 449/96

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen der Tätigkeit für das

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Deshalb darf der öffentliche Arbeitgeber nicht generell vor Ausspruch einer Kündigung die Auskunft des Bundesbeauftragten abwarten, sondern muß im Regelfall - bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Auskunft - anhand des Ergebnisses der Befragung des Mitarbeiters entscheiden (Senatsurteil vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 449/96 - n.v., zu II 4 b der Gründe).

    Allerdings ist der öffentliche Arbeitgeber nicht gehindert, auch zu einem späteren Zeitpunkt und gerade im Zusammenhang mit einer Auskunft des Bundesbeauftragten außerordentlich zu kündigen, wenn die persönliche Belastung des Arbeitnehmers durch neu bekannt gewordene Umstände in einem anderen Licht erscheint (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1997, a.a.O., zu II 4 c der Gründe; Senatsurteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 - n.v., zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    a) Wie der erkennende Senat im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) entschieden hat (vgl. nur Urteil vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 228/94 - ZTR 1997, 232), handelt nach § 7 BPersVG und der entsprechenden Bestimmung des Sächsischen Landesrechts für die Dienststelle ihr Leiter.
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94

    Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    a) Wie der erkennende Senat im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) entschieden hat (vgl. nur Urteil vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 228/94 - ZTR 1997, 232), handelt nach § 7 BPersVG und der entsprechenden Bestimmung des Sächsischen Landesrechts für die Dienststelle ihr Leiter.
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93

    Einigungsvertrag - Beitrittsgebiet - Kündigung - MfS-Mitarbeiter - Personalrat -

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Ebenso genügt es nicht, bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 - n.v.).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Je größer das Maß der Verstrikkung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 320 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 14/96
    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Allerdings ist der öffentliche Arbeitgeber nicht gehindert, auch zu einem späteren Zeitpunkt und gerade im Zusammenhang mit einer Auskunft des Bundesbeauftragten außerordentlich zu kündigen, wenn die persönliche Belastung des Arbeitnehmers durch neu bekannt gewordene Umstände in einem anderen Licht erscheint (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1997, a.a.O., zu II 4 c der Gründe; Senatsurteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 - n.v., zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Diese Maßstäbe gelten gleichermaßen bei einer auf Abs. 5 Ziff. 2 EV gestützten Kündigung (Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323 = AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 262/92 - AP Nr. 9 zu Art. 20 Einigungsvertrag).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Wurde das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die Kündigung unwirksam, weil die nicht ordnungsgemäße Beteiligung einer unterbliebenen Beteiligung gleichsteht ( BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
    Ebenso genügt es nicht, bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 395/93 - n.v.).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • LAG Sachsen, 27.09.1996 - 3 Sa 330/96

    Festhalten am Arbeitsverhältnis ; Inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

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