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   BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07   

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BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 (https://dejure.org/2008,1101)
BAG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 (https://dejure.org/2008,1101)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 (https://dejure.org/2008,1101)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Prüfung des Ablaufszeitpunkts einer Frist; Schluss der Revisionsverhandlung als maßgebender Zeitpunkt für das Bestehen des Feststellungsinteresses; Rechtsfolgen aus einer Feststellung für die Gegenwart oder Zukunft als Voraussetzung ...

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

  • Judicialis

    ArbGG § 72; ; ArbGG § 74; ; BGB § 613a; ; ZPO § 85; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Betriebsübergang - Altersteilzeit; Betriebsübergang während der Freistellungsphase

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfassung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen nach dem Blockmodell im Rahmen eines Betriebsübergangs ? Übergang des Arbeitsverhältnisses sowohl in der Arbeits- als auch in der Freistellungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersteilzeit und Betriebsübergang - Der neue Betriebsinhaber muss den Anspruch des freigestellten Arbeitnehmers erfüllen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang erfasst auch in Freistellungsphase befindliches Altersteilzeitverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 333
  • ZIP 2008, 1133
  • MDR 2008, 980
  • NZA 2008, 705
  • NZA 2009, 75
  • NZI 2008, 44
  • BB 2008, 1739
  • DB 2008, 1438
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    Maßgebender Zeitpunkt für das Bestehen des Feststellungsinteresses ist der Schluss der Revisionsverhandlung (Senat 2. Dezember 1999 - 8 AZR 796/98 - AP BGB § 613a Nr. 188 = EzA BGB § 613a Nr. 188 mwN).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (2. Dezember 1999 - 8 AZR 796/98 - AP BGB § 613a Nr. 188 = EzA BGB § 613a Nr. 188) die Anwendbarkeit von § 613a BGB bei einem Betriebsübergang während des Erziehungsurlaubs bejaht habe, sei dies mit der Begründung erfolgt, das Wiederaufleben der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis könne in absehbarer Zeit erwartet werden (Anm. Hanau aaO).

    Dennoch gehen sie bei einem Betriebsübergang mit über (vgl. Senat 2. Dezember 1999 - 8 AZR 796/98 - AP BGB § 613a Nr. 188 = EzA BGB § 613a Nr. 188).

  • LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05

    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    c) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272) und das Hessische Landesarbeitsgericht (23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391) bejahen einen Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auch dann, wenn der Betriebsübergang während der Freistellungsphase des Arbeitnehmers eintritt.

    bb) Für den Übergang wird angeführt, ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei, obwohl in der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht mehr bestehe, auch dann noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (LAG Düsseldorf 22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272; Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391; ErfK/Rolfs aaO).

    Im Hinblick darauf ergebe sich kein Unterschied, ob die Arbeitsverpflichtungen des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Überganges kurzfristig, langfristig oder auf Dauer ruhten (Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - aaO).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    a) Erfolgt der Betriebsübergang bereits während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, tritt der Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ein (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214 = AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29).

    Insoweit handelt es sich um Masseforderungen (vgl. BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214 = AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    c) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272) und das Hessische Landesarbeitsgericht (23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391) bejahen einen Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auch dann, wenn der Betriebsübergang während der Freistellungsphase des Arbeitnehmers eintritt.

    bb) Für den Übergang wird angeführt, ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei, obwohl in der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht mehr bestehe, auch dann noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (LAG Düsseldorf 22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272; Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391; ErfK/Rolfs aaO).

  • LAG Hamm, 13.10.2006 - 4 Sa 180/06

    Altersteilzeitverhältnis, Betriebsübergang, Freistellungsphase, Insolvenz

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Oktober 2006 - 4 Sa 180/06 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Oktober 2006 - 4 Sa 180/06 - wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    Schon die Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 sollte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sicherstellen, dass den durch den Übergang des Unternehmens betroffenen Arbeitnehmern ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis erhalten bleiben (vgl. EuGH 6. November 2003 - C-4/01 - EuGHE I 2003, 12859 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 35).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    In diesem Zeitraum ruht das Arbeitsverhältnis nicht, da wegen der fortbestehenden Vergütungspflicht des Arbeitgebers keine vollständige Freistellung von den beiderseitigen Hauptpflichten (Arbeits- und Vergütungspflicht) vorliegt (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89 = AP BUrlG § 7 Nr. 31).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    Die Besonderheit des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht darin, dass das während der Freistellungsphase zu zahlende Arbeitsentgelt Gegenleistung für die während der Arbeitsphase über die verringerte Arbeitszeit hinaus erbrachte Arbeitsleistung ist, der Arbeitnehmer also für eine Vorleistung nachträglich entlohnt wird (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - BAGE 116, 86 = AP ATG § 3 Nr. 16 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 18 mwN).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    ee) Soweit nach der Rechtsprechung des Dritten Senats gemäß § 613a BGB nur die Arbeitsverhältnisse der zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges "aktiven" Arbeitnehmer übergehen (18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240 = AP BetrAVG § 7 Nr. 108 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 68) ist mit dieser Formulierung ersichtlich nur eine Abgrenzung gegenüber den Ruhestandsverhältnissen der Betriebsrentner bezweckt, welche nicht mit übergehen.
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07
    Auch werden sie bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgebenden Belegschaftsstärke nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 1).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BGH, 19.04.2005 - X ZB 31/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZN 261/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristberechnung durch Büropersonal

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Auch Altersteilzeit-Verhältnisse in der "Freistellungsphase" einer nach dem Blockmodell gestalteten Altersteilzeitarbeit gehen nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber über (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - AP BGB § 613a Nr. 340 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 89).

    Nichts anderes ergibt sich aus der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 613a Abs. 1 BGB (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 -, Rn. 38 - 44, AP BGB § 613a Nr. 340 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 89).

    Der Erwerber eines Betriebs aus der Insolvenz haftet "jedenfalls" für das Entgelt, das "spiegelbildlich" für die Vorleistung geschuldet wird, welche der Arbeitnehmer während der nach Insolvenzeröffnung noch andauernden Arbeitsphase erbringt (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - unter B III 2 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 340 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 89).

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

    Der Vorrang der Leistungsklage steht dem nicht entgegen, wenn durch die Feststellungsklage der Streit der Parteien insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis abschließend geklärt werden (Vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 735/07, juris; BAG v. 31.01.2008 - 8 AZR 27/07, AP Nr. 340 zu § 613a BGB; BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 277/02, AP Nr. 81 zu § 265 ZPO Nr. 81).

    Mit diesem Ziel ist die Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage auch allgemein anerkannt (BAG v. 18.09.2018 - 9 AZR 199/18, Rn. 15, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 12, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 10, juris; BAG v. 18.03.2015 - 4 AZR 59/13, juris; BAG v. 20.05.2009 - 4 AZR 315/08, juris; BAG v. 31.01.2008 - 8 AZR 27/07, AP Nr. 340 zu § 613a BGB; BAG v. 16.10.2002 - 4 AZR 447/01, NZA 2003, 688; BAG v. 26.04.2001 - 8 AZR 472/00, juris; BAG v. 20.10.1993 - 4 AZR 47/93, NZA 1994, 203).

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Da Altersteilzeitbeschäftigung eine Form der Teilzeitbeschäftigung ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 67; 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - Rn. 38, BAGE 125, 333) und zwar auch dann, wenn sie in einem Blockmodell erfolgt (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 16) , erfasst die Regelung nach ihrem Wortlaut auch die Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell.
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