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   BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93   

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https://dejure.org/1994,795
BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 (https://dejure.org/1994,795)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 (https://dejure.org/1994,795)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 (https://dejure.org/1994,795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 20 Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 und 3; BPersVG § 79 Abs. 3 und 4
    Neue Bundesländer: Außerordentliche Kündigung nach einer Regelung des Einigungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 284
  • NZA 1994, 844
  • BB 1994, 868
  • DB 1994, 1379
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Ein Verwirkungstatbestand liegt nicht vor, wenn neue Umstände gegenüber der ursprünglichen Betrachtung hinzutreten (BAG Urteil vom 21. Februar 1957 - 2 AZR 410/54 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG ).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG , 7. Aufl., § 79 Rz 34; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG , Stand: Januar 1994, § 79 Rz 140; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Voraussetzung ist dabei, daß der Arbeitnehmer sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat (BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAGE 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 171).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 46/85

    Mögliche Prozessunfähigkeit einer Universitätsangestellten - Verwirkung bei der

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Die Verwirkung ist ein Fall des widersprüchlichen Verhaltens und damit der unzulässigen Rechtsausübung (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 46/85 -, zu IV 1 a der Gründe, n.v.).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG , 7. Aufl., § 79 Rz 34; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG , Stand: Januar 1994, § 79 Rz 140; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) regelt Abs. 5 EV eigenständig und abschließend, unbeschadet von § 626 BGB , die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst.
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) regelt Abs. 5 EV eigenständig und abschließend, unbeschadet von § 626 BGB , die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst.
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Voraussetzung ist dabei, daß der Arbeitnehmer sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat (BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAGE 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 171).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Maßgeblich ist, ob der Schuldner sich aufgrund des früheren Verhaltens des Gläubigers darauf eingerichtet hat, daß der Gläubiger den Anspruch nicht mehr stellen wird und aus diesem Grund die Erfüllung der Forderung nicht mehr zugemutet werden kann (zuletzt BAG Urteil vom 20. Januar 1994, BAGE 75, 284, 293).
  • LAG Berlin, 30.10.1995 - 9 Sa 72/95

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag

    Einer Ergänzung des Abs. 5 des Einigungsvertrages durch eine teilweise oder vollständige Anwendung des § 626 BGB bedarf es nicht (siehe nur BAG vom 20.01.1994, DB 1994, 1379 = NZA 1994, 844 ).

    Aus der Verwendung der Präposition "für" anstelle der näherliegenden "beim" folgt, dass nur eine bewusste, finale Tätigkeit für das frühere MfS die Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen kann (BAG vom 11.06.1992, AP Nr. 1 und 4 zum Einigungsvertrag Anlage I Kapitel IX; BAG, NZA 1994, 844 ).

    Es finden nur solche Tatsachen Berücksichtigung, die zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches vorlagen (vgl. nur BAG vom 20.01.1994, NZA 1994, 844 ).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auf die Frage, ob außerhalb des Tatbestands der Weiterverwendung gemäß Abs. 5 Ziff. 2 EV im Fall eines zum Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst und der Neubegründung eines anderen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nach einer zeitlichen Unterbrechung die Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrags Anwendung finden (so wohl BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B 2 a der Gründe), kommt es demnach nicht an.
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