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BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 |
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Einigungsvertrag Art. 20 Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 und 3; BPersVG § 79 Abs. 3 und 4
Neue Bundesländer: Außerordentliche Kündigung nach einer Regelung des Einigungsvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 30.04.1992 - 5 Ca 2390/91
- LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 823/92
- BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
- LAG Köln, 11.08.1994 - 10 Sa 823/92
Papierfundstellen
- BAGE 75, 284
- NZA 1994, 844
- BB 1994, 868
- DB 1994, 1379
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54
Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Ein Verwirkungstatbestand liegt nicht vor, wenn neue Umstände gegenüber der ursprünglichen Betrachtung hinzutreten (BAG Urteil vom 21. Februar 1957 - 2 AZR 410/54 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG ). - BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG , 7. Aufl., § 79 Rz 34; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG , Stand: Januar 1994, § 79 Rz 140; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW). - BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem …
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Voraussetzung ist dabei, daß der Arbeitnehmer sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat (BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAGE 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 171).
- BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 46/85
Mögliche Prozessunfähigkeit einer Universitätsangestellten - Verwirkung bei der …
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Die Verwirkung ist ein Fall des widersprüchlichen Verhaltens und damit der unzulässigen Rechtsausübung (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 46/85 -, zu IV 1 a der Gründe, n.v.). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83
Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf …
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam, denn eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1985, 347;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG , 7. Aufl., § 79 Rz 34; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG , Stand: Januar 1994, § 79 Rz 140; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW). - BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) regelt Abs. 5 EV eigenständig und abschließend, unbeschadet von § 626 BGB , die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst. - BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) regelt Abs. 5 EV eigenständig und abschließend, unbeschadet von § 626 BGB , die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst. - BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur …
Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Voraussetzung ist dabei, daß der Arbeitnehmer sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat (BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAGE 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 171).
- BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
Divergenzbeschwerde - Klagehäufung
Maßgeblich ist, ob der Schuldner sich aufgrund des früheren Verhaltens des Gläubigers darauf eingerichtet hat, daß der Gläubiger den Anspruch nicht mehr stellen wird und aus diesem Grund die Erfüllung der Forderung nicht mehr zugemutet werden kann (zuletzt BAG Urteil vom 20. Januar 1994, BAGE 75, 284, 293). - LAG Berlin, 30.10.1995 - 9 Sa 72/95
Kündigung nach dem Einigungsvertrag
Einer Ergänzung des Abs. 5 des Einigungsvertrages durch eine teilweise oder vollständige Anwendung des § 626 BGB bedarf es nicht (siehe nur BAG vom 20.01.1994, DB 1994, 1379 = NZA 1994, 844 ).Aus der Verwendung der Präposition "für" anstelle der näherliegenden "beim" folgt, dass nur eine bewusste, finale Tätigkeit für das frühere MfS die Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen kann (BAG vom 11.06.1992, AP Nr. 1 und 4 zum Einigungsvertrag Anlage I Kapitel IX; BAG, NZA 1994, 844 ).
Es finden nur solche Tatsachen Berücksichtigung, die zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches vorlagen (vgl. nur BAG vom 20.01.1994, NZA 1994, 844 ).
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit
Auf die Frage, ob außerhalb des Tatbestands der Weiterverwendung gemäß Abs. 5 Ziff. 2 EV im Fall eines zum Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst und der Neubegründung eines anderen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nach einer zeitlichen Unterbrechung die Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrags Anwendung finden (so wohl BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B 2 a der Gründe), kommt es demnach nicht an.
- LAG Nürnberg, 19.06.1997 - 8 Sa 789/95
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Außerordentliche Kündigung …
Hierzu stellt aber die Verweisung in Absatz 6 EinigungsV klar, daß der Absatz 5 EinigungsV auch auf die durch Weiterverwendung begründeten Arbeitsverhältnisse Anwendung findet ( BAG vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag).Auch eine Berichtstätigkeit im Rahmen eines IM-Vorlaufes erfüllt den Kündigungstatbestand ( BAG vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag).
Ein Verwirkungstatbestand liegt jedoch dann nicht vor, wenn neue Umstände gegenüber der ursprünglichen Betrachtungsweise hinzutreten ( BAG vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 EinigungsV).
- VG Chemnitz, 05.06.1996 - 3 K 1443/95 Es kommt letztlich nur darauf an, daß der Betroffene bewußt für das MfS tätig geworden ist (BAG, Urteil vom 20.01.1994, NZA 1994, 844/846; BAG, Urteil vom 28.04.1994, NZA 1995, 169/170).
Aus diesem Grund kann auch beispielsweise die Berichtstätigkeit im Rahmen eines IM-Vorlaufs (BAG, Urteil vom 20.01.1994, a.a.O.) berücksichtigt werden.
Dies folgt aus dem Wortlaut von Art. 119 SächsVerf ("deshalb"; so auch BAG, Urteil vom 20.01.1994, NZA 1994, 844/846 zur außerordentlichen Kündigung nach Art. 5 des Einigungsvertrags).
- LAG Sachsen, 12.12.1995 - 7 Sa 816/95
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen früherer Tätigkeit für das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Sachsen, 25.08.1995 - 3 (12) Sa 116/95
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, vorsorglich ordentlichen Kündigung …
(vgl. BAG, Urteile vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 und 8 AZR 502/93 - in NZA 94, 844, 847).Entlastende Tatsachen können deshalb nur berücksichtigt werden, wenn sie sich in gleicher Weise wie die früheren belastenden Tätigkeiten manifestiert haben (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 8 AZR 274/93 -).
- BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93
Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS
Die bisherige Rechtsprechung in der Berufs- und Arbeitsgerichtsbarkeit bestimmt das individuelle Maß der Verstrickung unter anderem nach Zeit und Grund der Aufnahme sowie Beendigung der Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93; BAG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 = DB 1994, 1379 [BAG 20.01.1994 - 8 AZR 274/93]). - BAG, 09.08.1994 - 9 AZN 335/94
Erfüllung von Provisionansprüchen: Zumutbarkeit - Verwirkung
Maßgebend ist, ob der Schuldner sich aufgrund des früheren Verhaltens des Gläubigers darauf eingerichtet hatte, daß der Gläubiger den Anspruch nicht mehr stellen wird und ihm die Erfüllung der Forderung aus diesem Grunde nicht mehr zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 9/98
Außerordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit
Nach Art. 20 Abs. 1 EV gelten für die Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zum Zeitpunkt des Beitritts die in der Anlage I vereinbarten Übergangsregelungen (Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 502/93 - BAGE 75, 280, 282 = AP Nr. 11 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu II 1, 2 der Gründe, und - 8 AZR 274/93 - BAGE 75, 284, 289 = AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B 2 der Gründe). - BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 290/94
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Offiziers in der …
- LAG Hamburg, 17.03.1998 - 3 Sa 18/97
Entlassung eines Dienstordnungs-Angestellten; Umfang der Personalratsbeteiligung …
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung …
- LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93
Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf
- BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 12/94
Kündigung einer Leherin wegen früherer Mitgliedschaft in der Sozialistischen …
- BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 180/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Repräsentation der …
- BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95
Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte …
- LAG Sachsen, 07.05.1996 - 9 Sa 1199/95
Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen früherer Mitarbeit im Ministerium der …
- LAG Köln, 28.04.1995 - 13 (2) Sa 1380/94
Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 800/94
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Angestellten im öffentlichen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 773/94
Kündigung einer Lehrerin wegen mangelnden Bedarfs - Begriff des mangelnden …
- BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 379/98
- BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
- LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung; …
- BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 919/94
- BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 13/94
- LAG Sachsen, 16.01.1996 - 7 Sa 746/95
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1333/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.1995 - 5 Sa 359/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Unterzeichnung einer …
- LAG Sachsen, 10.08.1995 - 3 Sa 1527/94
Rechtswirksamkeit einer auf dem Einigungsvertrag gestützten außerordentlichen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.02.1995 - 8 Sa 784/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Angaben zu Tätigkeiten im Ministerium …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.1995 - 8 Sa 1401/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Frühere Tätigkeit für das …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.1995 - 2 Sa 359/94
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.10.1996 - 7 Sa 810/95
Kündigung wegen Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das Ministerium …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.07.1995 - 9 (6) Sa 1319/94
Ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung; Vertrag zwischen der …
- LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 70/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnden Bedarfs