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   BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12   

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https://dejure.org/2013,13442
BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 (https://dejure.org/2013,13442)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 (https://dejure.org/2013,13442)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 (https://dejure.org/2013,13442)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede

  • openjur.de

    Ausschlussfrist; Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing); arbeitsvertragliche Abrede

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 Abs 3 BGB, § 278 S 2 BGB, § 202 Abs 1 BGB, § 134 BGB, § 307 Nr 7 Buchst a BGB
    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Ausschlussklausel; Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen für Haftung wegen vorsätzlich verursachter Personenschäden (hier: durch Mobbing)

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • hensche.de

    Ausschlussklausel, Ausschlussfrist, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Betriebs-Berater

    Ausschlussfrist im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Abrede

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsbereich arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen für die Geltwndmachung von Ansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer individualvertraglichen Ausschlussfrist (hier: Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung [Mobbing])

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel wird gesetzeskonform einschränkend ausgelegt

  • heise.de (Pressebericht, 02.12.2013)

    Vertragliche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen gelten nicht für Mobbing

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und die Haftung für Vorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mobbing und die arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Verfallklausel erfasst regelmäßig keine Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverstöße und unerlaubter Handlungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für "Mobbing"-Fälle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Auslegung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede

  • poko.de (Kurzinformation)

    Bei Mobbing gibt es keine Ausschlussfrist

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht immer

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld gefordert - Chef wegen sexueller Belästigung angezeigt

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Ausschlussklauseln gelten nicht für Mobbing

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Mobbing-Fälle

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschlussklausel erfasst nicht alles

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen - Arbeitsrecht

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die auch die Haftung für Vorsatz umfasst, ist unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsatzhaftung kann nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen werden - Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für vorsätzliches Handeln wird nicht von arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel erfasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Mobbing oder sexueller Belästigung - Beschränkung durch allgemeine Ausschlussfristen?

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können bei Vorsatztaten Schadensersatzansprüche noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz

Besprechungen u.ä. (4)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussklauseln regeln im Allgemeinen keine Fragen der Vorsatzhaftung

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Vorsatzhaftung nicht von vertraglicher Verfallklausel erfasst

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel erfasst keine Ansprüche wegen Mobbings oder anderen vorsätzlichen Verhaltens

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang des Gesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3741
  • ZIP 2013, 2327
  • ZIP 2013, 51
  • MDR 2013, 11
  • NZA 2013, 1265
  • BB 2013, 2932
  • DB 2013, 2452
  • JR 2014, 453
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    cc) Der Senat hält an dieser von ihm bereits bestätigten Rechtsprechung fest (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 31, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 200) .

    Über den Gesetzeswortlaut hinaus verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen zur Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatzhaftung, sondern auch Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - aaO) .

    ee) Der Senat hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen, die Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichem Handeln erfassen, entschieden, dass solchen Tarifklauseln § 202 Abs. 1 BGB nicht entgegensteht, da das Gesetz die Erleichterung der Haftung wegen Vorsatzes nur "durch Rechtsgeschäft" verbietet (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 32 ff., EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 200) .

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen zudem als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher eingeführt wurden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt die Auslegung des Arbeitsvertrages der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 23 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 3) .
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (vgl. BGH 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 351; 23. November 2005 - VIII ZR 154/04 - zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 - zu II 2 b der Gründe; Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 BGB Rn. 9; Schlewing NZA-Beilage 2012, 33, 34) .
  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Da der Arbeitnehmer Verbraucher ist (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 48 = EzA BGB 2002 § 309 Nr. 6) , finden § 305c Abs. 2 und §§ 306, 307 bis 309 nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB grundsätzlich auch Anwendung, falls die Klausel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 4 der Gründe, BAGE 116, 66 = AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8) .
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Auf diese Unklarheitenregel kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (BAG 14. November 2012 - 5 AZR 107/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 4 der Gründe, BAGE 116, 66 = AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8) .
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - Rn. 24) .
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10

    In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
    Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (vgl. BGH 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 351; 23. November 2005 - VIII ZR 154/04 - zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 - zu II 2 b der Gründe; Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 BGB Rn. 9; Schlewing NZA-Beilage 2012, 33, 34) .
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

  • LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10

    Anforderung an die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Der Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit betrifft nicht einen nur selten auftretenden, von den Vertragsparteien nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Sonderfall (vgl. hierzu: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 f. mwN; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19) , sondern ist der Hauptanwendungsbereich von Ausschlussfristen (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 21, BAGE 156, 150; ErfK/Preis 18. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 50a; Nebel/Kloster BB 2014, 2933, 2936; Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 3 Rn. 27; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 45) , den die Parteien eines Arbeitsvertrags bei der Vereinbarung einer Ausschlussfrist vor allem im Blick haben (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    bb) Auch die Annahme, eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist solle nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen, während eine Anwendung auf Fallkonstellationen, die zwingend durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, regelmäßig nicht gewollt sei (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 f. mwN; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19) , führt zu keinem anderen Ergebnis (zum Mindestlohngesetz ebenso Riechert/Nimmerjahn MiLoG § 3 Rn. 17; Schaub/Vogelsang ArbR-HdB 16. Aufl. § 66 Rn. 47; Sagan/Witschen jM 2014, 372, 376; Nebel/Kloster BB 2014, 2933, 2936; unentschieden Preis/Ulber aaO S. 53 f.; Bayreuther NZA 2014, 865, 870) .
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    aa) Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 21) ausgeführt, im Hinblick auf die klare Gesetzeslage nach § 202 Abs. 1 BGB sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragspartner mit Ausschlussklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm iSd. § 134 BGB regeln wollten.

    Es hat allerdings durch seine Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 20 ff.) konkludent zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den Bestimmungen im Arbeitsvertrag vom 22. Dezember 2010 um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.

    (b) Etwas anderes folgt nicht aus dem Umstand, dass nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann, dass diese Bestimmung nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasst und dass eine Klausel, die gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt, nach § 134 BGB nichtig ist (vgl. etwa BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 168, 54; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .

    Weil das Gesetz einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen bezweckt, verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .

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