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   BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97   

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BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97 (https://dejure.org/1998,7127)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 8 AZR 283/97 (https://dejure.org/1998,7127)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 283/97 (https://dejure.org/1998,7127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    d) Damit kann der Senat offenlassen, ob dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen wäre, daß der Kläger sich nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl berufen könne, weil er dem Arbeitgeberwechsel nach § 613 a BGB ohne ausreichende sachliche Gründe widersprochen habe (vgl. hierzu Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Insoweit hätte es dem Kläger oblegen darzulegen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, nachdem sein bisheriger Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen war (vgl. BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Dabei ist das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b der Gründe) im Rahmen der Beweisführungslast von einer abgestuften Darlegungslast ausgegangen.
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Nach gefestigter ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es jedem von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer frei, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen zu widersprechen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BB 1998, 1421, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Die Einräumung dieses Widerspruchsrechts ist mit dem EG-Recht vereinbar (vgl. EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - 1 Rs C -132/91, 138/91 und 139/91 - EuGHE I 1992, 6577 = AP Nr. 97 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Dabei ist das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b der Gründe) im Rahmen der Beweisführungslast von einer abgestuften Darlegungslast ausgegangen.
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs, nicht jedoch wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer wegen des Betriebsübergangs keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für den widersprechenden Arbeitnehmer hat (so bereits BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 504/73 - AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Insoweit hätte es dem Kläger oblegen darzulegen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, nachdem sein bisheriger Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen war (vgl. BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    d) Damit kann der Senat offenlassen, ob dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen wäre, daß der Kläger sich nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl berufen könne, weil er dem Arbeitgeberwechsel nach § 613 a BGB ohne ausreichende sachliche Gründe widersprochen habe (vgl. hierzu Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG München, 19.12.1996 - 4 Sa 855/95

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 283/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 1996 - 4 Sa 855/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Der Kläger hat aber weder geltend gemacht, es habe andere vergleichbare Arbeitnehmer gegeben, noch, diese seien sozial weniger schutzbedürftig gewesen als er (vgl. ferner Senatsurteile 16. Juli 1998 - 8 AZR 283/97 - und - 8 AZR 284/97 - jeweils nicht veröffentlicht, zu II 2 c der Gründe).
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